Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Bubba2k3 hat geschrieben:Na ja, aber man wird doch noch seine Meinung darüber sagen dürfen, was man von dieser Regelung hält und das man damit im Grundsatz (und nicht im Einzelfall) nicht einverstanden ist, dass man bezahlt und keine Gegenleistung dafür bekommt oder???
Ok, vielleicht habe ich mich dann auch nicht genau genug ausgedrückt, aber es ging mir nicht darum das Gesetz anders auszulegen.
Und warum schreibst du dann immer und immer wieder das gleiche? Die Antwort ist immer noch nicht anders. Die Ursache liegt bei dir. Sicher könnte Kabel darauf verzichten muss es aber nicht. Bei dir nicht und bei anderen Kunden auch nicht. So ist es halt, punkt.
Ich will ja auch keine andere oder neue Antwort haben, da ich ja auch zuletzt gar keine Frage mehr gestellt habe.
Es ging mir einfach darum, über dieses Thema zu sprechen, zu diskutieren, auszutauschen oder was auch immer, sucht euch etwas aus!
Aber wenn ich so missverstanden werde, dann sollte ich mir vielleicht ein anderes Forum suchen, wo einem das nicht so kompliziert gemacht wird!
Bubba2k3 hat geschrieben:Na ja, aber man wird doch noch seine Meinung darüber sagen dürfen, was man von dieser Regelung hält und das man damit im Grundsatz (und nicht im Einzelfall) nicht einverstanden ist, dass man bezahlt und keine Gegenleistung dafür bekommt oder???
Ich kann's nicht mehr hören! Es stimmt schlicht und ergreifend nicht, dass man keine Gegenleistung bekommt.
Die monatlichen Preise sind auf der Basis der von beiden Seiten vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten kalkuliert. Am Anfang hat KDG deutlich höhere Kosten für Vertragsabschluss, Einrichtung des Anschlusses (oft sogar mit Technikerbesuch, der sehr teuer ist und den Kunden nichts extra kostet) usw. Diese Kosten werden von KDG auf die gesamte Mindestvertragslaufzeit umgelegt. Wenn der Kunde aus allein von ihm selbst zu vertretenden Gründen vorher aus dem Vertrag rauswill, bleibt KDG auf diesen Kosten sitzen.
Das Rumgeheule von wegen "keine Gegenleistung" ist also unberechtigt, ganz im Gegenteil: KDG ist bereits in Vorleistung getreten und hat den teuren Teil der Leistung schon erbracht!
Und genau das wurde auch schon zigmal geschrieben. Ich frage mich auch wirklich, was es da zu diskutieren gibt.
Und was die Normenkontrollklage angeht, so kann ich mir schlecht vorstellen, das ein Gericht von sich aus auf die Idee kommt, damit das Bundesverfassungsgericht zu beschäftigen.
Und die Kabelanbieter werden auch gut damit leben können, denn man darf bei allem nicht vergessen, dass das bekannte BGH-Urteil nicht allgemeingültig ist, sondern auf einen Einzelfall abstellt.
Bei einem anderem Sachverhalt (z.B. schon ewig Kunde) könnte evtl. das Ergebnis ein ganz anderes sein.
kabel_fan hat geschrieben:
Und was die Normenkontrollklage angeht, so kann ich mir schlecht vorstellen, das ein Gericht von sich aus auf die Idee kommt, damit das Bundesverfassungsgericht zu beschäftigen.
Hat ja keiner gesagt.
kabel_fan hat geschrieben:
denn man darf bei allem nicht vergessen, dass das bekannte BGH-Urteil nicht allgemeingültig ist, sondern auf einen Einzelfall abstellt.
Das ist die Regel, dass den Urteilen Einzelfälle zu Grunde liegen. Warum denkst du, ist es in dem Fall kein Grundsatzurteil des BHG?
kabel_fan hat geschrieben:
Und was die Normenkontrollklage angeht, so kann ich mir schlecht vorstellen, das ein Gericht von sich aus auf die Idee kommt, damit das Bundesverfassungsgericht zu beschäftigen.
Hat ja keiner gesagt.
Wer soll dann?
Bielo hat geschrieben:Das ist die Regel, dass den Urteilen Einzelfälle zu Grunde liegen. Warum denkst du, ist es in dem Fall kein Grundsatzurteil des BHG?
Ich wollte lediglich das ausdrücken, was du auch schreibst. Ist ja nicht jeder juristisch so bewandert wie du.
Aber wie ist das eigentlich mit dem Grundsatzurteil? Steht da dann in der Überschrift "Grundsatzurteil" oder wie wird das festgelegt.
Das würde mich jetzt wirklich interessieren, weil man ja immer wieder in der Presse liest "... hat das ..... in einem Grundsatzurteil....".
Vermutlich keiner. Ich wollte lediglich damit ausdrücken, dass ich starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung im TKG habe.
kabel_fan hat geschrieben:
Das würde mich jetzt wirklich interessieren, weil man ja immer wieder in der Presse liest "... hat das ..... in einem Grundsatzurteil....".
Tut mir leid, aber dort finde ich nichts was mir den Unterschied zwischen Urteil und Grundsatzurteil näher erläutert.
Allerdings finde ich unter dem entsprechendem Aktenzeichen die Bemerkung "Leitsatzentscheidung".
Ist das jetzt wieder etwas anderes?
Quelle: III ZR 231/12
Der Bundesgerichtshof ist - bis auf wenige Ausnahmen - Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.