Da sind wir uns wohl alle einig drüber!Kuntz hat geschrieben:Aber ärgerlich ist es halt trotzdem.
MB-Berlin
Da sind wir uns wohl alle einig drüber!Kuntz hat geschrieben:Aber ärgerlich ist es halt trotzdem.
Das versteht sich doch von selbst, wenn es sich um eine "fristgemäße" Kündigung handelt. Hier liegt der Fall aber anders, schon ein Unterschied.MB-Berlin schrieb:
Übrigens kann auch Kabel Deutschland, genauso wie der Kunde, jeden Vertrag mit den gültigen Kündigungsfristen kündigen.
So rum wird es aber selten angewandt. Kabel Deutschland müsste diese fristgemäße Kündigung auch nicht begründen.
MB-Berlin schrieb:
die KDG hatte zum Installationszeitpunkt eine Multimediagestattung!
Sonst wäre nicht installiert worden.
Die Hausverwaltung war über die Installation unterrichtet (sonst wäre nicht aufgeschlossen worden).
Hier hätte die Hausverwaltung ihr veto einlegen können.
Woher soll die KDG die neuen Versorgungsverhältnisse für das Haus kennen, wenn die Hausverwaltung/Eigentümer dieses nicht bei der KDG meldet bzw. zumindest die Multimediagestattung kündigt?