Kündigung von Verträgen

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Benutzeravatar
Thyrael
Ehrenmitglied
Beiträge: 9750
Registriert: 03.02.2009, 12:46

Re: Kündigung von Verträgen

Beitrag von Thyrael »

Der Ursprungsthread war vom Mai 2012, was soll der Unsinn uralten Kram wieder auszubuddeln. :roll:
Benutzeravatar
HSVMichi
Insider
Beiträge: 2541
Registriert: 06.01.2012, 18:30
Wohnort: Hamburg

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von HSVMichi »

MB-Berlin hat geschrieben:
Dann ist der Kabelanschluss zum 27.07.2013 kündbar. (wie auch alle anderen Produkte)
Geht die Kündigung später ein, war der Kabelanschluss eben erst wieder zum 06.10.2013 kündbar.

Jetzt klar?
Wenn Du das erste Datum auf 2012 korrigierst, ja. :confused:
Samsung UE75H6470 (Wohnzimmer)
Philips 42PFL9732D (Schlafzimmer)
Receiver: Sagemcom RC188-320KD
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Kündigung von Verträgen

Beitrag von VBE-Berlin »

HSVMichi hat geschrieben:Wenn Du das erste Datum auf 2012 korrigierst, ja. :confused:
Nö, der Kabelanschluss wäre dann zum 06.10.2012 kündbar gewesen oder eben zu jedem nach diesem Termin liegenden Tag.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Benutzeravatar
koaschten
Insider
Beiträge: 3982
Registriert: 04.06.2010, 14:21
Wohnort: Itzehoe

Re: Kündigung von Verträgen

Beitrag von koaschten »

Der Punkt ist, regulär kann man den Vertrag jährlich mit einer Frist von 6 Wochen zu einem bestimmten Termin kündigen ODER vorschlagen das unter Einhaltung der 6 Wochen Frist zum möglichen Termin der Vertrag zu einem Zeitpunkt danach gekündigt werden soll. KDG wäre aber dumm wenn sie nicht die extra Monate mitnehmen würden...

Vertrag läuft immer bis irgendwann Oktober, kündigen immer irgendwann Mitte August. Entweder zum Oktober Termin oder einem Termin danach.

Aber NICHT im April zu einem Termin im Juni....
Benutzeravatar
Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Scraby »

Dass die Kündigung nunmehr zu spät erfolgt ist, wurde ja bereits erläutert und ist in meinen Augen auch ein Verschulden des Kunden, denn seine Laufzeiten und Kündigungsfristen sollte man selbst kennen.

Allerdings ist meiner Meinung nach auch die Antwort vom Kundenservice falsch. Woran sich nach über einem Jahr aber auch nichts mehr ändern lässt.
Ihr Kabelanschluss endet zum 06.10.2012 ... Sie können mit einer Frist von 6 Wochen kündigen.

Wichtiger Hinweis: Für Ihre Abonnements ... benötigen Sie einen Kabelanschluss. Daher können Sie diese Produkte nicht mehr nutzen, wenn Ihr Vertrag endet. Wir werden Ihnen ... eine Gesamtrechnung stellen. Diese Rechnung beinhaltet alle Entgelte, die noch bis zum Ende der Verträge angefallen wären.

Alternativ ist eine Kündigung zum 27.07.2013 möglich, ohne dass zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Die Antwort des Kundenservice bedeutet sinngemäß, dass dem Kunden bei der Kündigung des Kabelanschluss-Vertrages zu Oktober 2012 eine Strafe für Kabel Digital Home+ (neuer Name: Kabel Komfort Premium HD) bis zum 27.07.2013 berechnet worden wäre.

Aber dies würde voraussetzen, dass der TE am 27.07.2011 einen Vertrag über Kabel Digital Home+ (neuer Name: Kabel Komfort Premium HD) mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abschlossen hat. Wenn ich mich nicht täusche, hatte dieser Vertrag damals aber nur eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. (Irrtum meinerseits möglich - muss der TE mit seiner Auftragsbestätigung prüfen)

Somit hätte man damals schreiben müssen, dass eine Kündigung für Kabel Digital Home+ (neuer Name: Kabel Komfort Premium HD) zum 27.07.2012 möglich ist. Denn mit seiner Anfrage im April 2012 wäre auch dieser Vertrag noch mit einer Frist von 6 Wochen kündbar gewesen. Und der Kabelanschluss dann später zum 06.10.2012 beendet werden kann. Voraussetzung, dass ich mit der Vertragslaufzeit von 12 Monaten richtig liege.
Benutzeravatar
BigWoelfi
Newbie
Beiträge: 60
Registriert: 30.07.2011, 08:52
Wohnort: Altmark

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von BigWoelfi »

MB-Berlin hat geschrieben:Ich frage mich trotzdem, warum du, wenn es feststand, dass der Umstieg erfolgt, die Kündigung über ein Jahr hinausgezögert wurde.
Mir war es nicht klar, dass ich schon in 2012 hätte kündigen können mit Ziel 27.07.2012 und meine gesonderte Nachfrage, wo ich die, für mich missverständlichen Passagen der Antwort extra noch einmal genau betrachtet hatte, ist mir bis heute nicht beantwortet worden.
MB-Berlin hat geschrieben:
BigWoelfi hat geschrieben:Und wo liegt jetzt nach diesem ganz offensichtlichen Missverständnis das Problem für KD, mich in den Stand vom April 2012 einzusetzen und die Kündigung nachträglich so zu akzeptieren?
Das könntest Du mit einer schriftlichen Schilderung an das Beschwerdemanagement probieren.
Der "normale" Kundenservice kann Dir hier ganz sicher nicht weiter helfen.

Dieses Mißverständnis hätte man garantiert im Beratungsgespräch (egal ob telefonisch oder Medienberater) ausräumen können.
Die deutsche Sprache ist sehr schwer eineindeutig zu formulieren.
Angerufen habe ich dort auch beim Kundenservice. Man bekommt das Gefühl vermittelt, dass man bei Kabel Deutschland anruft aber ich kann das nicht mehr wirklich glauben. Das sind teilweise so etwas von offensichtlich unwissende Mitarbeiter dann, dass die einem das entweder nicht erklären wollen genau oder gar nicht können.

Wirklich stereotype Antworten, wie "Ihren vErtrag Kabel Digital können sie nur zum 06.10. eines jeden Jahres kündigen. Dann können sie die anderen Dinge nicht empfangen, müssen sie aber trotzdem bis Vertragsende zahlen!". Es kann einem einfach nur stinken, wenn Du verstehst, was ich meine.

Ich bin jetzt Deinem Rat gefolgt und habe an das Beschwerdemanagement eine ziemlich lange Beschwerde geschickt mit angehängten PDF-Dateien, in denen sich die ausgetauschten Dokumente befinden und auch mit dem Hinweis, dass ich am 29.05.2013 ansonsten einen verbindlichen Termin bei meinem Rechtsanwalt habe. Aus meiner Sicht grenzt die Verfahrensweise des Kundenservices in meinem Fall an § 263 StGB und sonst nichts.

Danke für Deinen Hinweisen.
Dann warten wir mal ab, was raus kommt, ok?

Ich teile es dann mit, weil so etwas ja auch sicher für andere Betroffene interessant sein dürfte.
Sollte es zum Rechtsstreit kommen, mache ich das Ergebnis hier auch in allgemeiner Form bekannt natürlich.
Gruß, Wolfgang
Arthur_Dent
Fortgeschrittener
Beiträge: 134
Registriert: 02.05.2013, 08:30

Re: Kündigung von Verträgen

Beitrag von Arthur_Dent »

Du kannst auch einen Tag nach Deinem Vertragsabschluss fristgerecht zum nächsten Termin kündigen. Darum kündige ich immer - wenn absehbar - rechtzeitig im Voraus, also meistens 6-8 Monate vorher, dann ist genug Zeit um zu reagieren, falls die Kündigungsbestätigung ausbleibt.
Benutzeravatar
Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Scraby »

BigWoelfi hat geschrieben:Aus meiner Sicht grenzt die Verfahrensweise des Kundenservices in meinem Fall an § 263 StGB und sonst nichts.
Das ist jetzt aber nicht dein Ernst oder? Du schließt Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten ab, die sich immer um 12 Monate verlängern, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Man nennt dir im April 2012 einen Kündigungstermin.
Ihr Kabelanschluss endet zum 06.10.2012 ... Sie können mit einer Frist von 6 Wochen kündigen.
Nun kündigst du diesen Kabelanschluss im April/Mai 2013 und wunderst dich, dass er erst zum 06.10.2013 kündbar ist. Der Digitalvertrag aber zum 27.07.2013 beendet werden kann.

Wo ist die betrügerische Absicht von Kabel Deutschland bzw. woher sollte der Kundenservice wissen, dass du erst ein Jahr später kündigst? Die verpasste fristgerechte Kündigung liegt nur in deinem Verantwortungsbereich, denn du musst deine Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen kennen.

Ich bin kein Jurist, kann dir aber jetzt schon sagen, dass auch dein Anwalt hier nichts machen kann.
BigWoelfi hat geschrieben:Und wo liegt jetzt nach diesem ganz offensichtlichen Missverständnis das Problem für KD, mich in den Stand vom April 2012 einzusetzen und die Kündigung nachträglich so zu akzeptieren?
Das Problem ist, dass das Missverständnis nur auf deiner Seite liegt. Denn man hat dir im April 2012 richtige Termin genannt. Des Weiteren hat eine Kündigung schriftlich zu erfolgen. Die Verträge sind nach Eingang der Kündigung unter Einhaltung der Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist kündbar. Um deinem Wunsch zu entsprechen, müsste man nun davon ausgehen, dass du deine Kündigung bereits 6 Wochen vor dem 06.10.2012 geschickt hättest und das hast du nicht.

PS: (das trifft jetzt nicht nur auf dich zu)

Wenn man sich mit der wesentlich schlechteren Verhandlungsposition an eine Stelle - in diesem Fall das Beschwerdemanagement - wendet und auf eine kulante Lösung hofft (denn mehr als Kulanz ist es nicht), dann sollte man nicht unbedingt mit seinem Rechtsverdreher drohen. So etwas bewirkt eigentlich nur, dass man das Gegenteil bekommt, von dem was man sich erhofft.

Aber nun warten wir mal die Antwort ab....
Benutzeravatar
BigWoelfi
Newbie
Beiträge: 60
Registriert: 30.07.2011, 08:52
Wohnort: Altmark

Re: Kündigung von Verträgen

Beitrag von BigWoelfi »

Hallo,

was soll das, Scraby?

ich habe hier nicht alle Inhalte von allen Schreiben eingestellt, weil sich das auch nicht gehört so.
Aber ich habe, nachdem man mir in 2012 die Auskunft erteilt hatte, erneut per Mail angefragt, wie dieser Hinweis mit der Kündigung zum 27.07.2013 auszulegen ist, da sich der Kabel Digital-Vertrag ja dann wieder in der Mitte der Verlängerung befindet.
Darauf habe ich aber keine Anwort erhalten bis heute.

Du darfst bei meinem Wissen um die differenzierten Regelungen und Möglichkeiten bei Kabel Deutschland nicht von Deinem Kenntnisstand ausgehen, ok?

Und wie kommst Du darauf, dass ich nicht schriftlich gekündigt hätte.

Wäre mir das vom Service ordentlich, mit einem einzigen Satz erläutert worden, hätte ich auch nach dem Schriftwechsel gekündigt.
Mein Entschluss stand ja felsenfest, KD zu verlassen.

Im Übrigen gint es diese Einsetzung in einen vorherigen Stand (auf Datum bezogen) ja sogar bei Gerichten aller Instanzen, wenn man einen Termin nicht aus eigener Schuld versäumt hat und dann kann man noch immer nachträglich und trotzdem fristgericht agieren, was auch immer es betrifft.

Und bei solch einem Missverständnis soll das nicht gehen?
KD hält sich für mehr wert im Rechtsverkehr mit Kunden, als unsere Gerichte mt den dort Beteiligten?
Das willst Du mir nicht ernsthaft weismachen jetzt.
Gruß, Wolfgang
Benutzeravatar
koaschten
Insider
Beiträge: 3982
Registriert: 04.06.2010, 14:21
Wohnort: Itzehoe

Re: Kündigung von Verträgen

Beitrag von koaschten »

Verzeihe mir die plumpe Antwort.

Kabel Anschluss und Kabel Digital Abo sind zwei unabhängige Verträge. Das zur Nutzung des Kabel Digital Abo der Kabel Anschluss nötig ist, ist halt so. Du könntest aber auch das Digital Abo kündigen und analog schauen. (Theoretisch)

Es liegt in deiner Verantwortung deine Verträge so zu verwalten wie du es für richtig hältst. Die Laufzeiten und Kündigungsfristen sind dir auf Basis der AGB und dem Datum des Vertragsabschlusses / Auftragsbestätigung bekannt.

KDG trifft da nun wirklich keine Schuld und ich kann mich Scraby da nur anschliessen, mit dem Anwalt drohen wenn man auf eine Kulanzregelung hofft... :nein: