Receiver weg/kaputt; Alternativgerät zurückschicken?

In diesem Forum geht es um die HD-Festplattenreceiver (DVR) Sagemcom RCI88 320 bzw. Sagemcom RCI88 1000, Samsung SMT-C7200 und Humax HDR-4000C bzw. Humax HDR-4100C, die Vodafone Kabel Deutschland in ihren "Vodafone TV"-Produkten (ehemals TV Komfort bzw. Kabel Komfort) liefert.
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Aufnahmen auf externe Datenträger kopieren
Mit dem Sagemcom RCI88 und Samsung SMT-C7200 (sowie fast allen von Vodafone Kabel Deutschland zertifizierten Receivern) können keine Aufnahmen auf externe Datenträger verlustfrei kopiert/gesichert werden. Der Receiver eignet sich daher nicht für Archivierungen von Aufnahmen.
Wer Aufnahmen langfristig behalten (d.h. auch auf anderen Datenträgern sichern) möchte, sollte zu einem anderen (ggf. nicht zertifizierten) Receiver greifen.
kd2013
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Receiver weg/kaputt; Alternativgerät zurückschicken?

Beitrag von kd2013 »

Guten Tag, Forengemeinde.

Dies' ist offensichtlich mein erster Beitrag und erstes Thema. Ich habe brav die Suchfunktion genutzt und mich durch 25 Seiten Suchergebnissen geackert, ohne jedoch Antworten auf meine Frage zu finden.

Die Situation ist wie folgt: Mein Sagemcom ging vor Jahren schon kaputt, da war er allerdings schon aus der Garantie. Was mache ich also in meinem Leichtsinn? Ich ersteiger bei eBay ein Ersatzgerät, in der Annahme, mein altes sei kein Leihgerät, sonder gehöre mir. Ich habe schließlich 100€ dafür gezahlt, als ich es bekam. Nunja, Ersatzfgerät gekauft, altes Gerät auf den Recyclinghof, alles gut.

Nun habe ich jetzt gekündigt und KD fordert die Geräte zurück.

Meine Frage ist nun, kann ich das baugleiche Ersatzgerät anstelle meines ursprünglichen Gerätes zurückschicken?


Dank im Voraus...
Newty
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Re: Receiver weg/kaputt; Alternativgerät zurückschicken?

Beitrag von Newty »

kd2013 hat geschrieben: Meine Frage ist nun, kann ich das baugleiche Ersatzgerät anstelle meines ursprünglichen Gerätes zurückschicken?
Im Prinzip nein. Die Erfassung, welche Geräte zurückgeschickt wurden, erfolgt über die Seriennummer des Geräts.

Die ebay-Geräte sind auch nur Geräte, die an andere Kunden geliehen wurden, daher kannst du auch nicht damit argumentieren, dass für KDG kein Schaden entstünde. Lediglich bei den Kaufgeräten für 400€ könnte man ernsthaft argumentieren. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass man ein solches Gerät bei ebay bekommt, geht gegen Null.

Apropos: Eine Funktionsgarantie auf Leihgeräten endet nicht nach einer bestimmten Zeitspanne, sondern besteht während der gesamten Vertragslaufzeit.
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kd2013
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Re: Receiver weg/kaputt; Alternativgerät zurückschicken?

Beitrag von kd2013 »

Danke für die rasche Antwort.

Was für ein Mist. :wand: Nun muss ich tatsächlich 250€ berappen, obwohl ich ein Gerät zurückschicken könnte? Das riecht irgendwie nach Unrecht. Wurde das mal zivilrechtlich überprüft? Gibt es da Musterklagen? Ich will ja nichts geschenkt bekommen, ich habe ja ein Gerät zu bieten, nur eben nicht DAS Gerät.

Könnte ein Kulanzantrag helfen?
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VBE-Berlin
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Re: Receiver weg/kaputt; Alternativgerät zurückschicken?

Beitrag von VBE-Berlin »

kd2013 hat geschrieben:Nun muss ich tatsächlich 250€ berappen, obwohl ich ein Gerät zurückschicken könnte? Das riecht irgendwie nach Unrecht.
Dann lease doch mal ein Auto, fahres zu Schrott und ge ein anderes baugleiches Fahrzeugg ab.
Oder miete Dir ein Fahrrad und probier dort einn anderes Fahrad zurück zu geben.

Das ganze muss schon aus dem Grundee scheitern, weil es gar keine Sagcom-DVRsim freien Handel gibt.
Anhand der Seriennummer würde ganz schnell klar, wer sein Mietgerät bei Ebay vertickt hat.

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HSVMichi
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Re: Receiver weg/kaputt; Alternativgerät zurückschicken?

Beitrag von HSVMichi »

Meine persönliche Meinung: ich glaube kaum, dass KDG die Seriennummer bei so "alten" Leihgeräten überprüft.
Ich denke da eher an Sichtprüfung und Weiterleitung in die große Elektromülltonne.

Wäre ich der TE, würde ich es mit Rücksendung des gekauften Receivers versuchen.
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Re: Receiver weg/kaputt; Alternativgerät zurückschicken?

Beitrag von kd2013 »

@MB-Berlin

Ist mir ja klar. Ich hatte seinerzeit gar nicht darüber nachgedacht. Irgendwann rief jemand von KD an und fragte, ob ich nicht zu 100€ einen Festplattenreiver haben möchte. Dann kam das Ding und ich dachte es sei meines. Den alten Thomsen-Receiver, den ich davor hatte, hat ja auch niemand zurückgefordert. Ich habe auch gerade noch einmal alle Korrespondenz von damals durchgeflöht. Nirgends stand seinerzeit etwas von "Leihgerät". Immer "Ihr HD-Receiver" oder ähnlich.

Und nun geht es mir halt um Schadensbegrenzung. Die Frage ist halt einfach zurückschicken oder mich erklären und Kulanzantrag stellen.
Newty
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Re: Receiver weg/kaputt; Alternativgerät zurückschicken?

Beitrag von Newty »

HSVMichi hat geschrieben:Meine persönliche Meinung: ich glaube kaum, dass KDG die Seriennummer bei so "alten" Leihgeräten überprüft.
Da muss ich die enttäuschen. Ich habe hier mal gelesen - und kann mir sehr gut vorstellen - dass "Am Tower" die Pakete nur in Container gepackt werden und nach Osteuropa gekarrt werden.

Das eindeutigste Merkmal eines Gerätes ist die Seriennummer. Weiterhin ist es mit einem Barcodescanner binnen Sekunden erfasst. Ich kann die Nummer sogar extern verarbeiten lassen, ohne mich um Datenschutz zu kümmern, da ohne Relation vollständig anonym. Ich muss nicht erfassen, dass "Max Mustermann aus Herne" ein Paket geschickt hat. Ich muss nicht die Handschrift seines Enkels auf dem Paketaufkleber entziffern. Man braucht keine Begleitschreiben zu lesen und verstehen, steht nicht vor dem Problem, dass ein Kunde Modem und Receiver in einen Karton geworfen hat.

Ich kann mit der am Gerät angebrachten Seriennummer herrlich schön am Fließband arbeiten. Die Entscheidung, welche Geräte aufgearbeitet werden und welche entsorgt werden, kann der Computer anhand der Seriennummer prüfen, ohne einen Kundenzuammenhang herzustellen. Später kann man auch noch differenzieren, dass Seriennummer 1256 mit Wasserschaden angekommen ist und dies dann entsprechend in Rechnung stellen.
kd2013 hat geschrieben:Nirgends stand seinerzeit etwas von "Leihgerät". Immer "Ihr HD-Receiver" oder ähnlich.
Aber doch bestimmt zum Beispiel "Zur Nutzung inklusive³", "3) Während der Vertragslaufzeit zur Nutzung überlassen und nach Vertragsende zurückzugeben." - beziehungsweise der Wortlaut, der 2010 gültig war.
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weihnachtsmann
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Re: Receiver weg/kaputt; Alternativgerät zurückschicken?

Beitrag von weihnachtsmann »

HSVMichi hat geschrieben:Meine persönliche Meinung: ich glaube kaum, dass KDG die Seriennummer bei so "alten" Leihgeräten überprüft.
Ich denke da eher an Sichtprüfung und Weiterleitung in die große Elektromülltonne.

Wäre ich der TE, würde ich es mit Rücksendung des gekauften Receivers versuchen.
nein, die geräte werden alle anhand der seriennummer kontrolliert und man sieht es auch anschließend im system, welche SN der KD zurückgeschickt hat inkl. abgleich, ob es auch die Seriennummer ist, die der KD von kabel bekommen hat.

nimm er nicht persönlich, aber dummheit tut manchmal auch weh.
Zuletzt geändert von weihnachtsmann am 20.05.2013, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
kd2013
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Re: Receiver weg/kaputt; Alternativgerät zurückschicken?

Beitrag von kd2013 »

Hat noch jemand einen Tipp oder eine Einschätzung bezüglich Kulanzantrag?
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HSVMichi
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Re: Receiver weg/kaputt; Alternativgerät zurückschicken?

Beitrag von HSVMichi »

weihnachtsmann hat geschrieben: nimm er nicht persönlich, aber dummheit tut manchmal auch weh.
Kann ich nicht beurteilen... erzähl doch mal... :D
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