Was bedeutet denn bei dir zwischendrin? Soweit ich das jetzt in Erinnerung habe, werden die Zielrufnummern im EVN nach Verbindungsart sortiert. Somit müsstest du dir ja alle Mobilfunktelefonate aufgeschrieben haben.webskipper hat geschrieben: So stimmt meine letzte EVN für den Mai nicht Zum einen stimmt die Gesamtsumme nicht mit der Summe der gelisteten Einzelpositionen überein, zum anderen fehlen zwischendrin Positionen, jeweils Mobilfunknummern, die ich ich angerufen hatte und die auf jeden Fall entgeltpflichtig sind. Auf das genaue Datum habe ich geachtet.
Ich denke doch, dass dies bei dir zutrifft. Denn du schreibst:webskipper hat geschrieben:Das ist bei mir nicht der Fall, da Positionen auf dem EVN gelistet werden, die vor Einreichung der Mitbenutzererklärung "entstanden" sind.
Du hast also im April noch keinen Einzelverbindungsnachweis erhalten und die Rechnung reklamiert. Jetzt gibt es zwei denkbare Möglichkeiten.webskipper hat geschrieben:Im Vormonat hatte ich eine Rechnung mit Gesprächsgebühren, die weit über dem Durchschnitt der letzten Monate liegen. Hierfür warte ich immer noch auf einen Nachweis (Widerspruch eingeleitet.
1) Man hat dir aufgrund deiner Reklamation einen Einzelverbindungsnachweis ohne Mitbenutzererklärung eingerichtet hat.
2) Man hat dir aufgrund deiner Reklamation eine Mitbenutzererklärung zugesandt. Du hast zwischendurch einen Einzelverbindungsnachweis im Kundenportal beauftragt. Nachdem Erhalt der Mitbenutzererklärung hast du diese zurückgesandt. Auch in diesem Fall wird dir der Einzelverbindungsnachweis ab Beauftragung im Kundenportal bereitgestellt, ohne das die Mitbenutzererklärung vorliegt.
Egal wie man es dreht, hat man (da du im April keinen Einzelverbindungsnachweis erhalten hast) diesen erst ab einem gewissen Tag während des Abrechnungszeitraums für Mai eingerichtet. Somit fehlen im Einzelverbindungsnachweis die Telefonate, die während des Abrechnungszeitraums vorher geführt worden. Diese Telefonate sind aber in der Gesamtanzahl auf der Rechnung und auch in der Abschlusssumme auf dem Einzelverbindungsnachweis berücksichtigt.