Meine Erfahrung war, dass es auch ganz ohne Nachweise geht. Entweder, dass ist vom Sachbearbeiter oder Zufall abhängig, oder es liegt ein internes Scoring zu Grunde.Rotschopf hat geschrieben: 3)Meiner Erfahrung nach klappt das ganz wunderbar mit dem Mietvertrag und auch ohne Ummeldebestätigung. Auch vor dem Umzugstermin.
Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Insider
- Beiträge: 6364
- Registriert: 12.02.2010, 15:56
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Und ich hab die gegenteile Erfahrung kennengelernt. Also doch SB abhängig?
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 165
- Registriert: 09.08.2009, 12:46
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Also ich habe zum 01.06.2013 gekündigt und nur die 1. Seite des Mietvertrages mitgeschickt. Das hat KDG zur Kündigungsbestätigung gereicht. Die 1. Seite hätte ich auch in einem Mustermietvertrag selbst ausfüllen können und wäre ohne Umzug rausgekommen.kabel_fan hat geschrieben:Na ja, so ganz hieb-und stichfest sind aber deine Mitteilungen auch nichtRotschopf hat geschrieben: Jetzt mal mehr als gefährliches Halbwissen:
Ja es ist so dass man dich erst 3 Monate nach Eingang der außerordentlichen Kündigung aus dem Vertrag lassen kann.
Die KDG hat das Gesetz so angenommen,
Das ganze kann als außerordentliche Kündigung angenommen werden, wenn sie auch tatsächlich tadellos ist, dazu gehört, dass sie als außerordentliche Kündigung betitelt ist und ein Nachweiß dass du tatsächlich umziehst, dazu zählt auch eine Kopie der ersten und letzten Seite des neuen Mietvertrages (erste Seite damit man weiß um welches Objekt es sich handelt, letzte Seite damit man die Unterschreiften sieht) Du brauchst nicht mehr und nicht weniger...
1.) Wo steht, dass man erst 3 Monate nach Eingang...entlassen werden kann. Wenn KDG dies früher macht, auch kein Problem
2.) Die KDG kann keine Gesetze annehmen, sondern hat sich danach zu richten
3.) Die erste und letzte Seite eines Mietvertrags sind absolut kein Nachweis, für den tatsächlichen Umzug. Zum einen gibt es Fälle, wo bereits abgeschlossene Mietverträge wieder gekündigt wurden (dass dies fast immer finanzielle Folgen hat, ist ein ganz anderes Thema) weil man ein noch schöneres Mietobjekt gefunden hat. Zum anderen kann jeder selbst einen Mietvertrag für eine x-beliebige Adresse schreiben und unterschreiben. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies entdeckt wird, ist äußerst gering, dass es strafrechtlich relevant ist, ist auch wieder eine andere Baustelle.
Nun ist zwar auch eine Ummeldebestätigung kein 100%-iger Nachweis, aber ob hier jemand den ganzen Aufwand treibt, dürfte doch sehr fraglich sein.
Aus diesem grund möchte in aller Regel KDG bei der Kündigung den Mietvertrag sehen und anschließend die Ummeldebestätigung
-
- Insider
- Beiträge: 2747
- Registriert: 02.03.2008, 17:22
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Dann würd ich sagen, hat da wer zu Gunsten des Kunden gewirkt ...Trainer-Ro hat geschrieben:Also ich habe zum 01.06.2013 gekündigt und nur die 1. Seite des Mietvertrages mitgeschickt. Das hat KDG zur Kündigungsbestätigung gereicht. Die 1. Seite hätte ich auch in einem Mustermietvertrag selbst ausfüllen können und wäre ohne Umzug rausgekommen.
-
- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: 27.03.2013, 17:59
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich habe nicht mal einen Nachweis vorgelegt, sondern einfach per mail mitgeteilt wann wir umziehen...
Kündigungsbestätigung habe ich nun per Post erhalten. Dort werde ich nur aufgefordert die Geräte zum Vertragsende zurückzusenden, ein Nachweis wurde nicht gefordert...
Hätte ich das mal 3 Monate früher gemacht
Kündigungsbestätigung habe ich nun per Post erhalten. Dort werde ich nur aufgefordert die Geräte zum Vertragsende zurückzusenden, ein Nachweis wurde nicht gefordert...
Hätte ich das mal 3 Monate früher gemacht
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: 23.01.2013, 08:46
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich bin der gleichen Meinung wie alle, die KDG hier der Abzocke und offensichtlichen (Lüge) Verschleierung der Wahrheit bezichtigen.
Das Motto von KDG lautet meinen bisherigen durchweg schlechten Erfahrungen: Ignoranz und Arroganz ist Geschäftspolitik - Ein Fremdwort ist KULANZ!!!
3 Monate von jedem Kunden der umzieht einsacken, ist KDG wichtiger, als diese Kunden später nach Gebietserschließung wieder als zufriedene Kunden aufzunehmen.
Aber das ist Geschäftspolitik an der man leider nichts ändern kann... Man kann nur ALLE DIE MAN KENNT WARNEN, EINEN VERTRAG MIT KDG ABZUSCHLIESSEN.
Das die Kündigungsfrist mit dem Umzugstermin beginnt, wie KDG behauptet, zweifele ich aktuell an.
Hier der entsprechende Satz aus § 46 Abs. 8 TKG:
....Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt....
Von einer Frist ab Umzugstermin ist im Gesetz KEINE REDE. Meines Wissens darf ein Gesetz, wenn es nicht eindeutig formuliert ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers ausgelegt werden.
Ich werde in jedem Fall Widerspruch gegen die Kündigungsfrist von KDG einlegen. Bin mal gespannt, was mein RA dazu meint, sollte KDG nicht darauf eingehen.
Das Motto von KDG lautet meinen bisherigen durchweg schlechten Erfahrungen: Ignoranz und Arroganz ist Geschäftspolitik - Ein Fremdwort ist KULANZ!!!
3 Monate von jedem Kunden der umzieht einsacken, ist KDG wichtiger, als diese Kunden später nach Gebietserschließung wieder als zufriedene Kunden aufzunehmen.
Aber das ist Geschäftspolitik an der man leider nichts ändern kann... Man kann nur ALLE DIE MAN KENNT WARNEN, EINEN VERTRAG MIT KDG ABZUSCHLIESSEN.
Das die Kündigungsfrist mit dem Umzugstermin beginnt, wie KDG behauptet, zweifele ich aktuell an.
Hier der entsprechende Satz aus § 46 Abs. 8 TKG:
....Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt....
Von einer Frist ab Umzugstermin ist im Gesetz KEINE REDE. Meines Wissens darf ein Gesetz, wenn es nicht eindeutig formuliert ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers ausgelegt werden.
Ich werde in jedem Fall Widerspruch gegen die Kündigungsfrist von KDG einlegen. Bin mal gespannt, was mein RA dazu meint, sollte KDG nicht darauf eingehen.
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Echt Alle?Fondsi hat geschrieben:Ich bin der gleichen Meinung wie alle, die KDG hier der Abzocke und offensichtlichen (Lüge) Verschleierung der Wahrheit bezichtigen.
Aufgrund des Geizes der Kundschaft, kommen die meisten dennoch wieder.Fondsi hat geschrieben: 3 Monate von jedem Kunden der umzieht einsacken, ist KDG wichtiger, als diese Kunden später nach Gebietserschließung wieder als zufriedene Kunden aufzunehmen.
So du per Anwaltr dagegen vorgehst, könnte ich mir vorstellen, dass KDG dann Kulanz anwenden wwird. Ich denke nicht, dass es zu einem Prozess kommt. Aber berichte doch einfach.Fondsi hat geschrieben:
Ich werde in jedem Fall Widerspruch gegen die Kündigungsfrist von KDG einlegen. Bin mal gespannt, was mein RA dazu meint, sollte KDG nicht darauf eingehen.
-
- Insider
- Beiträge: 2271
- Registriert: 17.02.2010, 00:39
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Was zeigt, dass du in meinen Augen leider keine Ahnung hast. Kabel Deutschland hat die Kunden bisher bei einem Umzug in nicht versorgtes Gebiet -sofern dieser nachgewiesen wurde - ohne Einhaltung der Laufzeit aus dem Vertrag gelassen. Wenn ich pauschal nur kleine Produkte nehme also nen normalen Kabelanschluss für (damals) 17,90 Euro monatlich und Internet & Telefon 32 für 29,90 Euro macht das bei einem halben Jahr noch fast 300,- Euro pro Kunde. Wenn das keine Kulanz ist, würde mich deine Definition interessieren.Fondsi hat geschrieben:Ich bin der gleichen Meinung wie alle, die KDG hier der Abzocke und offensichtlichen (Lüge) Verschleierung der Wahrheit bezichtigen.
Das Motto von KDG lautet meinen bisherigen durchweg schlechten Erfahrungen: Ignoranz und Arroganz ist Geschäftspolitik - Ein Fremdwort ist KULANZ!!!
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten =Fondsi hat geschrieben:Das die Kündigungsfrist mit dem Umzugstermin beginnt, wie KDG behauptet, zweifele ich aktuell an.
Hier der entsprechende Satz aus § 46 Abs. 8 TKG:
....Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt....
Von einer Frist ab Umzugstermin ist im Gesetz KEINE REDE. Meines Wissens darf ein Gesetz, wenn es nicht eindeutig formuliert ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers ausgelegt werden.
Dein Umzugstermin in die neue Wohnung, denn vorher wird dir die Leistung am alten Wohnort zur Verfügung gestellt.
Ganz abgesehen davon, dass das Gesetzt einen Interessenausgleich zwischen Anbieter und Kunden darstellt. Wo bitte ist denn der Ausgleich für den Anbieter, wenn er deinen Vertrag vorzeitig auflöst? Diese Regelung stellt einen Kompromiss dar. Der Kunde muss seinen Vertrag bei einer noch bestehenden Laufzeit von ggf. 6-8 Monaten nicht mehr bis zum Schluss erfüllen und der Anbieter bekommt nach dem Umzug noch drei Monate für die vorzeitige Beendigung. Somit haben beider Parteien etwas davon.
Ich könnte das Ganze im Übrigen auch mal umdrehen:
Wieso sollte den nur der Anbieter kulant sein? Was kann Kabel Deutschland denn dafür, dass du umziehst? Erkläre dich doch einfach mal als Kunde aus Kulanz bereit, die Entgelte für die restliche Vertragsdauer noch zu zahlen. Denn immerhin hast du eine Vertragslaufzeit vereinbart. Ich kann verstehen, dass du nicht die komplette Laufzeit zahlen willst. Dann schließt doch einfach einen Kompromiss und zahl ihnen noch drei Monate ab deinem Umzugstermin.Fondsi hat geschrieben:Ein Fremdwort ist KULANZ!!!
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Woher hast du denn diese Weisheit? Und wer entscheidet, was "eindeutig formuliert" ist? Im Zweifel derjenige, der es einfach nicht versteht? Denn dass du relativ wenig Ahnung hast, zeigt auch diese Aussage:Meines Wissens darf ein Gesetz, wenn es nicht eindeutig formuliert ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers ausgelegt werden.
Widerspruch gegen Kündigungsfrist einlegen? Wie geht das denn? Eine Kündigung ist eine einseitige (empfangsbedürftige) Willenserklärung. Ob sie rechtmäßig ist, entscheidet im Zweifel letztendlich ein Richter, wenn die andere Partei den Rechtsweg beschreitet.Ich werde in jedem Fall Widerspruch gegen die Kündigungsfrist von KDG einlegen. Bin mal gespannt, was mein RA dazu meint, sollte KDG nicht darauf eingehen.
Vielleicht wäre es angebracht, deinen Rechtsanwalt (immer wieder überraschend, dass bei derartigen Beiträgen fast jeder "seinen" Anwalt hat) vor der Kündigung zu fragen, wie er die Erfolgsaussichten einschätzt. Könnte u.U. billiger sein.
-
- Insider
- Beiträge: 2245
- Registriert: 09.04.2011, 13:50
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Also ganz ehrlich, ich habe des Gefühl, daß vor der Gesetzesänderung, als dieses BGH-Urteil mit Vertragerfüllung noch Gültigkeit hatte,
weniger "Aufstand" gemacht wurde, als jetzt, wo es eine wirklich kundenfreundliche Lösung mit drei Monaten gibt.
Irgendwie muß ja auch der Provider vor Mißbrauch geschützt werden.
Angenommen, es wäre möglich bei Umzug per sofort zu kündigen, dann würde doch jeder "Vielumzieher" einfach mal so
einen Vertrag abschließen, obwohl er bereits weiß, da ss er in sechs Wochen wieder mal umzieht.
Was dem Provider dann wirklich nur Kosten einbringen würde und keinen Cent Gewinn.
Selbst bei der jetzigen Drei-Monats-Frist dürfte es in dem geschilderten Beispiel kein Gewinn geben.
Von den betrügerischen Kündigungen wegen "angeblichem" Umzug will ich gar nicht erst anfangen.
Ich wäre sogar dafür, dass von KDG beauftrage Personen sowohl am alten- als auch am neuen Standort den tatsächlichen
Umzug überprüfen und bestätigen.
Das könnte z.B. ein Medienberater machen!
weniger "Aufstand" gemacht wurde, als jetzt, wo es eine wirklich kundenfreundliche Lösung mit drei Monaten gibt.
Irgendwie muß ja auch der Provider vor Mißbrauch geschützt werden.
Angenommen, es wäre möglich bei Umzug per sofort zu kündigen, dann würde doch jeder "Vielumzieher" einfach mal so
einen Vertrag abschließen, obwohl er bereits weiß, da ss er in sechs Wochen wieder mal umzieht.
Was dem Provider dann wirklich nur Kosten einbringen würde und keinen Cent Gewinn.
Selbst bei der jetzigen Drei-Monats-Frist dürfte es in dem geschilderten Beispiel kein Gewinn geben.
Von den betrügerischen Kündigungen wegen "angeblichem" Umzug will ich gar nicht erst anfangen.
Ich wäre sogar dafür, dass von KDG beauftrage Personen sowohl am alten- als auch am neuen Standort den tatsächlichen
Umzug überprüfen und bestätigen.
Das könnte z.B. ein Medienberater machen!