Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Lies mal den Thread, da stehen alle Antworten drin. Nur ganz kurz dazu:
1. Verträge sind einzuhalten. Dein Anbieter kann nichts für deinen Umzug. Demnach müsstest du gem. deinem Vertrag/AGB bis zum Ende der Laufzeit zahlen.
2. Aufgrund der (neuen) gesetzlichen Regelung brauchst du dies nicht und darfst mit der 3 Monatsfrist kündigen.
1. Verträge sind einzuhalten. Dein Anbieter kann nichts für deinen Umzug. Demnach müsstest du gem. deinem Vertrag/AGB bis zum Ende der Laufzeit zahlen.
2. Aufgrund der (neuen) gesetzlichen Regelung brauchst du dies nicht und darfst mit der 3 Monatsfrist kündigen.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Die 3 Monate zählen natürlich ab Umzug. Steht hier aber auch schon mehr als einmal. Die Aussage der Mitarbeiterin über die 14 Tage hast du dir natürlich auch schriftlich geben lassen? Wenn ja, solltest du das einreichen.
Ich versteh die Aufregung nicht, die KDG richtet sich nach dem Gesetz, sie hätte natürlich ohne dieses Gesetz auch die volle Restlaufzeit des Vertrages einfordern können. Aber auch das steht hier alles schon mehr als einmal und mit der Zeit wird es müßig, geh ein paar Seiten zurück, falls noch Fragen offen sind sollten sie beantwortet werden.
Ich versteh die Aufregung nicht, die KDG richtet sich nach dem Gesetz, sie hätte natürlich ohne dieses Gesetz auch die volle Restlaufzeit des Vertrages einfordern können. Aber auch das steht hier alles schon mehr als einmal und mit der Zeit wird es müßig, geh ein paar Seiten zurück, falls noch Fragen offen sind sollten sie beantwortet werden.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich sehe das ähnlich wie Du, in den mir bekannten Fällen hat KD aber vor einer gerichtlichen Klärung den Schwanz eingezogen. Nimm ein wenig Geld in die Hand und ziehe das doch mal durch (Gerichtlich oder über die BNetzA). Weitere Infos gerne per PN.
Die Aussagen hier im Forum gehen i.d.R. in Richtung der Ansicht von KD, es gibt aber auch gute Gründe, die für Deine Ansicht (3 Monate ab Kündigung) sprechen.
Eindeutig, wie die Rechtslage hier teils bezeichnet wird, ist es keinesfall.
Die Aussagen hier im Forum gehen i.d.R. in Richtung der Ansicht von KD, es gibt aber auch gute Gründe, die für Deine Ansicht (3 Monate ab Kündigung) sprechen.
Eindeutig, wie die Rechtslage hier teils bezeichnet wird, ist es keinesfall.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Die Aussage ist so nur bedingt richtig. Die Frist von 3 Monaten beginnt dann mit der Ummeldung, wenn du vorher nicht aufgrund des Umzugs gekündigt hast. Wenn du bereits jetzt aufgrund des Umzugs zum 01.10.13 kündigst, beginnt die Frist bereits mit dem Umzugstermin und nicht mit der nachträglichen Zusendung der Ummeldung.kabel-de-kunde hat geschrieben:Lt. KD-Hotline beginnt mit Zusendung des Ummelde-Bescheids die Frist von 3 Monaten.
d.h. 47 € pro Monat zahlen x 3 für Nichts.
Denn die Ummeldung der Gemeinde bekomme ich erst, nachdem ich umzogen bin. Ist ja logisch. Bekomme keinen Meldebescheid 2 Monate vorher.
Ich glaube, du hast hier etwas missverstanden. Bisher gab es kein Recht auf eine vorzeitige Vertragsauflösung wenn die Leistung nicht erbracht werden konnte. Bedeutet, dass Kabel Deutschland sogar berechtigt war, dir die Entgelte bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu berechnen, ohne dass du den Anschluss an der neuen Adresse nutzen konntest. Nun sind es anstatt der restlichen Vertragslaufzeit von z. B. 14 Monaten nur noch 3 Monate.kabel-de-kunde hat geschrieben: Somit hätte der Kunde ja nie die Möglichkeit, früher aus dem Vertrag raus zu kommen, man hat quasi immer die Pflicht, 3 Monate für nichts zu zahlen?
Was hat das mit Verbraucherschutz zu tun?
Und nun rechne mal für dich aus, ob du mit 14mal 47 Euro oder 3mal 47 Euro besser weg kommst
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Nun noch eine letzte Verständnisfrage, viell. könnt ihr mir helfen.
1. Welches Datum zählt bezüglich der 3-Monats-Kündigungsfrist?
2. Was wird als Umzugsdatum bezeichnet? -> Der exakte Umzugstag oder die Ummeldung beim Amt?
Beispiel:
Ummeldung beim Amt am 13.09.2013, Fax der Meldebescheinigung an Kabel Deutschland. (reicht hier ein Fax aus?! )
Somit ab 13.09.2013 wohnhaft im neuen Ort.
Von dem Datum aus, also 13.09.2013 dann + 3 Monate = Zahlen bis 13.11.2013, korrekt?
Oder zählt die KD Frist ab 1. dem Monats. Also in dem Beispiel quasi greift die Kündigung am 13.09. erst zum 01.10. (wg. Monatsende) und läuft dann 3 Monate bis 31.12.2013?
Und noch eine letzte Frage, welchen Nachweis muss der Verbraucher Kabel Deutschland liefern? Zählt nur der Meldebescheid des Amtes oder zählt auch der neue Mietvertrag vom Vermieter
ab Datum X des neuen Wohnortes?
Danke für Eure Antwort.
1. Welches Datum zählt bezüglich der 3-Monats-Kündigungsfrist?
2. Was wird als Umzugsdatum bezeichnet? -> Der exakte Umzugstag oder die Ummeldung beim Amt?
Beispiel:
Ummeldung beim Amt am 13.09.2013, Fax der Meldebescheinigung an Kabel Deutschland. (reicht hier ein Fax aus?! )
Somit ab 13.09.2013 wohnhaft im neuen Ort.
Von dem Datum aus, also 13.09.2013 dann + 3 Monate = Zahlen bis 13.11.2013, korrekt?
Oder zählt die KD Frist ab 1. dem Monats. Also in dem Beispiel quasi greift die Kündigung am 13.09. erst zum 01.10. (wg. Monatsende) und läuft dann 3 Monate bis 31.12.2013?
Und noch eine letzte Frage, welchen Nachweis muss der Verbraucher Kabel Deutschland liefern? Zählt nur der Meldebescheid des Amtes oder zählt auch der neue Mietvertrag vom Vermieter
ab Datum X des neuen Wohnortes?
Danke für Eure Antwort.
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich meine, die Meinungen dazu stehen wirklich alle hier im Thread. Wenn man das immer wieder wiederholt, dann wird er ja noch länger und keiner mag mehr lesen.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Wenn Du schon etwas nicht so darstellst, wie es der - bis zu Entscheidung des BGH kurz vor Einführung der neuen TKG-Regelung - gefestigten Rechtsprechung entsprach, dann sag das bitte dazu. Genau wie auch sonst bei ortsgebundenen Leistungen, also z.B. der Klassiker Fitnessstudio, gab es ein Loslösungsrecht. Die Entscheidung des BGH wurde hiernach in der Literatur als dogmatisch falsch kritisiert.Scraby hat geschrieben: Ich glaube, du hast hier etwas missverstanden. Bisher gab es kein Recht auf eine vorzeitige Vertragsauflösung wenn die Leistung nicht erbracht werden konnte. Bedeutet, dass Kabel Deutschland sogar berechtigt war, dir die Entgelte bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu berechnen, ohne dass du den Anschluss an der neuen Adresse nutzen konntest. Nun sind es anstatt der restlichen Vertragslaufzeit von z. B. 14 Monaten nur noch 3 Monate.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Das steht doch alles im Post von scraby.kabel-de-kunde hat geschrieben:Nun noch eine letzte Verständnisfrage, viell. könnt ihr mir helfen.
1. Welches Datum zählt bezüglich der 3-Monats-Kündigungsfrist?
2. Was wird als Umzugsdatum bezeichnet? -> Der exakte Umzugstag oder die Ummeldung beim Amt?
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hallo,
wahrscheinlich ist meine Frage bzw. meine Ausgangssituation hier in diesem Thread bereits beantwortet bzw. behandelt worden, aber ich gebe zu, ich habe im Moment keine Zeit und Lust mir alle 29 Seiten durchzulesen. Ich hoffe, ihr könnt mir verzeihen.
Es geht mir um folgenden Satz aus dem TKG:
Nun wäre halt meine Frage, ob auch in diesem Fall §46 TKG greift??? Denn, KD könnte argumentieren, dass sie (KD) ja grundsätzlich die Leistung am neuen Wohnort anbieten, nur muss ich noch dafür sorgen, dass der Anschluss auch ins Haus verlegt wird oder kann man das vom Kunden nicht erwarten???
wahrscheinlich ist meine Frage bzw. meine Ausgangssituation hier in diesem Thread bereits beantwortet bzw. behandelt worden, aber ich gebe zu, ich habe im Moment keine Zeit und Lust mir alle 29 Seiten durchzulesen. Ich hoffe, ihr könnt mir verzeihen.
Es geht mir um folgenden Satz aus dem TKG:
Nun zu meiner Situation. Wir werden nächsten Monat umziehen und bei der Abfrage der Verfügbarkeit an der neuen Adresse kam folgende Antwort:Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Das heißt für mich, der Kabelanschluss ist grundsätzlich da, müsste aber noch von der Straße ins Haus gelegt werden??? Die Kosten dafür müsste der Eigentümer des Hauses übernehmen oder???An Ihrer Adresse ist Kabel Deutschland nach Durchführung von Baumaßnahmen verfügbar.
Nun wäre halt meine Frage, ob auch in diesem Fall §46 TKG greift??? Denn, KD könnte argumentieren, dass sie (KD) ja grundsätzlich die Leistung am neuen Wohnort anbieten, nur muss ich noch dafür sorgen, dass der Anschluss auch ins Haus verlegt wird oder kann man das vom Kunden nicht erwarten???
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ebenfalls im TKG §46, Absatz 8
"...Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt...."
Die Frage ist, welche Baumaßnahmen nötig währen und ob KD gewillt ist, diese durchzuführen.
Des Weiteren die Frage, ob du Kunde bleiben willst.
Wenn möglich, mache vorher einen Termin mit dem zuständigen Medienberater aus, damit er sich die Sache vor Ort ansieht.
Multimediagestattung des neuen Vermieters muss auch vorliegen.
Empfängst du in der neuen Wohnung Kabel-TV über KD? Wenn ja, fällt vermutlich die Montage eines Rückkanalverstärkers unter die Baumaßnahmen.
GGf. Rücksprache mit dem Vermieter halten, wie die Hausverkabelung ist und eventuell sogar der KD-Anschluß ins Haus liegt.
Medienberater findest du über http://www.kabeldeutschland.de/info-ser ... suche.html
"...Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt...."
Die Frage ist, welche Baumaßnahmen nötig währen und ob KD gewillt ist, diese durchzuführen.
Des Weiteren die Frage, ob du Kunde bleiben willst.
Wenn möglich, mache vorher einen Termin mit dem zuständigen Medienberater aus, damit er sich die Sache vor Ort ansieht.
Multimediagestattung des neuen Vermieters muss auch vorliegen.
Empfängst du in der neuen Wohnung Kabel-TV über KD? Wenn ja, fällt vermutlich die Montage eines Rückkanalverstärkers unter die Baumaßnahmen.
GGf. Rücksprache mit dem Vermieter halten, wie die Hausverkabelung ist und eventuell sogar der KD-Anschluß ins Haus liegt.
Medienberater findest du über http://www.kabeldeutschland.de/info-ser ... suche.html