Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Newbie
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Wie schon erwähnt: Die Lesart kann nicht so abwegig sein, würde die BNetzA nicht gerade zu diesem THema eine Anhörung durchführen
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Wenn es um diese Anhörung geht: Maßnahmen zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt und zu Messverfahren steht dazu etwas auf Seite 8 (ziemlich weit unten)
allerdings finde ich da keinerlei Hinweise, die deine Meinung bezügl. der Lesart stützen könnten.
Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass der Gesetzestext an dieser Stelle ziemlich eindeutig ist und KDG eine kundenfreundlichere Regelung anwendet.
allerdings finde ich da keinerlei Hinweise, die deine Meinung bezügl. der Lesart stützen könnten.
Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass der Gesetzestext an dieser Stelle ziemlich eindeutig ist und KDG eine kundenfreundlichere Regelung anwendet.
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Eindeutig finde ich ihn nicht.kabel_fan hat geschrieben: Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass der Gesetzestext an dieser Stelle ziemlich eindeutig ist und KDG eine kundenfreundlichere Regelung anwendet.
Über den Sinn und Zweck der neuen Regelung iVm. dem Urteil, dass DSL Verträge beim Umzug nicht zur Kündigung berechtigten, finde ich, dass man im Interesse beider Parteien den Interessenausgleich nur hinbekommt, wenn die 3 Monate ab Umzugsdatum zählen.
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Genauso ist es (falls es dich interessiert, HIER eine kleine Abhandlung zur Gesetzesauslegung, wobei ich dein Augenmerk auf die Punkte "Historische A." und "teleologische A" lenken möchte).
Diskutieren könnte man allenfalls darüber, was ist unter Umzugsdatum zu verstehen. Wenn KDG sich so verhält, wie Amudeath geschrieben hat, stützt sich KDG auf den Mietvertragsbeginn. Ich würde den tatsächlichen, melderechtlich relevanten Termin, nämlich die tatsächliche Wohnsitznahme, nehmen, was für den Kunden nachteilig sein kann (wie der vorliegende Fall zeigt).
Diskutieren könnte man allenfalls darüber, was ist unter Umzugsdatum zu verstehen. Wenn KDG sich so verhält, wie Amudeath geschrieben hat, stützt sich KDG auf den Mietvertragsbeginn. Ich würde den tatsächlichen, melderechtlich relevanten Termin, nämlich die tatsächliche Wohnsitznahme, nehmen, was für den Kunden nachteilig sein kann (wie der vorliegende Fall zeigt).
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Nunja, die Rechtsprechung BIS zum BGH-Urteil war ja auch tendenziell zum Wegfall der Nutzungsmöglichkeit orientiert. Diese 3-monatige Überlappphase ist ... exotisch.
Nein, die BNetzA teilte mir mit, es gäbe zu konkret diesem Thema des Fristbeginns eine Untersuchung / Anhörung
Nein, die BNetzA teilte mir mit, es gäbe zu konkret diesem Thema des Fristbeginns eine Untersuchung / Anhörung
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Na da bin ich aber mal gespannt, denn vorstellen kann ich mir das wirklich nicht.
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- Newbie
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich weiß. Die KD-freundliche Auslegung ist hier extrem weit verbreitet, oft gepaart mit einem gewissen Auslegungs-Tunnelblick.
EIgentlich aber auch nett zu sehen, dass hier auch KD verteidigt wird, nicht nur gemeckert wird.
EIgentlich aber auch nett zu sehen, dass hier auch KD verteidigt wird, nicht nur gemeckert wird.
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- Kabelexperte
- Beiträge: 781
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Du irrst dich, wenn du meinst, es gehe mir darum KDG zu verteidigen.
Ich bin, ganz unabhängig davon, wer die Frist so berechnet, persönlich felsenfest davon überzeugt, dass dieser Weg korrekt ist.
Hast du Erfahrungen, wie andere Anbieter mit dieser Norm umgehen?
Ich bin, ganz unabhängig davon, wer die Frist so berechnet, persönlich felsenfest davon überzeugt, dass dieser Weg korrekt ist.
Hast du Erfahrungen, wie andere Anbieter mit dieser Norm umgehen?
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- Fortgeschrittener
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich werde es euch berichten wie es wirklich mit der Kündigung ausschaut. Ich habe per E-Mail und Einschreiben zum 01.06.2013 gekündigt, da am neuen Standort kein Kabel möglich ist. Wird auch nicht möglich sein, da die Wohnparkgesellschaft nicht mit KDG zusammenarbeitet und keinen Hausanschluss legen lässt. KDG hat auf meine Kündigung per E-Mail schnell geantwortet und mir per E-Mail mitgeteilt, dass Post für mich auf dem Weg ist. Diese müsste heute ankommen. Meine Tochter wurde übrigens letzten Oktober taggenau mit Kündigung von Kabel Deutschland wegen Umzug aus ihrem Vertrag entlassen. Es wurde nichts mehr berechnet. Also muss es nicht immer sein, dass sie noch 3 Monate berechnen.
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- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: 28.05.2013, 16:49
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hallo Ihr Lieben,
ich hab diesen Thread eben etwas überflogen und bin mir ziemlich sicher, dass mein spezieller Fall hier noch nicht auftaucht,
falls doch, tut es mir leid, wenn ich das Thema nochmal aufrolle.
Mein Fall sieht folgendermaßen aus:
Ich werde zum 01.09. umziehen und meine neue Adresse wird von KD nicht versorgt.
Die Mitarbeiterin der Hotline erklärte mir, dass ich mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag entlassen werden kann.
Also hab ich letzte Woche schriftlich gekündigt. Die Kündigungsfrist ist damit erfüllt, dachte ich.
Heute bekam ich die Kündigungsbestätigung, in der als Vertragsende der 01.12. angegeben ist.
Ich hab daraufhin nochmal bei der Hotline angerufen.
Da sagte mir dann ein Mitarbeiter, dass die Kündigungsfrist erst ab dem Zeitpunkt meines Umzugs beginnt
und sie mich deswegen erst zum Dezember aus dem Vertrag entlassen können.
Ist das so korrekt?
Ich kann das im schon so oft hier zitierten Gestzestext nicht rauslesen und find es schade, dass ich für nicht erbrachte Leistungen weiter zahlen muss.
Muss ich das so hinnehmen?
Bitte um Rat.
Liebe Grüße
Sarah
ich hab diesen Thread eben etwas überflogen und bin mir ziemlich sicher, dass mein spezieller Fall hier noch nicht auftaucht,
falls doch, tut es mir leid, wenn ich das Thema nochmal aufrolle.
Mein Fall sieht folgendermaßen aus:
Ich werde zum 01.09. umziehen und meine neue Adresse wird von KD nicht versorgt.
Die Mitarbeiterin der Hotline erklärte mir, dass ich mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag entlassen werden kann.
Also hab ich letzte Woche schriftlich gekündigt. Die Kündigungsfrist ist damit erfüllt, dachte ich.
Heute bekam ich die Kündigungsbestätigung, in der als Vertragsende der 01.12. angegeben ist.
Ich hab daraufhin nochmal bei der Hotline angerufen.
Da sagte mir dann ein Mitarbeiter, dass die Kündigungsfrist erst ab dem Zeitpunkt meines Umzugs beginnt
und sie mich deswegen erst zum Dezember aus dem Vertrag entlassen können.
Ist das so korrekt?
Ich kann das im schon so oft hier zitierten Gestzestext nicht rauslesen und find es schade, dass ich für nicht erbrachte Leistungen weiter zahlen muss.
Muss ich das so hinnehmen?
Bitte um Rat.
Liebe Grüße
Sarah