Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ende Februar habe ich meinen Kabel Deutschland Vertrag FRISTGERECHT zum 31. Mai gekündigt, da ich in eine WG umziehe in der schon ein Kabel Deutschland Vertrag vorhanden ist, den ich mitnutzen werde.
Nachdem wochenlang keine Rückmeldung kam, habe ich die Damen und Herren im Kundenservice nochmal daran erinnert, dass sie mir bitte meine Kündigungsbestätigung zuschicken sollen. Immerhin wurde mir danach der EINGANG meiner Kündigung bestätigt. Danach jedoch wurde mein Fall als Umzug behandelt, d.h. mein Vertrag wurde nicht gekündigt sondern auf meine Adresse ab Juni umgeschrieben (Umzugspauschale wurde natürlich berechnet). Um das Ganze zu klären, habe ich den Kundenservice angerufen, der kurz mit mir sprach, dann mich bat KURZ zu warten, da man einmal den ABteilungsleiter konsultieren wollte- und mich dann über eine Stunde in der Warteschleife hängen ließ, bis ich irgendwann aufgab. Also hab ich es nochmal per Mail versucht. Aber ich bekomme mal wieder keine Rückmeldung.
Hatte so etwas schon jemand? Wenn ja, wie konnte es gelöst werden?
Kündigung wegen Umzug
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kündigung wegen Umzug
Na wenn der Vertrag fristgerecht gekündigt wurde, sehe ich nicht wie da diese 3-Monatsregel bei Umzügen greifen soll. Das wäre doch eigentlich eine normale Kündigung?
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Re: Kündigung wegen Umzug
Naja. Fristgerecht bezieht sich natürlich immer auf den Rahmen.Thyrael hat geschrieben:Na wenn der Vertrag fristgerecht gekündigt wurde, sehe ich nicht wie da diese 3-Monatsregel bei Umzügen greifen soll. Das wäre doch eigentlich eine normale Kündigung?
Wäre der Vertrag ohne Umzug zu diesem Zeitpunkt kündbar gewesen?
Falls nein: Das bestehen eines Anschlusses an der neuen Adresse ist kein Sonderkündigungsgrund nach TKG. Technisch machbar sind 2 Anschlüsse in einer Wohnung auch. Aber: MB-Berlin schrieb mal, dass in solchen Fällen Verträge aus Kulanz aufgelöst werden, ohne rechtliche Handhabe. Genau an die Bedingungen kann ich mich aber nicht erinnern.
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Re: Kündigung wegen Umzug
Genau das meinte ich.^^Newty hat geschrieben:Wäre der Vertrag ohne Umzug zu diesem Zeitpunkt kündbar gewesen?
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Re: Kündigung wegen Umzug
Wenn du mit einem Internet & Telefon-Anschluss in eine Wohnung ziehst, in der bereits ein Internet & Telefon-Anschluss von Kabel Deutschland besteht, kannst du diesen mit x+3 Monaten zum Umzugstermin beenden. In deinem Fall also zum 31.08.2013. Solche Umzüge werden vonseiten Kabel Deutschlands ebenfalls wie ein Umzug in nicht versorgtes Gebiet behandelt. Wichtig ist jedoch, dass dies aus deiner Kündigung klar hervorgeht. Hier reicht es nicht zu schreiben, dass es dort bereits einen Anschluss gibt, sondern du musst auch Namen des Vertragspartners und am besten Kunden- Vertragsnummer mit angeben.
Re: Kündigung wegen Umzug
Müßte vermutlich heißen:Scraby hat geschrieben:Wenn du mit einem Internet & Telefon-Anschluss in eine Wohnung ziehst, in der bereits ein Internet & Telefon-Anschluss von Kabel Deutschland besteht, kannst du diesen mit x+3 Monaten zum Umzugstermin beenden. In deinem Fall also zum 31.08.2013. Solche Umzüge werden vonseiten Kabel Deutschlands ebenfalls wie ein Umzug in nicht versorgtes Gebiet behandelt. Wichtig ist jedoch, dass dies aus deiner Kündigung klar hervorgeht. Hier reicht es nicht zu schreiben, dass es dort bereits einen Anschluss gibt, sondern du musst auch Namen des Vertragspartners und am besten Kunden- Vertragsnummer mit angeben.
Umzugstermin X + 3 Monate