Drosselung auch für Uploads ?

Internet und Telefon gestört oder gar ganz ausgefallen? Speedprobleme, die nicht offensichtlich auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind? Dann ist dieses Forum genau richtig!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
ottobert
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Beiträge: 8
Registriert: 28.03.2013, 18:52

Drosselung auch für Uploads ?

Beitrag von ottobert »

Hallo,

ich bin immoment auf der Suche nach einem passenden Provider. Da ich in einem Stadtteil in Bayreuth wohne wo Telekom etc noch kein VDSL anbieten hat mich das Angebot von Kabel Deutschland neugierig gemacht. Ich selber würde das Internet hauptsächlich zum Livestreamen und Video-uploaden sowie zum spielen benutzen. Nun stellt sich hierbei meine Frage, denn ich habe letztens gelesen, dass Kabel Deutschland nun ab 60Gb Datenvolumen meine Geschwindigkeit drosseln kann.
Gilt das dann auch für Livestreamen und/oder Videouploaden oder betrifft das nur Filesharing Programme ? Wenn ja wäre das Volumen ein wenig klein für meine Zwecke...

Vielen dank im Vorraus

MFG
Ottobert
Samchen
Insider
Beiträge: 4884
Registriert: 19.02.2012, 23:43

Re: Drosselung auch für Uploads ?

Beitrag von Samchen »

nur Filesharing, und dass auch mit 10GBpro Tag!
ottobert
Newbie
Beiträge: 8
Registriert: 28.03.2013, 18:52

Re: Drosselung auch für Uploads ?

Beitrag von ottobert »

Ah ok, und Livestreamen gilt also nicht als Filesharing Anwendung ?
Mfg
Newty
Insider
Beiträge: 6364
Registriert: 12.02.2010, 15:56

Re: Drosselung auch für Uploads ?

Beitrag von Newty »

Ich hatte das vor einigen Tagen mal rausgesucht:
Leistungsbeschreibung B 2.b
Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, ist Kabel Deutschland berechtigt, die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen. Alle anderen Anwendungen (Internetsurfen, Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video on Demand, Chat, etc.) sind davon zu keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar.
Wobei Filesharing unter B 2.a so definiert wird
Filesharing-Anwendungen (z. B. Peer-to-Peer, One-Click-Hoster und Net-News)
Mit Glasfaser in den Keller
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