Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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VBE-Berlin
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von VBE-Berlin »

Doc. Sis hat geschrieben:Was für eine Gegenleistung gibt es da?
Entweder der Provider kann liefern wie gehabt, dann läuft der Vertrag einfach weiter, lediglich eine Umzuggebühr ist zu bezahlen.
So ist es auch bei KDG.
Ich schätze mal, dass Flatty dem Irrglauben unterliegt, die Telekom könnte überall liefern und man kann dort immer seinen Vertrag mitnehmen. Selbst in Berlin gibt es noch reichlich DSLfreie Zonen, in denen man auch die Telekom bei Umzug wegen Nichtverfügbarkeit kündigen muss.

MB-Berlin
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Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

MB-Berlin hat geschrieben:
Doc. Sis hat geschrieben:Was für eine Gegenleistung gibt es da?
Entweder der Provider kann liefern wie gehabt, dann läuft der Vertrag einfach weiter, lediglich eine Umzuggebühr ist zu bezahlen.
So ist es auch bei KDG.
Ich schätze mal, dass Flatty dem Irrglauben unterliegt, die Telekom könnte überall liefern und man kann dort immer seinen Vertrag mitnehmen. Selbst in Berlin gibt es noch reichlich DSLfreie Zonen, in denen man auch die Telekom bei Umzug wegen Nichtverfügbarkeit kündigen muss.

MB-Berlin
Tja... glauben heißt nicht wissen! :D
Bleiben wir mal bei dem Beispiel Telekom:
Der Kunde hatte bisher VDSL50.
Nach dem Umzug steht aber nur noch DSL mit 16.000 zur Verfügung.
Daher kündigt der Kunde seinen Vertrag mit der Telekom.
Ich glaube nicht, daß ihm die Telekom in den drei Monaten, die weiter bezahlt werden müssen,
DSL 16.000 schaltet.
Wenn, dann nur mit neuem Vertrag und mit neuer Mindestvertragslaufzeit!
flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

Andere Anbieter liefern einfach, zumindest es wahrscheinlicher, dass sie am neuen Wohnort auch (die gleiche) Leistung anbieten können. Insofern war schon das Urteil des BGH damals falsch. Der faule Anbieter wurde belohnt für seinen schlechten Ausbau
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VBE-Berlin
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von VBE-Berlin »

flatty hat geschrieben:Andere Anbieter liefern einfach, zumindest es wahrscheinlicher, dass sie am neuen Wohnort auch (die gleiche) Leistung anbieten können. Insofern war schon das Urteil des BGH damals falsch. Der faule Anbieter wurde belohnt für seinen schlechten Ausbau
Dann schau Dir mal die Bereiche an, in denen die telekom wirklich 16.000 MBit liefern kann!
du wirst Dich wundern, wie wenig flächendeckend das ist.
Bei Umzug in ein Gebiet mit 6000 oder weniger hast Du jetzt ein Kündigungsrecht.
Hattest Du vorher nicht. Ist die Telekom deshalb faul?

Die Physik kann die Telekom auch nicht aushebeln.

MB-Berlin
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Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

flatty hat geschrieben: Insofern war schon das Urteil des BGH damals falsch. Der faule Anbieter wurde belohnt für seinen schlechten Ausbau
Und weil das Urteil falsch war, wurde es vom Gesetzgeber im TKG umgesetzt! :brüll:
Wenn am neuen Wohnort keine oder nicht die gleiche Leistung wie am alten Wohnort zu Verfügung gestellt werden kann, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von drei Monaten.
flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

Das Urteil war exakt gegenläufig: Umzug sollte danach keinen 314 begründen
kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

flatty hat geschrieben: Insofern war schon das Urteil des BGH damals falsch. Der faule Anbieter wurde belohnt für seinen schlechten Ausbau
Ich muß sagen, es gehört eine gesunde Portion Selbstbewußtsein oder das Wissen um die eigene Unfehlbarkeit dazu, ein BGH-Urteil als "falsch" zu bezeichnen.

In der Urteilsbegründung dazu heißt es :""Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können.
Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar."

So viel falsches vermag ich im ersten Moment darin nicht erkennen.
Und auch das Argument "der faule Anbieter werde für schlechten Ausbau belohnt" ist schon sehr merkwürdig.
Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

flatty hat geschrieben:Das Urteil war exakt gegenläufig: Umzug sollte danach keinen 314 begründen
Das Urteil war richtig und nicht "gegenläufig", was auch immer das bedeuten soll. :confused:
Das Urteil hat den Gesetzgeber veranlasst, die Sache gesetzlich zu regeln.
Endlich ist Klarheit für alle Anbieter geschaffen.
Und ich meine, so wie es geregelt wurde, können Kunde und Annbieter zufrieden sein.
Es werden die Interessen beider Vertragspartner berücksichtigt.
Vielleicht sogar die Interessen der Kunden etwas mehr als die der Anbieter! :wink:
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Bubblegum
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bubblegum »

Man kann sich drehen wie man will, letztlich gibt das Gesetz einen Rahmen vor den es zuvor nicht gab.
Ausgangslage war: Kein Recht auf eine vorzeitige Vertragskündigung (bei Umzug)

Es gab die verschiedensten Varianten der Anbieter - von Pech gehabt bis aber klar doch.
Darin enthalten selbst gestrickte Kulanzvarianten mit Monatsfrist, Ablösesumme, Schlusszahlung, Ankündigung erforderlich, dann Nachweis erbringen.

Nun hat der Verbraucher ein verbrieftes Recht, Verbunden mit einer maximalen Frist und Gegenleistung für den Anbieter.

Man kann sich vieles wünschen - aber für mich steht zunächst fest, dass die Mehrheit der Verbraucher dadurch grundsätzlich Rechtssicherheit und Einheitlichkeit durch eine Obergrenze erhält.

Das die untere Grenze - zu sofort, ohne Kosten- jedem sicherlich lieber gewesen wäre...

Ich meine mich noch an Beiträge und Kommentare zu erinnern, in denen KD vorgeworfen wurde, unverschämter Weise die aktive Mitwirkung und Nachweisführung auf den Kunden "abzuwälzen", damit man zu sofort aus dem Vertrag entlassen werden konnte.

Alles den Anbietern zu übertragen und als unternehmerisches Risiko zu verlagern ist m.E. eine doch sehr gewagte Traumvorstellung.

Was ich mir allerdings gewünscht hätte, ist eine deutliche Definition zum Beginn der dreimonatigen Frist, um den bereits bestehenden Diskussionen aus dem Weg gehen zu können.

Aber ich weiß, dass sich einiges dazu bereits hier im Forum dazu findet, und ich befürchte die Diskussion wird sicher unendlich fortgeführt werden. Denn: Irgendwer findet immer was ...
Silverio
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Silverio »

@Bubblegum:
Deinem Post stimme ich in jedem Punkt zu!
Besser (in dem Fall kulanter für den Kunden) geht immer und was den Beginn der 3-Monatsfrist angeht, wäre ein Entgegenkommen von Seiten KD schön.
Ansonsten finde ich es aber gut, dass man als normaler Kunde in Deutschland nun wenigstens aus einem Vertrag raus kommt, der ansonsten vielleicht noch 20 Monate laufen würde... :shock:
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
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