Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ist es dann doch ein Grundsatzurteil? Oder woran erkennt man, dass das BGH-Urteil kein Grundsatzurteil ist, wie du schreibst
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Da das Gericht zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen zuständig ist, denke ich schon. Mehr dazu, wenn du dich zu Grundsatzentscheidungen (so der richtige Begriff) einliest.
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Bielo hat geschrieben: Das ist die Regel, dass den Urteilen Einzelfälle zu Grunde liegen. Warum denkst du, ist es in dem Fall kein Grundsatzurteil des BHG?
kabel_fan hat geschrieben:Ist es dann doch ein Grundsatzurteil? Oder woran erkennt man, dass das BGH-Urteil kein Grundsatzurteil ist, wie du schreibst
Ja, was ist es denn nun? Oder sollte ich den Satz "Warum denkst du, ist es....." so interpretieren, dass du meine erste Antwort so verstanden hast, ich hätte dies ausgeschlossen?Bielo hat geschrieben:Da das Gericht zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen zuständig ist, denke ich schon.
Natürlich setzt der BGH Maßstäbe und Richtlinien, aber anders als im anglo-amerikanischem Raum haben diese Urteile keine bindende Wirkung. Selbstverständlich werden nachgeordnete Gerichte die Rechtsprechung des BGH ganz genau betrachten, aber ein anderer SV kann dennoch ein ganz anderes Ergebnis bringen.
Das ist aber jetzt schon ziemlich OT, wobei in diesem thread bestimmt die Hälfte der Beiträge noch überflüssiger sind, als diese kurze Diskussion über den BGH
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich weiß jetzt nicht mehr, was du meinst, sorry.
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Also: Ich habe zunächst gedacht, du willst mit "Warum denkst du, ist es in dem Fall kein Grundsatzurteil des BHG?" ausdrücken, es sei deiner Meinung, kein Grundsatzurteil
Nun vermute ich, du wolltest mich fragen, warum ich der Meinung sei, es wäre kein Grundsatzurteil.
Es ist aber auch egal, Tatsache ist nun mal, dass es dieses Urteil gibt und der Gesetzgeber reagiert hat und solange es keine andren Erkenntnisse gibt, kann man entweder die drei Monate zahlen oder den Klageweg beschreiten. Alles andere ist wenig zielführend
Nun vermute ich, du wolltest mich fragen, warum ich der Meinung sei, es wäre kein Grundsatzurteil.
Es ist aber auch egal, Tatsache ist nun mal, dass es dieses Urteil gibt und der Gesetzgeber reagiert hat und solange es keine andren Erkenntnisse gibt, kann man entweder die drei Monate zahlen oder den Klageweg beschreiten. Alles andere ist wenig zielführend
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Und die unsägliche Diskussion in diesem Thread ohnehin nicht.kabel_fan hat geschrieben: Es ist aber auch egal, Tatsache ist nun mal, dass es dieses Urteil gibt und der Gesetzgeber reagiert hat und solange es keine andren Erkenntnisse gibt, kann man entweder die drei Monate zahlen oder den Klageweg beschreiten. Alles andere ist wenig zielführend
-NoGi
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Achtung!! Das Sonderkündigungsrecht gilt nur, wenn am neuen Wohnort kein Anschluss möglich ist.[/b
Ich bin zu meinem Partner gezogen, der auch KD hat, aber einen anderen Vertrag.
Jetzt muss ich meinen Vertrag bis zum Ende der "jährlich verlängerten Laufzeit" bis 03/2014 zahlen.
Trotz vorheriger telefonischer Anfrage bei der Hotline.
UND ich muss nochmal kündigen, weil die vorherige Kündigung ja nur wegen des Umzugs war.
Ich finde das sehr ärgerlich. Wenn Sie die Kündigung mal erhalten, dann lassen sie sich etwas anderes einfallen.
Da rechnet sich auch kein günstiges Angebot, denn im Endeffekt kostet es doch mehr.
Ich bin zu meinem Partner gezogen, der auch KD hat, aber einen anderen Vertrag.
Jetzt muss ich meinen Vertrag bis zum Ende der "jährlich verlängerten Laufzeit" bis 03/2014 zahlen.
Trotz vorheriger telefonischer Anfrage bei der Hotline.
UND ich muss nochmal kündigen, weil die vorherige Kündigung ja nur wegen des Umzugs war.
Ich finde das sehr ärgerlich. Wenn Sie die Kündigung mal erhalten, dann lassen sie sich etwas anderes einfallen.
Da rechnet sich auch kein günstiges Angebot, denn im Endeffekt kostet es doch mehr.
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Das die Kündigung nur wirksam wird, wenn KDG die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann, ist aber auch allgemein bekannt...
Edit: Wobei ich bei deinem Fall vlt. auf eine Kulanzlösung seitens KDG hoffen würde, da ja bereits ein Vertrag am Anschluss besteht!
Edit: Wobei ich bei deinem Fall vlt. auf eine Kulanzlösung seitens KDG hoffen würde, da ja bereits ein Vertrag am Anschluss besteht!
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- Fortgeschrittener
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Bestehe doch einfach auf einen Kabelanschluss am neuen Wohnort. Kann Kabel das nicht darstellen, erfolgt eine ausserordentliche Kündigung.sehr verärgert hat geschrieben: Ich bin zu meinem Partner gezogen, der auch KD hat, aber einen anderen Vertrag.
Jetzt muss ich meinen Vertrag bis zum Ende der "jährlich verlängerten Laufzeit" bis 03/2014 zahlen.
So etwas schriftlich geben lassen fürs nächste mal. An Anrufe kann sich dann immer keiner erinnern, wenn es hart auf hart kommtTrotz vorheriger telefonischer Anfrage bei der Hotline.
Nein, siehe oben.UND ich muss nochmal kündigen, weil die vorherige Kündigung ja nur wegen des Umzugs war.
Welches günstige Angebot? Bei einem anderen Anbieter, der teuerer ist, ist es nicht anders...Ich finde das sehr ärgerlich. Wenn Sie die Kündigung mal erhalten, dann lassen sie sich etwas anderes einfallen. Da rechnet sich auch kein günstiges Angebot, denn im Endeffekt kostet es doch mehr.
Gruß Gastanmeldung
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
sehr verärgert hat geschrieben:Achtung!! Das Sonderkündigungsrecht gilt nur, wenn am neuen Wohnort kein Anschluss möglich ist.[/b
Ja und? Genau so steht es im Gesetz. Dein Beitrag ist m.E. in diesem thread absolut deplaziert.
Unter bestimmten Voraussetzungen beendet aber KD in Fällen wie diesen diejenigen Vertragsbestandteile, die "doppelt" vorhanden wären.
Und natürlich ist es möglich, in einer Wohnung zwei oder mehr Anschlüsse zu haben.