Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Um auf die eigentlich Frage zurückzukommen. Wenn du Vertrauen in deine Mitbewohner hast, kannst du sie den Anschluss die drei Monate nach deinem Auszug nutzen lassen. Kabel Deutschland wird die bestätigte Kündigung nicht zurücknehmen. Aus diversen Gründen - Haftung für Dritte - würde ich persönlich jedoch davon abraten. Denn es müssen nicht unbedingt nur Telefonkosten anfallen. Lass es mal dumm laufen und einer deiner Mitbewohner zieht sich nen Filmchen, dann bekommst du die Post, da der Anschluss auf die angemeldet ist.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ist das bei Internetanschlüssen immer noch so?
Mein Vertrag wird nächstes Monat geschalten, aber ich werde voraussichtlich <12 Monate ins Ausland gehen.
Die Frage ist hald eben, ob ich innerhalb der ersten 2 Monate kündige und zu Congstar DSL gehe (monatlich kündbar), oder eben die 3 Monate extra zahlen in kauf nehme was evtl. sogar billiger ist (da keine Ersteinrichtungsgebühr bei KD).
Mein Vertrag wird nächstes Monat geschalten, aber ich werde voraussichtlich <12 Monate ins Ausland gehen.
Die Frage ist hald eben, ob ich innerhalb der ersten 2 Monate kündige und zu Congstar DSL gehe (monatlich kündbar), oder eben die 3 Monate extra zahlen in kauf nehme was evtl. sogar billiger ist (da keine Ersteinrichtungsgebühr bei KD).
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Das ist noch immer so ja, dass Gesetz wurde ja erst vor kurzem eingeführt.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
ich nutze diesen thread nochmal um etwas klar stellen zu lassen
also ich wohne zur zeit noch mit jemanden zusammen habe zum 01.08 einen neue wohnung in dieser ist kein kd verfügbar also kündige ich den vertrag online und würde denn zum 01.11 aus dem vertrag kommen?! soweit so klar nun aber die wichtige frage die mir noch nicht so klar beantwortet war hier auf den letzten seiten:
kann man in der alten wohnung die 3 monate den anschluss weiterhin nutzen oder wird er direkt mit auszug abgeschaltet und ich muss quasi für nix zahlen.
danke
also ich wohne zur zeit noch mit jemanden zusammen habe zum 01.08 einen neue wohnung in dieser ist kein kd verfügbar also kündige ich den vertrag online und würde denn zum 01.11 aus dem vertrag kommen?! soweit so klar nun aber die wichtige frage die mir noch nicht so klar beantwortet war hier auf den letzten seiten:
kann man in der alten wohnung die 3 monate den anschluss weiterhin nutzen oder wird er direkt mit auszug abgeschaltet und ich muss quasi für nix zahlen.
danke
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Steht doch direkt als erster Beitrag auf dieser SeitePizarro hat geschrieben:nun aber die wichtige frage die mir noch nicht so klar beantwortet war hier auf den letzten seiten:
kann man in der alten wohnung die 3 monate den anschluss weiterhin nutzen oder wird er direkt mit auszug abgeschaltet und ich muss quasi für nix zahlen.
Scraby hat geschrieben:Um auf die eigentlich Frage zurückzukommen. Wenn du Vertrauen in deine Mitbewohner hast, kannst du sie den Anschluss die drei Monate nach deinem Auszug nutzen lassen.
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Umzug in nicht vers. Gebiet und trotzdem MLV?
Habe jetzt schon einige Themen hier gelesen zum neuen TKG und der Frist von 3 Monaten zur Kündigung, wenn ich in ein nichtversorgtes Gebiet umziehe.
Ich ziehe zum 31.08. von Rheinland-Pfalz nach Hessen, habe am 28.06. eine Kündigung mit der Tatsache, dass es ein nicht versorgtes Gebiet ist, abgeschickt.
Daraufhin wurde mir eine Kündigung zum 22.11. bestätigt (genau dem Ende meiner Mindestvertragslaufzeit). Man bat mich zur Übersendung von Belegen zum Umzug, um mich ggfs früher aus dem Vertrag lassen zu können. Ich habe meinen neuen Mietvertrag übermittelt. KD beharrt aber auf dem 22.11. als Kündigungstermin und verweist auf das neue TKG mit den 3 Monaten Kündigungsfrist.
Selbst wenn es keine kulante Regelung zum Umzug geben würde, müsste ich doch spätestens Ende Oktober aus dem Vertrag kommen, denn dann wären die 3 Monate um. Aber doch nicht bis zum Ende der MVL oder habe ich falsch gerechnet?
Danke im Vorraus für eure Hilfe.
Ich ziehe zum 31.08. von Rheinland-Pfalz nach Hessen, habe am 28.06. eine Kündigung mit der Tatsache, dass es ein nicht versorgtes Gebiet ist, abgeschickt.
Daraufhin wurde mir eine Kündigung zum 22.11. bestätigt (genau dem Ende meiner Mindestvertragslaufzeit). Man bat mich zur Übersendung von Belegen zum Umzug, um mich ggfs früher aus dem Vertrag lassen zu können. Ich habe meinen neuen Mietvertrag übermittelt. KD beharrt aber auf dem 22.11. als Kündigungstermin und verweist auf das neue TKG mit den 3 Monaten Kündigungsfrist.
Selbst wenn es keine kulante Regelung zum Umzug geben würde, müsste ich doch spätestens Ende Oktober aus dem Vertrag kommen, denn dann wären die 3 Monate um. Aber doch nicht bis zum Ende der MVL oder habe ich falsch gerechnet?
Danke im Vorraus für eure Hilfe.
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Re: Umzug in nicht vers. Gebiet und trotzdem MLV?
Du ziehst ja erst am 31.8. um, ab dann gelten die 3 Monate
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Re: Umzug in nicht vers. Gebiet und trotzdem MLV?
Scheint plausibel. Danke.
Werde nochmal versuchen ein nettes Schreiben aufzusetzen, dass ich ja gern Kunde geblieben wäre und auf Kulanz hoffe.
Werde nochmal versuchen ein nettes Schreiben aufzusetzen, dass ich ja gern Kunde geblieben wäre und auf Kulanz hoffe.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich habe die beiden Themen mal zusammengeführt.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hallo Zusammen,
gleiches Thema betrifft auch mich.
Ich ziehe zum 01.10.2013 in ein Gebiet, in diesem KD nicht verfügbar ist.
Lt. KD-Hotline beginnt mit Zusendung des Ummelde-Bescheids die Frist von 3 Monaten.
d.h. 47 € pro Monat zahlen x 3 für Nichts.
Denn die Ummeldung der Gemeinde bekomme ich erst, nachdem ich umzogen bin. Ist ja logisch. Bekomme keinen Meldebescheid 2 Monate vorher.
Es kann nicht sein, dass pro Kunde, der aufs Land zieht, 3 Monate abgezockt werden, für eine Leistung, die man nicht nutzen kann.
In meinem Vertragsfall (47 € gesamt) würde KD quasi 141 € pro Kunde verdienen, weil diese zwangsläufig früher aus dem Vertrag müssen wg. Umzug.
Eine größere Frechheit ist die Falschaussage einer Kabel Deutschland Shop Mitarbeiterin, die mitteilte, eine Sonderkündigung geht kurzfristig in 14 Tagen.
Auf diese Aussage haben wir uns verlassen. Weshalb erzählt man mir jetzt in der Hotline, dass ich 3 Monate weiter zahlen muss?
Ab wann zählen die 3 Monate? Ab Zusendung der Kündigung per Post/Schreiben oder ab Zusendung der Meldebescheinigung bzw. ab Umzugstag 1?
Somit hätte der Kunde ja nie die Möglichkeit, früher aus dem Vertrag raus zu kommen, man hat quasi immer die Pflicht, 3 Monate für nichts zu zahlen?
Was hat das mit Verbraucherschutz zu tun?
gleiches Thema betrifft auch mich.
Ich ziehe zum 01.10.2013 in ein Gebiet, in diesem KD nicht verfügbar ist.
Lt. KD-Hotline beginnt mit Zusendung des Ummelde-Bescheids die Frist von 3 Monaten.
d.h. 47 € pro Monat zahlen x 3 für Nichts.
Denn die Ummeldung der Gemeinde bekomme ich erst, nachdem ich umzogen bin. Ist ja logisch. Bekomme keinen Meldebescheid 2 Monate vorher.
Es kann nicht sein, dass pro Kunde, der aufs Land zieht, 3 Monate abgezockt werden, für eine Leistung, die man nicht nutzen kann.
In meinem Vertragsfall (47 € gesamt) würde KD quasi 141 € pro Kunde verdienen, weil diese zwangsläufig früher aus dem Vertrag müssen wg. Umzug.
Eine größere Frechheit ist die Falschaussage einer Kabel Deutschland Shop Mitarbeiterin, die mitteilte, eine Sonderkündigung geht kurzfristig in 14 Tagen.
Auf diese Aussage haben wir uns verlassen. Weshalb erzählt man mir jetzt in der Hotline, dass ich 3 Monate weiter zahlen muss?
Ab wann zählen die 3 Monate? Ab Zusendung der Kündigung per Post/Schreiben oder ab Zusendung der Meldebescheinigung bzw. ab Umzugstag 1?
Somit hätte der Kunde ja nie die Möglichkeit, früher aus dem Vertrag raus zu kommen, man hat quasi immer die Pflicht, 3 Monate für nichts zu zahlen?
Was hat das mit Verbraucherschutz zu tun?
Zuletzt geändert von kabel-de-kunde am 06.08.2013, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.