Kein Signal nach Einzug in neue Wohnung

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Roofio
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Kein Signal nach Einzug in neue Wohnung

Beitrag von Roofio »

Hi,

ich bin seit ca. drei Wochen in eine neue Wohnung umgezogen und heute sollte endlich mein Kabelanschluss freigeschaltet werden. Der Techniker war da, jedoch konnte er an der Buchse kein Signal finden. Da haben wir im Keller mal nachgeschaut und dort fanden wir einen Verteilerkasten mit drei Kabeln vor. Der Techniker vermutet, dass sich jeweils ein Kabel (es gibt drei Wohnungen pro Stockwerk) vom Keller bis ins Dachgeschoss durchzieht. Ich wohne (leider) im Dachgeschoss, so dass die Ursache für das fehlende Signal nicht wirklich klar ist. Einerseits kann einer der Mieter unter mir seine Buchse ausgebaut haben, andererseits kann es sein, dass gar kein Kabel zu mir verlegt wurde, da die Wohnung vor meinem Einzug grundsaniert wurde.

Der Techniker hat mir vorgeschlagen das Kabel durch den Schornsteinschacht, der in der Wand mit der Buchse ist, bis in den Keller zu legen. Jedoch wäre es, seiner Meinung nach, die Aufgabe der Hausverwaltung die Kosten (für Kabel und Schornsteinfeger) zu übernehmen. Die Hausverwaltung weiß von nichts und schiebt natürlich Kabel Deutschland den schwarzen Peter zu. Sie würden aber die vom Techniker vorgeschlagene Leitung erlauben.

Bevor ich mich auf eine Seite stelle, da ich ja irgendwie auf mein Zugang zum Kabelfernsehen pochen will, wollte ich mich erkundigen, wer jetzt eigentlich die o.g. Kosten übernehmen muss. Aus dem Bekanntenkreis kam bisher die Meinung, dass es Kabel Deutschland machen muss, da ich ja einen rechtskräftigen Vertrag mit ihnen abgeschlossen habe.

Ich hoffe, dass ich meine Situation halbwegs vernünftig formuliert habe. Schon mal danke im Voraus.

Gruß, Roofio
Newty
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Re: Kein Signal nach Einzug in neue Wohnung

Beitrag von Newty »

Roofio hat geschrieben: Bevor ich mich auf eine Seite stelle, da ich ja irgendwie auf mein Zugang zum Kabelfernsehen pochen will, wollte ich mich erkundigen, wer jetzt eigentlich die o.g. Kosten übernehmen muss. Aus dem Bekanntenkreis kam bisher die Meinung, dass es Kabel Deutschland machen muss, da ich ja einen rechtskräftigen Vertrag mit ihnen abgeschlossen habe.
Kabel Deutschland liefert, so weit kein sogenannter NE4-Vertrag zwischen KDG und Verwaltung besteht, bis zum Übergabepunkt im Keller. KDG erfüllt daher schon den Vertrag. Besteht ein NE4-Vertrag, sollte, soweit ich informiert bin KDG die Kosten auf Anfrage der Installationsfirma übernehmen.

Kommt denn irgendwas aus der Dose? Vielleicht hängst du an einer Dachantenne? Mach mal am TV nen Suchlauf für DVB-T, falls möglich

Nun zur Kostenfrage:
  • Bezahlst du über die Nebenkosten für einen Zugang zum Kabelanschluss / eine Gemeinschaftsantennenanlage und es kommt gar kein störungsfreies Signal aus der Dose? Falls ja muss die Verwaltung zahlen
  • Besteht ein NE4-Vertrag? Dann ist is m.E. Sache von Kabeldeutschland, siehe oben
  • Weder noch... Dein Problem, deine Kosten.
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weihnachtsmann
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Re: Kein Signal nach Einzug in neue Wohnung

Beitrag von weihnachtsmann »

ich denke, es wird nen NE3 sein, sonst würde der Techniker nicht davon reden, das er überhaupt was zahlen muss.
Newty
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Re: Kein Signal nach Einzug in neue Wohnung

Beitrag von Newty »

weihnachtsmann hat geschrieben:ich denke, es wird nen NE3 sein, sonst würde der Techniker nicht davon reden, das er überhaupt was zahlen muss.
Andersrum: Warum kommt bei NE3 jemand einfach so raus? Wurde das nicht abgeschafft?

Was mich mal interessiert: Würde das ernsthaft jemand merken, wenn man die Pauschale von der KDG kassiert und im eigenen Namen nochmal gegenüber dem Kunden abrechnet?
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weihnachtsmann
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Re: Kein Signal nach Einzug in neue Wohnung

Beitrag von weihnachtsmann »

Newty hat geschrieben:
weihnachtsmann hat geschrieben:ich denke, es wird nen NE3 sein, sonst würde der Techniker nicht davon reden, das er überhaupt was zahlen muss.
Andersrum: Warum kommt bei NE3 jemand einfach so raus? Wurde das nicht abgeschafft?

Was mich mal interessiert: Würde das ernsthaft jemand merken, wenn man die Pauschale von der KDG kassiert und im eigenen Namen nochmal gegenüber dem Kunden abrechnet?
nein, es gibt immer noch kunden in mehrfami. häusern, die einen direkten vertrag ( und dann meistens NE3 ) mit kdg haben.

was meinst du mit: pauschale von der KDG kassiert ? wer kassiert die ? der techniker ?
Newty
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Re: Kein Signal nach Einzug in neue Wohnung

Beitrag von Newty »

weihnachtsmann hat geschrieben:
Newty hat geschrieben:
weihnachtsmann hat geschrieben:ich denke, es wird nen NE3 sein, sonst würde der Techniker nicht davon reden, das er überhaupt was zahlen muss.
Andersrum: Warum kommt bei NE3 jemand einfach so raus? Wurde das nicht abgeschafft?
nein, es gibt immer noch kunden in mehrfami. häusern, die einen direkten vertrag ( und dann meistens NE3 ) mit kdg haben.
Okay. Es ging mir hier darum, dass - auch bei Verplombten oder anders zugriffsgeschützten Anschlüssen - immer wieder die Aussage von der Hotline kommt, dass anschließen 99€ kostet. Also kann ich das getrost als Ente verbuchen und NE3 im MFH wird angeschlossen? Oder das für den Außenstehenden nicht möglich, hier eine Aussage zu treffen?
Was mich mal interessiert: Würde das ernsthaft jemand merken, wenn man die Pauschale von der KDG kassiert und im eigenen Namen nochmal gegenüber dem Kunden abrechnet?
Was meinst du mit: pauschale von der KDG kassiert ? wer kassiert die ? der techniker ?
Ein Sub erhält den Auftrag, eine Single-Line zu realisieren, also, um hier im Beispiel zu bleiben, die Leitung durch den Kamin wird realisiert. Der Sub bekommt für die Bauleistung Geld von KDG - wieso ist nun egal.
Der Sub wiederum teilt dem Kunden aber mit, dass KDG nicht bezahlt und wenn er Kabel haben will, dann auf eigene Kappe. Wenn der Kunde zustimmt, gibts doch zweimal Geld, oder?
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Re: Kein Signal nach Einzug in neue Wohnung

Beitrag von VBE-Berlin »

Newty hat geschrieben:Der Sub wiederum teilt dem Kunden aber mit, dass KDG nicht bezahlt und wenn er Kabel haben will, dann auf eigene Kappe. Wenn der Kunde zustimmt, gibts doch zweimal Geld, oder?
Wenn der SUB wirklich in beide Rechnungen abrechnet und dieses auffällt, ist er längste Zeit SUB gewesen.

Es gibt aber selbstverständlich schon Zusatzleistungen, die der Kunde direkt mit der Installationsfirma abrechnet.

Da man vom SUB aber eine Rechnung über diese Zusatzleistungen bekommt, wäre es für ihn "Sub"optimal, dort schwarz aus weiß arbeiten abzurechnen, die schon die KDG bezahlt.

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