AGB gesucht wegen Drosselung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Newbie
- Beiträge: 10
- Registriert: 22.04.2012, 10:32
AGB gesucht wegen Drosselung
Hallo zusammen,
leider findet man im Netz nur noch die aktuelle AGB Stand 02/2013 zu meinem 32.000 Internet/Telefon Vertrag.
Habe meinen Vertrag im 02/2012 abgeschlossen. Wer hier noch die alten AGB hat und mir zukommen lassen kann wäre SUPER!
Gab es hier bereits auch eine Drosselung?
Wenn ja bei welchem Datenvolumen?
Bezieht sich die Drosselung nur auf Filesharing?
Auf wieviel kbit/s wird die Leitung gedrosselt?
Geben die Techniker an der Hotline zu, dass es sich um eine Drosselung handelt?
Vielen Dank für eure Hilfe
leider findet man im Netz nur noch die aktuelle AGB Stand 02/2013 zu meinem 32.000 Internet/Telefon Vertrag.
Habe meinen Vertrag im 02/2012 abgeschlossen. Wer hier noch die alten AGB hat und mir zukommen lassen kann wäre SUPER!
Gab es hier bereits auch eine Drosselung?
Wenn ja bei welchem Datenvolumen?
Bezieht sich die Drosselung nur auf Filesharing?
Auf wieviel kbit/s wird die Leitung gedrosselt?
Geben die Techniker an der Hotline zu, dass es sich um eine Drosselung handelt?
Vielen Dank für eure Hilfe
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- Fortgeschrittener
- Beiträge: 134
- Registriert: 02.05.2013, 08:30
Re: AGB gesucht wegen Drosselung
Die Leitung wird auf 100 kbit/s gedrosselt aber nur für OCH/Filesharing. Bei einer Drosselung solltest Du also Youtube und Co. ganz normal nutzen können. Auch Downloads von Websites sollten nicht gedrosselt sein.
Die restlichen Fragen muss leider jemand anderes beantworten, da ich diese "alten" AGB nicht habe.
Die restlichen Fragen muss leider jemand anderes beantworten, da ich diese "alten" AGB nicht habe.
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- Insider
- Beiträge: 2271
- Registriert: 17.02.2010, 00:39
Re: AGB gesucht wegen Drosselung
Eigentlich brauch er doch nur die SuFu nutzen und da er die aktuellen AGB bereits gefunden hat, sind seine Fragen doch zu 99% bereits beantwortet.
Gab es hier bereits auch eine Drosselung?
--> es gab einen (un)gewollten Test
Wenn ja bei welchem Datenvolumen?
Bezieht sich die Drosselung nur auf Filesharing?
Auf wieviel kbit/s wird die Leitung gedrosselt?
Siehe Leistungsbeschreibung/Allgemeine Geschäftsbedingungen 2. Übertragungsgeschwindigkeit
Gab es hier bereits auch eine Drosselung?
--> es gab einen (un)gewollten Test
Wenn ja bei welchem Datenvolumen?
Bezieht sich die Drosselung nur auf Filesharing?
Auf wieviel kbit/s wird die Leitung gedrosselt?
Siehe Leistungsbeschreibung/Allgemeine Geschäftsbedingungen 2. Übertragungsgeschwindigkeit
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- Registriert: 22.04.2012, 10:32
Re: AGB gesucht wegen Drosselung
Die SuFu bringt nichts... alles was da zu finden ist sind Zitate aus den aktuellen AGB sowie auch dein Link. Wie beschrieben habe ich meinen Vertrag bereits 02/2012 abgeschlossen und nach Recherchen sich bezügl. der Drosselung nachteilige Änderungen ergaben....diese ich wissen will falls mir eine Drosselung vom Technik Dienst bestätigt wird. Gestern war es wohl ein Technik Problem da ich heute bereits bei über 60GB OCH Download bin und keine Geschwindigkeitseinbusen merkbar sind. Möchte aber falls es so ist wissen ob KD es laut meinen gültigen AGB darf. Habe die neuen AGB zur Kenntnisnahme bis dato nicht erhalten so das ich ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen könnte.
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Re: AGB gesucht wegen Drosselung
Die Drosselung wird so gehandhabt wie in der aktuellen Leistungsbeschreibung beschrieben. Sie hängt aber auch von der aktuellen Auslastung deines Segments ab, wenn wenig Last erzeugt wird, ist die Wahrscheinlichkeit geringer das gedrosselt wird als wenn viel Last anliegt. Die AGBs hast du auch zum Vertragsabschluss zugesendet bekommen. Wenn du die nicht mehr hast, wirst du dich leider damit abfinden müssen, außer jemand hat die noch irgendwo verfügbar und kann sie hier posten.
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Re: AGB gesucht wegen Drosselung
3.4. Verfügbarkeit
Insgesamt beträgtdieVerfügbarkeit derdurch Kabel Deutschland zu erbringenden Leistungen
mindestens 98,5%imJahresmittel. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit gehört nicht zur
Leistungsverpflichtung vonKabel Deutschland. Kabel Deutschland ist berechtigt, dieLeistung
vorübergehend zu unterbrechen, inder Dauer zu beschränken oderdie Leistung teilweise oder
ganzeinzustellen, soweitdiesausGründen deröffentlichen Sicherheit, aufgrund gesetzlicher
Vorgaben, der Sicherheitdes Netzbetriebes, derAufrechterhaftung der Netzintegrität, des
Datenschutzes oderzurVornahme betriebsbedingter odertechnisch notwendiger Arbeiten
erforderlich ist.
das ist der einzige punkt, wo ich mit gannnnzz viel um die ecke denken eine drosselung entdecken konnte.
Insgesamt beträgtdieVerfügbarkeit derdurch Kabel Deutschland zu erbringenden Leistungen
mindestens 98,5%imJahresmittel. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit gehört nicht zur
Leistungsverpflichtung vonKabel Deutschland. Kabel Deutschland ist berechtigt, dieLeistung
vorübergehend zu unterbrechen, inder Dauer zu beschränken oderdie Leistung teilweise oder
ganzeinzustellen, soweitdiesausGründen deröffentlichen Sicherheit, aufgrund gesetzlicher
Vorgaben, der Sicherheitdes Netzbetriebes, derAufrechterhaftung der Netzintegrität, des
Datenschutzes oderzurVornahme betriebsbedingter odertechnisch notwendiger Arbeiten
erforderlich ist.
das ist der einzige punkt, wo ich mit gannnnzz viel um die ecke denken eine drosselung entdecken konnte.
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- Fortgeschrittener
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- Registriert: 24.05.2012, 16:19
Re: AGB gesucht wegen Drosselung
Alles schon und gut aber was willst du damit erreichen? Wenn eine Drosselung gegeben ist, die in deinen gültigen AGBs nicht genannt ist, kannst du nach der mir bekannten Rechtsprechung ein Sonderkuendigungsrecht erwirken. Dann kommst du halt vor 2/2014 aus deinem 24Monatsvertrag raus. Wenn eine Alternative (VDSL) bei dir verfügbar ist, OK.
Aber gerichtlich zu erwirken das KGD die damaligen AGB für dich erfüllen muss und nicht drosseln darf, dazu musst du zuerst KDG die Zumutbarkeit beweisen.
Viel Spass. Ich sehe da keine Chance.
Aber gerichtlich zu erwirken das KGD die damaligen AGB für dich erfüllen muss und nicht drosseln darf, dazu musst du zuerst KDG die Zumutbarkeit beweisen.
Viel Spass. Ich sehe da keine Chance.
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- Newbie
- Beiträge: 10
- Registriert: 22.04.2012, 10:32
Re: AGB gesucht wegen Drosselung
Vielen Dank für eure große Hilfe !!! ....ich äusserte nie etwas mit einem Zivilrechtsstreit....lediglich ein Sonderkündigungrecht im Fall der Fälle. Wer braucht im Jahr 2013 eine Drosselung...ich nicht und werde KD es auch wissen lassen wenn ist.
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- Kabelexperte
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- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: AGB gesucht wegen Drosselung
Auch dein "Sonderkündigungsrecht" kann in einem Gerichtsverfahren enden. Dann nämlich, wenn KDG der Ansicht ist, deine außerordentliche Kündigung sei nicht rechtmäßig und auf die Fortführung des Vertrags klagt. Im übrigen dürfte es auch nicht ganz so einfach ablaufen, wie du dir das mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht vorstellst. Da sieht die Praxis anders aus, aber das lass dir von einem Anwalt erklären.