Modem Rücksendungsfrist nicht eingehalten.

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ChrisO83
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Modem Rücksendungsfrist nicht eingehalten.

Beitrag von ChrisO83 »

Hallo

Ich bin schon seit gut 3 jahren bei kabeldeutschland, habe im Febuar den wechsel auf Wlan beantragt. Das wlan modem kamm eine woche später, ich sollte dann das alte modem inerhalb von 14 tagen zurückschicken. Habe und konnte dies aus beruflichen gründen nicht schafen, habe es aber nun heute weg geschickt per retoure. Kabeldeutschland hat mir dies aber nun schon in rechung gestellt und von meinem konto abgezogen und mein dispo weit überzogen . Habe heute früh aber direkt nach einsicht meines kontos an den Kundenservice geschrieben und gebeten dies zu entschuldigen und mir den rechnungs betrag zurück zu buchen. Für das modem hatte ich aber keine orginal verpackung mehr, habe es in der kiste vom wlan moden gesteckt und versand ist das ok?

Hoffe ihr könnt mir auf meine fragen antwot geben.


mfg
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skdubg
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Re: Modem Rücksendungsfrist nicht eingehalten.

Beitrag von skdubg »

immerhin hattest du 14 Tage Zeit das Paket in irgendeinem Paketshop von irgendeinem Anbieter abzugeben.
Beruf hin oder her, 14 Tage sind mehr als genug und wenn man es mit zur Arbeit nimmt und dort über den Postausgang laufen lässt.

Selbst Schuld wenn jetzt die Kohle weg ist.
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Thyrael
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Re: Modem Rücksendungsfrist nicht eingehalten.

Beitrag von Thyrael »

Du kannst dich ja mal mit dem Sendungsbeleg bei der KDG melden und schauen was die dazu zu sagen haben.
Gastanmeldung
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Re: Modem Rücksendungsfrist nicht eingehalten.

Beitrag von Gastanmeldung »

skdubg hat geschrieben:Selbst Schuld wenn jetzt die Kohle weg ist.
Im Moment ist sie ja nicht weg, da die Berechnung den Dispo überstrapaziert hat. Warum man sich beim Bankberater entschuldigt ist mir schleierhaft, allerdings auch warum die Bank das nicht selbständig rückbucht...

Auf alle fälle geht der spass jetzt erst los.

Gruß Gastanmeldung
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Anudeath
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Re: Modem Rücksendungsfrist nicht eingehalten.

Beitrag von Anudeath »

KDG ist da sehr kulant. Beleg in ner Mail zusenden und um Korrektur des Betrages bitten. Alles höflich schreiben und schon ist der Fall erledigt.

Ja 14 Tage sind eigentlich genug Zeit. Es kann aber passieren, dass man die Frist nicht einhalten konnte. KDG zeigt da Verständnis, zumal du dort ja Kunde bleibst und nicht die Rücksendung zum Vertragsende Versemmelt hast.
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Gemini2
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Re: Modem Rücksendungsfrist nicht eingehalten.

Beitrag von Gemini2 »

Was kostet denn dieses Modem das dadurch der Dispo "weit" überzogen wird ??

Gemini
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Anudeath
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Re: Modem Rücksendungsfrist nicht eingehalten.

Beitrag von Anudeath »

Da der Wechsel auf ein WLAN-Modem erfolgte, gehe ich mal davon aus, dass der TE noch ein Standard-Modem hatte.
Das kostet bei Nichtrücksendung 60 Euronen.
fizup
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Re: Modem Rücksendungsfrist nicht eingehalten.

Beitrag von fizup »

Anudeath hat geschrieben:KDG ist da sehr kulant. Beleg in ner Mail zusenden und um Korrektur des Betrages bitten. Alles höflich schreiben und schon ist der Fall erledigt.

Ja 14 Tage sind eigentlich genug Zeit. Es kann aber passieren, dass man die Frist nicht einhalten konnte. KDG zeigt da Verständnis, zumal du dort ja Kunde bleibst und nicht die Rücksendung zum Vertragsende Versemmelt hast.
Das hat im Grunde auch gar nicht so viel mit Kulanz zu tun. Es bleibt dem Kunden schließlich vorbehalten, nachzuweisen, dass KDG tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Und wenn das Modem zwar etwas später, aber eben doch irgendwann bei KDG eingeht, dann ist das Modem ja nicht verloren gegangen.