Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hast du eigentlich mein post gelesen, auf das du vorhin geantwortet hast? Insbesondere das Zitierte?
Die Telekom meint doch gerade, dass bei einem Umzug ins Ausland das TKG für sie keine Rolle mehr spielt, und der Kunde nach ihrer Rechtsauffasung in dem Fall gerade kein Kündigungsrecht habe.
Die Telekom meint doch gerade, dass bei einem Umzug ins Ausland das TKG für sie keine Rolle mehr spielt, und der Kunde nach ihrer Rechtsauffasung in dem Fall gerade kein Kündigungsrecht habe.
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- Insider
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Was Supporter in nem Webforum babbeln, interessiert doch keinen. AGB sind das interessante und daran haben sich beide Seiten zu halten.
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- Insider
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen!koaschten hat geschrieben: AGB sind das interessante und daran haben sich beide Seiten zu halten.
Wie es in diesem speziellen Fall ist, weiß ich allerdings auch nicht....
Samsung UE75H6470 (Wohnzimmer)
Philips 42PFL9732D (Schlafzimmer)
Receiver: Sagemcom RC188-320KD
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
das TKG spricht von Umzügen in nicht versorgbare Gebiete und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht mit der 3-monatigen Frist.
Und ein Umzug ins Ausland stellt für mich ebenso einen Umzug in nicht versorgbaren Gebiet dar, wie ein Umzug innerhalb Deutschlands in DSL-freie Zone.
Die DTAG begibt sich da nicht nur auf ganz dünnes Eis sondern ist mE mit dieser Aussage schon eingebrochen. Wenn mir die Telekom bei einem solchen umzug ne Vertragsstrafe/Schadensersatz androhen würde, wäre ich am nächsten Tag schon bei nem Rechtsanwalt...soviel steht fest.
Und ein Umzug ins Ausland stellt für mich ebenso einen Umzug in nicht versorgbaren Gebiet dar, wie ein Umzug innerhalb Deutschlands in DSL-freie Zone.
Die DTAG begibt sich da nicht nur auf ganz dünnes Eis sondern ist mE mit dieser Aussage schon eingebrochen. Wenn mir die Telekom bei einem solchen umzug ne Vertragsstrafe/Schadensersatz androhen würde, wäre ich am nächsten Tag schon bei nem Rechtsanwalt...soviel steht fest.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich habe gerade einen ähnlichen Fall.
- Ende Februar Umzugswunsch zum 27.4. mitgeteilt
- Anfang März schreiben: Dort sei keine Versorgung man kündige mit Verweis auf TKG mit 3-monatiger Frist, also zum 27.7.
- Ich habe dann erneut gekündigt, dann aber mit 3-monatiger Frist ab Ende März bis Ende Juni
Bisher keine Rückmeldung seitens KD. Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht. Grundgebühren ab dem 30.6. werde ich definitiv nicht zahlen.
- Ende Februar Umzugswunsch zum 27.4. mitgeteilt
- Anfang März schreiben: Dort sei keine Versorgung man kündige mit Verweis auf TKG mit 3-monatiger Frist, also zum 27.7.
- Ich habe dann erneut gekündigt, dann aber mit 3-monatiger Frist ab Ende März bis Ende Juni
Bisher keine Rückmeldung seitens KD. Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht. Grundgebühren ab dem 30.6. werde ich definitiv nicht zahlen.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Man wird dir mitteilen, dass der Sonderkündigungsgrund erst am 27.04 erfüllt ist. Der Wechsel des Wohnsitzes, den ja §48.8 zu Grunde legt, ist die behördliche Ummeldung.flatty hat geschrieben: Bisher keine Rückmeldung seitens KD. Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.
Viel Freude mit dem Inkasso.. wegen allerhöchstens 35€Grundgebühren ab dem 30.6. werde ich definitiv nicht zahlen.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Versteh ich das richtig, das man auch wenn man 3 Monate vor Umzugstermin kündigt man noch 3 Monate nach Umzug zahlen muss?
Bsp. schicke ich denen heute eine Kündigung weil der neue Wohnort nicht versorgt ist bzw. das Haus in das man zieht keinen Kabelanschluss hat und der Vermieter auch keinen haben will, und gebe an das ich zum 30.06. ausziehe.
Muss ich dann noch 3 Monate nach dem 30.06 zahlen?
Wieso denn das? ich kündige ja extra 3 Monate vorher, dann würde das genau hinkommen das Sie dann ende Juni den Anschluss abschalten
Bsp. schicke ich denen heute eine Kündigung weil der neue Wohnort nicht versorgt ist bzw. das Haus in das man zieht keinen Kabelanschluss hat und der Vermieter auch keinen haben will, und gebe an das ich zum 30.06. ausziehe.
Muss ich dann noch 3 Monate nach dem 30.06 zahlen?
Wieso denn das? ich kündige ja extra 3 Monate vorher, dann würde das genau hinkommen das Sie dann ende Juni den Anschluss abschalten
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Nun, dass ist ja genau die Frage, worum es sich in diesem Topic dreht. Es sind Argumente vorgetragen worden, die dafür sprechen, dass die Frist erst greifen kann, wenn die Voraussetzungen des TKG (nichtversorgtes Gebiet) vorliegen. Wenn man diesen Gedankengang weiter verfolgt, dann müsste man konsequenterweise auch sagen, man darf erst kündigen, wenn die Voraussetzungen des TKG vorliegen. Somit wären dann ggf. sogar 4 Monate weiter zu zahlen, da diese Kündigung auch zugehen muss.
Ich bin mir da noch nicht so sicher, wie ich es auslege. Rein vom Wortlaut her gibt das Gesetz m.E. nichts her. Danach könnte man heute kündigen, wenn ich weiß, dass ich im August in ein nichtversorgtes Gebiet umziehe. Dagegen spricht, dass ich heute aber noch nicht wissen kann, ob die Gegend im August noch unversorgt ist. Dann wäre man wieder beim o.g. Punkt mit den 4 Monaten. Man könnte aber heute kündigen und reinschreiben, dass diese nur gilt, sollte sich am Versorgungszustand nichts ändern.
Wie du siehst, jede Menge Stoff für einen Anwalt und Gericht.
Ich schau mal, ob ich an die Gesetzesbegründung komme und ob diese dann dazu was sagen.
Ich bin mir da noch nicht so sicher, wie ich es auslege. Rein vom Wortlaut her gibt das Gesetz m.E. nichts her. Danach könnte man heute kündigen, wenn ich weiß, dass ich im August in ein nichtversorgtes Gebiet umziehe. Dagegen spricht, dass ich heute aber noch nicht wissen kann, ob die Gegend im August noch unversorgt ist. Dann wäre man wieder beim o.g. Punkt mit den 4 Monaten. Man könnte aber heute kündigen und reinschreiben, dass diese nur gilt, sollte sich am Versorgungszustand nichts ändern.
Wie du siehst, jede Menge Stoff für einen Anwalt und Gericht.
Ich schau mal, ob ich an die Gesetzesbegründung komme und ob diese dann dazu was sagen.
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- Kabelexperte
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- Registriert: 23.03.2012, 13:38
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Was allerdings auch nicht geht, da eine Kündigung bedingungsfeindich ist:Bielo hat geschrieben:Man könnte aber heute kündigen und reinschreiben, dass diese nur gilt, sollte sich am Versorgungszustand nichts ändern.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndi ... ndlichkeit
Eine Kündigung darf nicht vom Eintritt einer Bedingung abhängen, sonst ist sie unwirksam.
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Stimmt grundsätzlich, obgleich ich dies vorliegend nicht als Bedingung ansehe. Aber lassen wir das zunächst.
Ich habe eben die Gestzesbegründung gelesen und denke, dass es eindeutig ist, dass die 3 Monatsfrist ab dem Datum des Umzuges zählt.
Das heißt für mich, dass es ein Interessenausgleich zwischen vollständiger Erfüllung des Vertrages und sofortiger Kündigung geben soll. Dieser ist m.E. nur gewahrt, wenn man nicht zum Zeitpunkt des Umzuges kündigt, sondern drei Monate danach. Demnach kann ich sofort kündigen und die 3 Monate laufen ab Datum des nachgewiesenen Umzuges.
Ich habe eben die Gestzesbegründung gelesen und denke, dass es eindeutig ist, dass die 3 Monatsfrist ab dem Datum des Umzuges zählt.
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Mit § 46 Absatz 8 Satz 3 wird der Fall geregelt, dass die Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten wird. Der Verbraucher erhält damit – anders als noch vom BGH am 11. November 2010 (Az. III ZR 57/10) entschieden – ein Sonderkündigungsrecht, was bei Bündelangeboten auch die mobile Komponente umfasst. Durch die dreimonatige Kündigungsfrist wird ein ungemessener und unbürokratischer Interessenausgleich zwischen dem betroffenen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und dem Verbraucher gewährleistet. Kürzere Kündigungsfristen aufgrund des zu Grunde liegenden Vertrags zwischen Anbieter und Verbraucher bleiben davon unberührt.