Man muss sich nur Trauen.
Ich habe das mal mit der Teledoof durchgemacht.
DSL 16000 bestellt & zugesichert (schriftlich & telefonisch), erhalten nur DSL 300. Letzte Aussage der Diagnose: haben se Pech, müssen se sich beschweren.
Ich habe daraufhin der Teledoof eine 2 Wochenfrist eingeräumt das ganze zu beheben, keine Reaktion.
Danach habe ich fristlose Kündigung geschickt. Da kam dann eine Reaktion. "Leider können wir Sie aus dem Vertrag nicht heraus nehmen da dieser bis 2014 läuft"
Das ganze meinen Rechtsverdreher übergeben mit 2 Urteilen aus dem Netz, dieser schreibt ein Brief & Kostennote an die Telekom und siehe da
"gerne lösen wir den Vertrag auf und zahlen die geforderte Kostennote an Ihnen".
Hätten die auch günstiger haben können.
Man muss sich halt entscheiden. Leb ich damit und lass Mich von den Versprechungen einlullen oder möchte ich den Vertrag auflösen. In solchen fällen eigentlich kein Problem. Das "bis zu" kann nicht bedeuten das die Geschwindigkeit mal eben nur noch 50% betragen kann oder so.
Mit KD bin ich zufrieden, hier in Voxtrup hab ich die Geschwindigkeit die auch laut Vertrag abgemacht wurde.
Monatelange sehr starke Geschwindigkeitsschwankungen (49***)
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Re: Monatelange sehr starke Geschwindigkeitsschwankungen (49
So, ich habe jetzt einen entsprechenden Brief (und auch eine E-Mail) geschrieben und KD eine Frist von 14 Tagen eingeräumt. Bin gespannt, was passiert bzw. ob überhaupt etwas passiert.
Sobald sich was tut, melde ich mich hier.
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Re: Monatelange sehr starke Geschwindigkeitsschwankungen (49
Seitdem KD den Brief erhalten hat, sind nun mehr als 14 Tage vergangen. Der Anschluss wurde nicht entstört. Zwischenzeitlich kam als Reaktion nur ein Brief, in dem sinngemäß darauf verwiesen wurde, dass die Maximalgeschwindigkeit nicht immer eingehalten werden kann.
Daher werde ich nun, dem Rat von Thyrael folgend, die Frist zur Entstörung des Anschlusses um weitere 14 Tage verlängern und bei Fortbestand der Störung nach diesen 14 Tagen mit Verweis auf einen stark gestörten Anschluss fristlos kündigen bzw. wenigstens probieren zu kündigen.
Daher werde ich nun, dem Rat von Thyrael folgend, die Frist zur Entstörung des Anschlusses um weitere 14 Tage verlängern und bei Fortbestand der Störung nach diesen 14 Tagen mit Verweis auf einen stark gestörten Anschluss fristlos kündigen bzw. wenigstens probieren zu kündigen.