Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Mizz Hansa
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Mizz Hansa »

Hallo ich hab dazu auch eine Frage. Ich bin mit Kabel deutschland auch am streiten im Moment. Ich ziehe am 01.08.2013 um und habe dies Mitte Mai auch über das online Kundenportal bei KD gemeldet. Ein paar Tage später bekam ich ein Bestätigungsschreiben das zugleich Kündigungsbestäigung war, da KD an meinem neuen Wohnort nicht liefern kann. Dort wurde mir als Kündigungsdatum der 01.11.2013 bestätigt. Ich war etwas verwirrt und rief bei Kabel Deutschland an und fragte nach warum das Kündigungsdatum erst am 01.11.2013 sei und nicht wie von mir angenommen Mitte August da ich davon ausging ab Meldung des Umzugs 3 Monate Frist. Die Mitarbeiterin bezog sich auf das TKG. Sofern für mich auch verständlich allerdings habe ich mir den entsprechenden absaz im TKG durchgelesen und dort steht ab Kündigung bzw Umzugsmeldung besteht eine 3 Monatsfrist und nicht erst wie KD sagt ab Umzugsdatum. Wie seht ihr das? Irre ich mich oder haben mir die Kundenberater Mist erzählt?
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Thyrael
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Thyrael »

Ab Umzug 3 Monate, steht hier aber auch schon mehr als ein mal.
flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

Das ist bisher streitig, es gibt gute Argumente für beide Seiten, die BNetzA wird möglicherweise hier eine Klärung herbeiführen in den kommenden Wochen / Monaten. Darauf könnte man dann auch ein Schlichtungsverfahren bei der BNetzA stützen, falls dann noch erforderlich.

Zahlungen unter Vorbehalt sind sicher sinnvoll
kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Mizz Hansa hat geschrieben: allerdings habe ich mir den entsprechenden absaz im TKG durchgelesen und dort steht ab Kündigung bzw Umzugsmeldung besteht eine 3 Monatsfrist und nicht erst wie KD sagt ab Umzugsdatum.
Also bei mir steht da was anderes:
§ 46 Abs. VIII Satz 3 TKG
"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

Kein Wort von Umzugsmeldung oder ab Kündigung.

Im übrigen ist die Meinung nicht so sehr striitg, ich habe bisher nur unzufriedene Kunden oder Meinungen in diversen Foren gelesen, die das so sehen wie Du.

Vielleicht hat ja mal jemand einen link zu einer Quelle, wo auch Juristen o.ä. im Sinne der "kundenfreundlichen" Auslegung argumentieren.
Für mich persönlich gibt es daran keinen Zweifel, dass die Auskunft von KDG rechtlich in Ordnung ist.
flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

kabel_fan hat geschrieben:
Mizz Hansa hat geschrieben:
Im übrigen ist die Meinung nicht so sehr striitg, ich habe bisher nur unzufriedene Kunden oder Meinungen in diversen Foren gelesen, die das so sehen wie Du.
Den Sinn des Satzes kann ich nicht so ganz nachvollziehen, Fakt ist: Es gibt zwei Deutungsmöglichkeiten. Dass dieser Thread druffzig Seiten hat, zeigt, dass die Sache deutlich weniger eindeutig ist, als z.B. der Umstand, dass Paypal sich vor einigen Tagen durch Anfechtung von der Gewinnmitteilung an "ganz Deutschland" wirksam lösen könnte.
Vielleicht hat ja mal jemand einen link zu einer Quelle, wo auch Juristen o.ä. im Sinne der "kundenfreundlichen" Auslegung argumentieren.
Für mich persönlich gibt es daran keinen Zweifel, dass die Auskunft von KDG rechtlich in Ordnung ist.
Sei dir versichert, die gibt es in diesem Thread bereits.
kabel_fan
Kabelexperte
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Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Hallo flatty,

ich hab vermutlich Tomaten auf den Augen und finde nichts. Auch trotz eifriger Suche bei Tante goggel nicht.
Ich wäre dir deshalb sehr dankbar, wenn du mir weiterhelfen könntest. Es ist ja nicht so, dass ich unbedingt auf meiner Meinung beharren will, aber ich habe eben noch keine plausiblen Argumente gefunden. Und der Umfang eines threads sagt jetzt für mich auch nicht unbedingt etwas zur Problematik aus.

Ich will allerdings nicht abstreiten, dass man den fraglichen Satz so verstehen kann, wie es "kundenfreundlich" ist.
Gastanmeldung
Fortgeschrittener
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Gastanmeldung »

kabel_fan hat geschrieben: Also bei mir steht da was anderes:
§ 46 Abs. VIII Satz 3 TKG
"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

Kein Wort von Umzugsmeldung oder ab Kündigung.
Nach deiner Logik melde ich einfach mal 3 Monate vorher den Umzug und mein Vertrag endet dann punktgenau mit dem Auszug aus der alten Wohnung. Vielleicht ziehe ich auch nicht um, oder oder oder.

Gruß Gastanmeldung
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Scraby
Insider
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Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Scraby »

Ich verstehe den ganzen Heckmeck nicht, die Vorlage zum Gesetzesentwurf, wurde doch hier schon irgendwo gepostet.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

... Der Verbraucher erhält damit – anders als noch vom BGH am 11.11.2010 (Az. III ZR 57/10) entschieden – ein Sonderkündigungsrecht, was bei Bündelangeboten auch die mobile Komponente umfasst. Durch die dreimonatige Kündigungsfrist wird ein angemessener und unbürokratischer Interessenausgleich zwischen dem betroffenen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und dem Verbraucher gewährleistet. Kürzere Kündigungsfristen aufgrund des zu Grunde liegenden Vertrags zwischen Anbieter und Verbraucher bleiben davon unberührt. Die notwendige Transparenz für die mögliche Kostenanlastung für Endeinrichtungen wird bereits durch § 43a Abs. 1 Nr. 8 bei Vertragsschluss hergestellt.
Interessenausgleich für den Anbieter = 3 Monate ab Umzugstermin für die vorzeitge Vertragsauflösung
Interessenausgleich für den Kunden = alles über 3 Monate muss nicht gezahlt werden

Eine andere Möglichkeit für einen Interessenausgleich zwischen Anbieter und Verbraucher (ohne Verbraucher unterschiedlich zu behandeln) gibt es meines Erachtens nicht. Denn wie Gastanmeldung bereits richtig erkannt hat, würde es keinen Ausgleich für den Anbieter geben, wenn ich einfach 3 Monate vor meinem Umzug kündigen könnte.
flatty
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von flatty »

Scraby hat geschrieben:Ich verstehe den ganzen Heckmeck nicht, die Vorlage zum Gesetzesentwurf, wurde doch hier schon irgendwo gepostet.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

... Der Verbraucher erhält damit – anders als noch vom BGH am 11.11.2010 (Az. III ZR 57/10) entschieden – ein Sonderkündigungsrecht, was bei Bündelangeboten auch die mobile Komponente umfasst. Durch die dreimonatige Kündigungsfrist wird ein angemessener und unbürokratischer Interessenausgleich zwischen dem betroffenen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und dem Verbraucher gewährleistet. Kürzere Kündigungsfristen aufgrund des zu Grunde liegenden Vertrags zwischen Anbieter und Verbraucher bleiben davon unberührt. Die notwendige Transparenz für die mögliche Kostenanlastung für Endeinrichtungen wird bereits durch § 43a Abs. 1 Nr. 8 bei Vertragsschluss hergestellt.
Interessenausgleich für den Anbieter = 3 Monate ab Umzugstermin für die vorzeitge Vertragsauflösung
Interessenausgleich für den Kunden = alles über 3 Monate muss nicht gezahlt werden

Eine andere Möglichkeit für einen Interessenausgleich zwischen Anbieter und Verbraucher (ohne Verbraucher unterschiedlich zu behandeln) gibt es meines Erachtens nicht. Denn wie Gastanmeldung bereits richtig erkannt hat, würde es keinen Ausgleich für den Anbieter geben, wenn ich einfach 3 Monate vor meinem Umzug kündigen könnte.
Gutes Argument. Aber der Ausgleich kann auch einfach in der langen Vorlauffrist gesehen werden. Binnen 3 Monaten kann z.B. problemlos rechtzeitig eine TAL gekündigt werden, sodenn es nicht um einen Kabelanschluss geht. Unter §§ 313 / 314 BGB (bis zum BGHUrteil) war diese damals nicht (zwingend) einzuhalten.
ludelpudel
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von ludelpudel »

[ich habe gerade wenig Zeit die 25 Seiten durchzulesen]

Meine Frage: Ich wohne in einer WG und bin zum 1.7. dort ausgezogen. Der Kabel Deutschland Vertrag läuft über mich und in meiner neuen Wohnung habe ich kein Kabel Deutschland. Ich habe also mein Recht zur Sonderkündigung wahr genommen. Stimmt es aber, so meint zumindest ein Kundenberater, dass Kabel Deutschland in den drei Monaten Kündigungsfrist mir die Zugänge nicht abklemmen darf, weil mein Vertrag offiziell noch läuft. Ich frage an, weil damit meine Mitbewohner weiter die Funktionen nutzen können ...

Danke für die Hinweise ...