Kann ich fristlos Kündigen?

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Pontifex
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Kann ich fristlos Kündigen?

Beitrag von Pontifex »

Nachdem KD mich über ein Jahr mit Internet und Telefon versorgt hat beginnt für mich nun ein Spießrutenlauf.
Ein anderer Kabelnetzbetreiber hat im Schaltraum des Hauses Reparaturen vorgenommen, seitdem habe ich kein Internet & Telefon mehr.
EIn Techiniker von KD kam umgehend, konnte das Problem aber nicht beheben. Ein weiterer Techniker wurde gerufen, Termin vereinbart, aber der erschien gar nicht. Ein dritter Termin wurde vereinbart, der Techniker erschien ebenfalls nicht.
Wie sich obendrein herausstellt, darf anscheinend aufgrund von Verträgen mit der Wohnungsverwaltung KD hier gar keine Versorgung anbieten (was mich erstaunt).
Ich sehe keine objektive Möglichkeit von KD weiter versorgt zu werden. Vermutlich sieht KD das anders.
FRAGE: Habe ich nach den drei erfolglosen Versuchen von KD nun das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen? Die Restlaufzeit von 10 Monaten möchte ich nicht mehr bezahlen.

Vielleicht sollte man dazu wissen, dass für jeden Technikertermin a) 1-2 Tage im Voraus ein Termin mit der Wohnungsverwaltung ausgemacht werden muss damit der Hausmeister Zugang zum Schaltraum ermöglicht und b) ich jedesmal einen Tag frei nehmen muss um anwesend zu sein. Mein Beruf erlaubt aber solche Ausfallzeiten nur sehr begrenzt.

Was tun, sprach Zeus?
Danke für jeden Diskussionsaspekt schon im Voraus.
Newty
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Re: Kann ich fristlos Kündigen?

Beitrag von Newty »

Pontifex hat geschrieben: Wie sich obendrein herausstellt, darf anscheinend aufgrund von Verträgen mit der Wohnungsverwaltung KD hier gar keine Versorgung anbieten (was mich erstaunt).
Dies von der Verwaltung schriftlich geben lassen (am besten mit Datum ab wann keine Versorgungsvereinbarung/Multimediagestattung mehr besteht bzw. die Nutzung von Kabel Deutschland technisch unmöglich gemacht wurde). Mit diesem Schreiben dann um rückwirkende Auflösung des Vertrages bitten.
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Pontifex
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Re: Kann ich fristlos Kündigen?

Beitrag von Pontifex »

Ja, das wäre sicher auch eine Option. KD war bis 2011 hier Versorger, dann hat die Verwaltung KD "rausgeworfen". Aber KD hat mich angeschlossen als längst der andere Anbieter hier zuständig war, es war also von vornherein nicht zulässig. Keine Ahnung wie sich das alles Verhält, da könnte Bestandsschutz o.ä. ins Feld geführt werden. Ich würd ja auch gern weiter von KD versorgt, befürchte aber Schwierigkeiten mit der technischen Realisierung. Könnte mir z.b. vorstellen, dass alle paar Wochen der neue Versorger hier die Verdrahtung "korrigiert" und ich dann wieder im Regen stehe.
Ich mag da nicht zwischen die Fronten geraten und würde mich meim neuen Versorger anbiedern, obwohl der sogar teurer ist.
Newty
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Re: Kann ich fristlos Kündigen?

Beitrag von Newty »

Pontifex hat geschrieben:Ja, das wäre sicher auch eine Option. KD war bis 2011 hier Versorger, dann hat die Verwaltung KD "rausgeworfen". Aber KD hat mich angeschlossen als längst der andere Anbieter hier zuständig war, es war also von vornherein nicht zulässig
Das Rückwirkend war nur eine Idee, die du so nicht umsetzen musst.

Was sagt denn der Verfügbarkeitscheck auf der Homepage von KD derzeit zu deiner Adresse? Wenn dort keine Produkte (außer Telefon) mehr angeboten werden, wurde KDG verboten, an deiner Adresse Produkte bereitzustellen. Dann sollte einer Auflösung nichts mehr im Wege stehen.
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Pontifex
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Re: Kann ich fristlos Kündigen?

Beitrag von Pontifex »

Danke für den Tip! Hätte man auch drauf kommen können ...
Also der Check sagt zwar, ich kann hier alles bekommen was ich möchte, aber oben rechts auf der Seite steht ein vielsagender Hinweis:

Die Verfügbarkeitsprüfung bietet eine unverbindliche Prüfung. Die Netzverfügbarkeit kann beispielsweise daran scheitern, dass ein anderer Kabelnetzbetreiber TV-Programmanbieter in Ihrem Hause ist.
Dies erfahren Sie beispielsweise über Ihren Vermieter oder Ihren Hausverwalter.

Damit bin ich vermutlich so oder so aus dem Schneider.
Tja, again what learned :-)
Newty
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Re: Kann ich fristlos Kündigen?

Beitrag von Newty »

Pontifex hat geschrieben: Damit bin ich vermutlich so oder so aus dem Schneider.
Tja, again what learned :-)
Eben nicht... KDG könnte in deinem Haus weiterhin Produkte verkaufen, da die Infrastruktur weiterhin da ist und keiner KDG gemeldet hat, dass nun keine Versorgung mehr durch KDG gewünscht ist. Der Text, den du zitierst, steht auch bei Objekten, die einen Mehrnutzeranschluss von der KDG haben und KDG daher durchaus weiß, ob und wie lange man in den Objekt noch "Alleinherrscher" sein darf...

Daher wie oben: Schreiben von der Verwaltung besorgen, dass der Versorger gewechselt wurde und KDG nun nicht mehr versorgen kann.
Zuletzt geändert von Newty am 06.04.2013, 11:47, insgesamt 1-mal geändert.
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weihnachtsmann
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Re: Kann ich fristlos Kündigen?

Beitrag von weihnachtsmann »

"Die Verfügbarkeitsprüfung bietet eine unverbindliche Prüfung. Die Netzverfügbarkeit kann beispielsweise daran scheitern, dass ein anderer Kabelnetzbetreiber TV-Programmanbieter in Ihrem Hause ist.
Dies erfahren Sie beispielsweise über Ihren Vermieter oder Ihren Hausverwalter."

der Hinweis steht auch an meiner Adresse und KDG "besitzt" das komplette haus inkl. verkabelung ( NE4 Vertrag mit HV )
Pontifex
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Re: Kann ich fristlos Kündigen?

Beitrag von Pontifex »

Ja, schon klar dass das eine oder andere Anwesen der KD "gehört". Mein Block "gehört" einer anderen Firma die einen "Signallieferungsvertrag" mit der Wohnungsverwaltung oder sonstwem hat. Das hat KD nicht daran gehindert mich trotzdem zu versorgen. Erst der andere Anbieter hat mich letzte Woche darauf hingewiesen dass KD hier nichts zu suchen hat. Hörte sich aber nicht so an als ob die Schritte gegen KD unternehmen wollten. Warum das überhaupt technisch trotzdem funktioniert - keine Ahnung. Ich selber bin Mieter eines Eigentümers einer Wohnung und hatte nicht erwartet dass ich in der Auswahl eines Anbieters durch Fremde eingeschränkt werden kann. Das hätte KD seinerzeit überprüfen müssen, nicht mein Problem. Hätte ja auch weiterhin funktioniert wenn nicht der eigentliche Anbieter hier etwas "repariert" hätte. Vermutlich haben die schicht die Installation von KD entfernt. Ob das nun Sachbeschädigung am Eigentum von KD war oder nicht - ebenfalls nicht mein Problem. Ich glaube aber, das allein wäre kein Kündigungsgrund für mich, womöglich würde KD das wieder auf die Reihe kriegen.
Und nur darum geht es mir: ist der fehlgeschlagene dreimalige Reparaturversuch ein Grund zur fristlosen Kündigung???
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Re: Kann ich fristlos Kündigen?

Beitrag von VBE-Berlin »

Irgendwie widespricht sich hier etwas mächtig gewaltig!
Pontifex hat geschrieben:Mein Block "gehört" einer anderen Firma die einen "Signallieferungsvertrag" mit der Wohnungsverwaltung oder sonstwem hat.
Pontifex hat geschrieben:Wie sich obendrein herausstellt, darf anscheinend aufgrund von Verträgen mit der Wohnungsverwaltung KD hier gar keine Versorgung anbieten (was mich erstaunt).
Pontifex hat geschrieben: dass für jeden Technikertermin a) 1-2 Tage im Voraus ein Termin mit der Wohnungsverwaltung ausgemacht werden muss damit der Hausmeister Zugang zum Schaltraum ermöglicht
Die Wohnungsverwaltung war also über alle Termine der KDG-Monteure und Deine Internetinstallationn voll unterrichtet.

Wieso haben sie es da gestattet?



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Re: Kann ich fristlos Kündigen?

Beitrag von fLoo »

MB-Berlin hat geschrieben:
Pontifex hat geschrieben: dass für jeden Technikertermin a) 1-2 Tage im Voraus ein Termin mit der Wohnungsverwaltung ausgemacht werden muss damit der Hausmeister Zugang zum Schaltraum ermöglicht
Die Wohnungsverwaltung war also über alle Termine der KDG-Monteure und Deine Internetinstallationn voll unterrichtet.

Wieso haben sie es da gestattet?
Vielleicht liegt der Kasten wie bei mir frei zugänglich ohne die Notwendigkeit eines Schlüssels :fahne:
Kopfstation: Hamburg Barmbek Süd (22083) -> Gekündigt wgn. schlechter und überlasteter Kabelnetz-Qualität in Hamburg.

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