Widerrufsrecht nach erhalt der Ware

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paul3000
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Widerrufsrecht nach erhalt der Ware

Beitrag von paul3000 »

Hallo allerseits,

um mal die Situation zu schildern worauf ich hinaus will:
Mir wurde ende letzten Jahres (2012) das Angebot KD Internet + Telefon mit 32Mbit am Telefon angedreht mit Übernahme meiner Kündigungsfrist meines alten Providers 1und1.
Da ich ISDN Benutzer bin habe ich damals ausdrücklich erwähnt das ich bei ISDN bleiben wolle. Mir wurde zugesichert, das dies kein Problem sei. Mehr auch nicht. Angeblich wurde mir dann bereits schon im Dezember 2012 eine Auftragsbestätigung zugesendet. Vielleicht war dies auch mein vergehen, das ich unter den fast wöchentlich zugeschickter KD Werbepost, diese übersehen habe. Nun Anfang April 2013 war es soweit. Ich erhielt ein Paket mit dem Standard KD Modem Hintron und stelle sofort fest, das es sich nur um analoge Anschlussmöglichkeiten für das Telefone handelt. Auf lange Telefonate (meist Warteschleifen) und mehren Emails an das Beschwerdemanagement wurde mir immer wieder suggeriert, das ich gegen € 5 im Monat eine passende Box mieten könne. Das sehe ich aber nicht ein, da mir ein anderer Deal zugesagt worden war. Zudem wurde mir das Widerrufsrecht auch abgesprochen, da ich angeblich die Auftragsbestätigung bereits im Dezember 2012 erhalten habe. Hätte ich das Paket mit dem vorliegenen Modem bereits auch im Dezember schon erhalten, hätte ich sofort handeln können.

Ist das eine böse Strategie von KD? Und habe ich möglicherweise dafür eine Grundlage gerichtlich dagegen anzugehen?
Newty
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Re: Widerrufsrecht nach erhalt der Ware

Beitrag von Newty »

paul3000 hat geschrieben: Ist das eine böse Strategie von KD?
Von KDG? Nö. Eher von der externen Hotline.
Und habe ich möglicherweise dafür eine Grundlage gerichtlich dagegen anzugehen?
Widerrufsrecht beginnt, da es sich beim Produkt um eine Dienstleistung handelt, nach Erhalt der Auftragsbestätigung.

Man wird sich wohl außergerichtlich einigen und den Vertrag auflösen, da du nicht nachweisen kannst, man hätte dir einen S0 versprochen, und KDG nicht nachweisen kann, dass du die AB erhalten hast. Viel Glück beim nächsten Provider, wesentlich billiger wirds aber auch dort nicht...
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paul3000
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Re: Widerrufsrecht nach erhalt der Ware

Beitrag von paul3000 »

Oh, danke Newty für Deine schnelle Antwort. Auf soetwas wird es wohl hinauslaufen.. Trotzallem ist es ein Fehler im Bereitstellungsablauf. Zwischen Auftragsbestätigung und Warenlieferung ist einfach nicht genug Zeit, um darauf reagieren zu können was man da so bekommt. Bei mir war es vielleicht der fehlende S0, bei anderen wird es vielleicht aufgrund einer schlechten Internetverbindung sein oder was auch immer. Und leider ist KDG kein bisschen kulant mir gegenüber, obwohl ich bereits seit langen Kabel TV mit HD Abo miete. Weder eine Auflösung des Vertrags noch eine Pauschalvergütung für die Box konnten sie mir anbieten. Und es bewahrheitet sich: KDG ist auch nicht besser als die anderen Anbieter.
Newty
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Re: Widerrufsrecht nach erhalt der Ware

Beitrag von Newty »

paul3000 hat geschrieben:Trotzallem ist es ein Fehler im Bereitstellungsablauf. Zwischen Auftragsbestätigung und Warenlieferung ist einfach nicht genug Zeit, um darauf reagieren zu können was man da so bekommt.
Nein. Das Widerrufsrecht ist dafür gedacht, um dem Kunden die selbe Möglichkeit der Waren- und Leistungsprüfung wie in einem lokalen Geschäft zu ermöglichen. Wenn ich nun einen Vertrag in einem lokalen Geschäft abschließe, liegen mir Leistungsbeschreibung, Preisliste und AGB in Schriftform vor. Ich kann diese in aller Ruhe prüfen, bevor ich einen Vertrag eingehe. Mehr nicht. Genau diesen Zustand stellt KDG mit der Auftragsbestätigung her und ab dann läuft die Widerrufsfrist.
Weder eine Auflösung des Vertrags noch eine Pauschalvergütung für die Box konnten sie mir anbieten
Ersteres wundert mich ein wenig, vor allem, wenn du wirklich "Plug and Play"-Kunde warst, man also keine (teuren) Umbauarbeiten im Haus durchführen müsste. Grundsätzlich habe ich das Gefühl, dass ein freundliches Stück Papier besser "ankommt" als eine Mail. Dass man keine Homebox mehr zum Kauf anbietet hat - neben den Aufpreis - auch rechtliche Gründe. Das eingebaute Modem gehört nach eigener Auffassung zum Netz der KDG. Dadurch sichert man sich rechtlich ab, um Konfigurationshoheit und räumlichen Zugang im Fall von Störungen durchsetzen zu können.
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paul3000
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Re: Widerrufsrecht nach erhalt der Ware

Beitrag von paul3000 »

... der Waren- und Leistungsprüfung wie in einem lokalen Geschäft zu ermöglichen. ...
Ja genau. Du sagst es ja. Nur das ich vor oder kurz nach Zusendung der AB keine Ware zur Prüfung vorliegen hatte.

Unter PnP Kunde verstehe ich, das ich die Kabel-Dose bereits in der Wand hatte. Stimmt. Aber ich zahl auch Miete an den Hausbesitzer, der auch dafür bereits gezahlt hat, damit sie dort ist.

Okay. Einen verfassten Brief wäre vielleicht freundlicher gewesen. Aber mir war auch nicht klar, das KDG externe Call-Center beauftragt, die nur ihr Pflichtenheft abarbeiten. Sie selbst haben mir zur Email an das Beschwerdemanagement geraten. War vielleicht ein Fehler. Aber ich war in keinen der Emails unfreundlich. Habe sogar weitere Angaben zur Kontaktaufnahme bereitgestellt. Ich sage nur: Sie waren sehr fleißig mich mehrmals anzurufen um mit mir einen Vertrag zu machen, aber riefen mich nicht einmal zurück um ein direktes Gespräch mit mir zu führen. Stattdessen antworteten sie jede Email mit dem selben Werbetext für eine HB für € 5 im Monat zur Miete.

Aber sei es drum. Ich merke, dass du ein sehr zufriedener Kunde oder Vertreter bist. Ich bin derzeit noch etwas geladen, weil ich mich doch ein wenig betrogen fühle. Aber so läuft es halt. Wäre ja nicht so, dass ich das nicht auch von anderen Dienstleister kenne würde. Ich selbst arbeite selber in einer Branche, die genauso oder ähnliche Fehler im Prozess gegenüber Kunden machen. Prozessoptimierungen finden ja auch durch mein Zutun als Kunde statt. Nur leider wird es selten honoriert.
Doc. Sis

Re: Widerrufsrecht nach erhalt der Ware

Beitrag von Doc. Sis »

paul3000 hat geschrieben:
... der Waren- und Leistungsprüfung wie in einem lokalen Geschäft zu ermöglichen. ...
Ja genau. Du sagst es ja. Nur das ich vor oder kurz nach Zusendung der AB keine Ware zur Prüfung vorliegen hatte.
Du hast ja auch keinen Kaufvertrag für die Ware (Modem) abgeschlossen, sondern einen Dienstleistungsvertrag füreinen Internetanschluß.
Wenn dir das Modem nicht gefällt, hättest Du aus diesem Grunde sowieso kein Widerrufsrecht.
Die Widerrufsfrist beginnt, wie schon geschrieben, mit der Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung einschließlich der beigefügten Widerrufsbelehrung.
paul3000
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Re: Widerrufsrecht nach erhalt der Ware

Beitrag von paul3000 »

Man kann es ja anscheinend drehen und wenden wie man will. Die Dienstleistung kann dann auch nur als vollständig geleistet werden, wenn die Technik entsprechend funktioniert. Das tut sie aber nicht. Nicht nachdem was ausgehandelt worden war. Und ich räume es ja auch ein, das ich es versäumt habe nach einer Auftragsbestätigung zu fragen. Spätestens als mir das Paket geliefert worden ist. Ohne Auftragsbestätigung hätte ich das Paket ja auch nicht annehmen müssen. Zu dem Zeitpunkt war mir aber auch nicht klar, das in dem Paket auch keine AB mitgeliefert wird. Wie auch immer. Ich danke trotzdem für eure Auskunft. Ob ich im Recht oder Unrecht bin, es macht mir jedenfalls einiges wieder mehr klar wie so etwas laufen kann. Ich hätte mir eure kostenlosen Aussagen lieber von den teuren Call Agenten gewünscht, wie zum Beispiel das das Modem zur Gewährleistung und Garantie der Dienstleistung gehört oder das ich kein Widerrufsrecht auf die Ware besitze. Dann hätte ich vielleicht auch mehr Einsicht gehabt. Stattdessen redeten der Call Agent und ich nur im Kreis über das abgelaufene Widerrufsrecht. Das waren deren Worte, nicht meine. Meine Wortwahl war Stornieren. Aber dieser Begriff wäre wahrscheinlich im Zweifel auch die falsche Wortwahl gewesen. Letztendlich hätte ich bereits ein gemietetes Modem für ein paar Monate für die Telefonate haben können. Im groben ganzen: Ich bekomme meinen Kühlschrank noch gefüllt - also geht es gut.
Newty
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Re: Widerrufsrecht nach erhalt der Ware

Beitrag von Newty »

paul3000 hat geschrieben: Unter PnP Kunde verstehe ich, das ich die Kabel-Dose bereits in der Wand hatte.
So in der Art. Es kam niemand, der für dich einen großen Umbau erledigt hat, Hardware verbaut hat, Leitungen eingemessen hat und so weiter. Je mehr KDG in Vorleistung dort aufgrund deines Auftrages in Vorleistung geht, desto unwahrscheinlicher ist es, dass man dir den Wunsch "Kulanzauflösung wegen Irrtum" abschlägt.
Sie selbst haben mir zur Email an das Beschwerdemanagement geraten. War vielleicht ein Fehler. Aber ich war in keinen der Emails unfreundlich.
Ich habe nur die Erfahrung, dass man mit Briefen ernster genommen wird, egal, wie freundlich oder unfreundlich man sein Anliegen vorträgt. Anscheinend wird Briefpost "besser" eskaliert, als eine E-Mail. Die werden zwar auch nur gescannt und dann in normalen Fällen mit den selben Bausteinen beantwortet. Ich weiß nicht, wodran es liegt, eventuell arbeitet man bei E-Mail mit Textbausteinvorschlägen aus dem Computer und Briefpost wird noch händisch gelesen.
Habe sogar weitere Angaben zur Kontaktaufnahme bereitgestellt. Ich sage nur: Sie waren sehr fleißig mich mehrmals anzurufen um mit mir einen Vertrag zu machen, aber riefen mich nicht einmal zurück um ein direktes Gespräch mit mir zu führen. Stattdessen antworteten sie jede Email mit dem selben Werbetext für eine HB für € 5 im Monat zur Miete.
Nachrichten ans Beschwerdemanagement werden, egal wie eingegangen, vorsortiert. Wenn die Vorsortierung dich nicht an das BM lässt, landest du im Ticketpool für normalen E-Mailverkehr und damit wieder in der Zuständigkeit der Ottonormalcallcenter und dort wird man pro Fall bezahlt, wenn man zugekauft ist.
Ich merke, dass du ein sehr zufriedener Kunde oder
Damit hast du recht, aber auch davon abgesehen, bemühe ich mich, halbwegs sachlich an solche Sachen heranzugehen. Es bringt uns nicht vorwärts, mit dir mitzuwettern. Es mag zwar gelegentlich so klingeln, als würde ich KDG pauschal verteidigen wollen, das ist bestimmt nicht so.

Ich finde es für eine Einigung wichtig, dass man auch die Hintergründe der Entscheidung des Gegenübers offen und ehrlich kommuniziert, dazu gehört auch der Prozess, wie es zu einer Entscheidung oder Regelanwendung (Textbaustein) kommt.
Vertreter bist.
Gott sei dank nicht.
Ich selbst arbeite selber in einer Branche, die genauso oder ähnliche Fehler im Prozess gegenüber Kunden machen.
Dein Problem, welches in vielen anderen Varianten, teilweise auch schlimmer auftritt, besteht seit externe Callcenter in der Auftragsannahme eingesetzt werden und (nur) Provision bekommen.
Es werden dort andere Systeme eingesetzt, Fragenkataloge nicht abgearbeitet und ich habe teilweise den Eindruck, es werden Aufträge nicht im System gebucht, sondern "Freitext" aufgenommen und später durch andere, interne Bearbeiter eingegeben.
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