Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abgebuc

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VBE-Berlin
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Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg

Beitrag von VBE-Berlin »

Anudeath hat geschrieben: Einzig die Kündigung für das Premium HD Abo bei Digital-Verträgen ist telefonisch möglich. Warum? Keine Ahnung, ist aber so geregelt. Kündigungen für das Sicherheitspaket u. Co. werden definitiv nicht telefonisch bearbeitet.
Danke für die Klarstellung!
Im Vertrieb kam es anders an.

MB-Berlin
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kabel_fan
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Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg

Beitrag von kabel_fan »

Bielo hat geschrieben:
kabel_fan hat geschrieben: ob eine Kündigung jetzt möglich sei
Wie kommst du darauf? Wenn ich was telefonisch kündigen möchte, dann verwende ich doch keine Frage.
Es geht ja auch nicht darum, was Du machst und in meinem Beitrag habe ich lediglich Vermutungen geäußert. Ich wußte ja nicht, dass Du das Telefonat des TE mitgehört hast.
Doc. Sis

Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg

Beitrag von Doc. Sis »

MB-Berlin hat geschrieben:
Bielo hat geschrieben:Jetzt erzählt mir nicht, dass die Hotline diese Willenserklärung annimmt und nichts dazu sagt!
Lt. AGB Bedarf diese Willenserklärung der Schriftform!

Telefonisch soll es inzwischen wirklich gehen. Aber da sollte man darauf achten, die Kündigungsbestätigung zu bekommen.

in diesem Fall am einfachsten (und nachweisbar!) ist immer noch die Kündigung per Email.

MB-Berlin
Schriftform? Ich denke Textform sollte genügen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Schriftform
Bielo

Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg

Beitrag von Bielo »

Anudeath hat geschrieben: Wenn der TE keine Kündigungsbestätigung bekommen hat, hat er leider Pech. Da kann ich nur raten eine schriftliche Kündigung per Mail oder Fax nachzuschieben.
Also hat der Mitarbeiter an der Hotline den Kunden nicht auf den Fehler hingewiesen und ins offene Messer laufen lassen? Ist das Arbeitsanweisung?
Bielo

Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg

Beitrag von Bielo »

kabel_fan hat geschrieben:Es geht ja auch nicht darum, was Du machst und in meinem Beitrag habe ich lediglich Vermutungen geäußert. Ich wußte ja nicht, dass Du das Telefonat des TE mitgehört hast.

Danke für deine oberlehrerhaften Worte. Dem Post des TE ist eine solche Vermutung nicht ansatzweise entnehmbar.
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Anudeath
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Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg

Beitrag von Anudeath »

Bielo hat geschrieben:
Anudeath hat geschrieben: Wenn der TE keine Kündigungsbestätigung bekommen hat, hat er leider Pech. Da kann ich nur raten eine schriftliche Kündigung per Mail oder Fax nachzuschieben.
Also hat der Mitarbeiter an der Hotline den Kunden nicht auf den Fehler hingewiesen und ins offene Messer laufen lassen? Ist das Arbeitsanweisung?
Ich werd auf deine Frage nicht antworten da ich denke, dass diese rein rhetorischer Natur ist...

Zu dem Sachverhalt selbst kann ich nur sagen: Natürlich haben auch telefonische Auskünfte wahrheitsgemäß zu erfolgen und daraus lassen sich auch rechtswirksame Schlüsse ziehen...die Realität ist aber eine andere. Wie will man als Gesprächspartner das nicht öffentlich gesprochene Wort beweisen?
Eine Sprachaufzeichnung ist z.B. nicht zulässig, wenn der andere Gesprächspartner dieser nicht zustimmt oder davon keine Kenntnis hat. Damit ist eine solche Aufzeichnung nichts wert. Sollte man rechtlich gegen die mündliche Auskunft vorgehen wollen hat man das Problem, dass dann Aussage gegen Aussage steht.

Was dagegen hilft? Natürlich alles schriftlich verfassen und Antworten archivieren. Nur so hat man eine Chance seine Rechte zu wahren.

Ich werde mich hier nicht aus dem Fenster lehnen und sagen der TE oder der MA hat gelogen/etwas wissentlich verschwiegen. Fakt ist Eines: Ich war bei dem Gespräch nicht mit dabei und du sicherlich auch nicht , oder?
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leberblume
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Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg

Beitrag von leberblume »

Gastanmeldung hat geschrieben:
Woher nimmst du die Sicherheit?
Ganz einfach, bei korrekter schriftlicher Kündigung und demzufolge erhaltener schriftlicher Bestätigung, ist der Kündiger n a c h w e i s l i c h im Recht, Punkt. Alles weitere ergibt sich daraus.
Servus Inge
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Bubblegum
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Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg

Beitrag von Bubblegum »

Mal boshaft mal was grundsätzlichen in die Runde geworfen:

Es wird auf das Schriftliche von Seiten der Verbraucher gepocht, schreiben will keiner, erledigt telefonisch zu sofort und am Ende der vielfach gelesene und gehörte Text "ich hab nichts unterschrieben".

Eigenwillig finde ich dabei, dass die grundsätzliche Mitteilung in den Vertragsunterlagen "schriftlich an" und nicht "telefonisch an" den Kündigungswilligen offensichtlich nicht interessiert. Es würde mich sehr wundern wenn das in diesem Falle tatsächlich anders in der Auftragsbestätigung sowie den zugehörigen AGB stehen sollte.

Oder sehr stark vereinfacht: Wenn KD was will soll alles schriftlich mit Unterschrift sein/vorliegen, und andersrum nicht.

Auch wenn es für die Anbieter und den Verbraucher einen Mehraufwand bedeutet bin ich noch immer für die gegengezeichnete Auftragsbestätigung. Ein Wunschtraum ...
Gastanmeldung
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Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg

Beitrag von Gastanmeldung »

leberblume hat geschrieben:Ganz einfach, bei korrekter schriftlicher Kündigung und demzufolge erhaltener schriftlicher Bestätigung, ist der Kündiger n a c h w e i s l i c h im Recht, Punkt. Alles weitere ergibt sich daraus.
Ok, dann hast du es sehr Missverständlich/doppeldeutig geschrieben. Ich bin davon ausgegangen das keine Berechnung auf der 4. Rechnung erfolgt. Das ist nämlich so und wird im Folgemonat wieder gutgeschrieben.

Ich will nicht wissen wie viele Kunden deshalb anrufen warum noch eine Berechnung trotz Kündigungsbestätigung erfolgt...

Gruß Gastanmeldung
Bielo

Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg

Beitrag von Bielo »

Anudeath hat geschrieben: Ich werd auf deine Frage nicht antworten da ich denke, dass diese rein rhetorischer Natur ist...
Keinesfalls. Ich bin mir zwar sicher, dass hier kein Mitarbeiter irgendwelche Arbeitsanweisungen preis gibt, aber da meine Frau einen solchen Job über Jahre selbst durchführte, denke ich, kann ich einiges grundsätzlich beurteilen.
Anudeath hat geschrieben:Eine Sprachaufzeichnung ist z.B. nicht zulässig, wenn der andere Gesprächspartner dieser nicht zustimmt oder davon keine Kenntnis hat.
Ganz einfach. Alle Gespräche werden grundsätzlich zur Beweissicherung und nicht nur zu Schulungszwecken aufgezeichnet. Der Anrufende muss dies ausdrücklich ablehnen, nachdem er vom Mitarbeiter den Hinweis auf diese Aufzeichnung bekommen hat. Oder aber, als Anrufender muss man die Möglichkeit haben, eine Aufzeichnung zur Beweissicherung zu verlangen.
Anudeath hat geschrieben:Was dagegen hilft? Natürlich alles schriftlich verfassen und Antworten archivieren. Nur so hat man eine Chance seine Rechte zu wahren.
Sag ich ja. Dann wwäre die Hotline überflüssig. Abschalten und alles per Email erledigen.
Anudeath hat geschrieben:Ich werde mich hier nicht aus dem Fenster lehnen und sagen der TE oder der MA hat gelogen/etwas wissentlich verschwiegen.
Das möchte ich auch nicht.
Anudeath hat geschrieben:Fakt ist Eines: Ich war bei dem Gespräch nicht mit dabei und du sicherlich auch nicht , oder?
Wenn ich Fragen beantworte oder Hinweise gebe, dann gehe ich davon aus, das der TE es so wiedergibt, wie es wahr. Warum sollte er das nicht. Etwaige Tipps würden ihm ja nichts nützen. Sollte er versuchen, hier eine Story zu testen, dann wird das dann schnell nach hinten losgehen. Wenn man in jedem Thread den Wahrheitsgehalt der Aussagen in Zweifel stellt, ist ein Forum so ziemlich sinnlos. Ich fand jetzt nichts, woran ich ernshafte Zweifel hätte.