Hallo zusammen,
eine Frage an euch..
Besitze einen Kabel-DE Vertrag mit Internet Telefon und Fernsehen, der noch etwas über ein Jahr läuft. Nun bin ich seit dem letzten Wochenende umgezogen, wollte KD behalten, da sowieso mit gleicher Leistung hier verfügbar, habe ich den Umzug gemeldet.
Darauf hin meldete sich auch sofort ein Techniker, der mit der kompletten Installation der KD Anlage hier beauftragt war ( Verstärker, Multi funktionsdose, etc ). Dieser war gestern hier und hat sich schnell wieder verabschiedet da ich kein Potentialausgleich hier im Haus habe mit der er die Anlage erden kann.
So da die Aufrüstung natürlich wieder mit viel Geld verbunden ist, das ich gerade nach dem Umzug anderweitig gut gebrauchen kann frage ich mich wie es mit einer Sonderkündigung in folgendem Fall aussieht:
Ich Bewohner dieses Hauses aber kein Eigentümer, es besteht keine Mietverhältnis. Der Eigentümer möchte diese bauliche Veränderung am Objekt ( durch die Installation der Potenzialausgleichsschiene und alles was dazu kommt) nicht und würde mir auch ein unterzeichnetes Schreiben aufsetzten, in dem er dies kurz erklärt.
Dadurch habe ich als KD Kunde keine Chance mehr an die KD Produkte zu gelangen .. !
Achja: Eine Telefonanlage eines anderen Unternehmens ist hier installiert und sofort einsatzfähig ( wegen evtl. Begründung: Telefon brauchen sie doch eh ), eine Sat Schüssel auf dem Dach , also besteht kein akuter Handlungsbedarf des Eigentümers.
So danke fürs durchlesen und für Einschätzungen.
Gruß Pilz
Sonderkündigung hier möglich??
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Sonderkündigung hier möglich??
also nen 4mm² Erdungskabel ist nu nicht der Killer, wo ist denn die nächste Erdung, Heizung, Stromhauptanschluss oder so?
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Re: Sonderkündigung hier möglich??
Kein Eigentümer, kein Mieter. Was dann?pilz04 hat geschrieben:Ich Bewohner dieses Hauses aber kein Eigentümer, es besteht keine Mietverhältnis.
Dann gilt die Kündigungszeit laut TKG. also noch 3 Monate zahlen.pilz04 hat geschrieben:Der Eigentümer möchte diese bauliche Veränderung am Objekt ( durch die Installation der Potenzialausgleichsschiene und alles was dazu kommt) nicht und würde mir auch ein unterzeichnetes Schreiben aufsetzten, in dem er dies kurz erklärt.
Da ist die Frage, ob man mit diesen 3 Monatsbeträgen nicht den Potentialausgleich legen könne.
Im Normalfall ist das nicht so teuer.
welche Internetgeschwindigkeit kann denn die Konkurrenz bei Dir liefern?
Würde dir das ausreichen?
MB-Berlin
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