Übernahme durch Vodafone?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Übernahme durch Vodafone?
Ich finde es schade das die Übernahe so einfach über die Bühne gehen soll.
Es hätten doch einige Verbesserungen für die Kunden ausgehandelt werden können.
z.B. Die Abschaffung der Zwangsverkabelung über die Nebenkosten. So das jeder Mieter entscheiden kann ober er Kabel, DVB-T oder T-Home nehmen kann ohne dann die Gebühren über die Nebenkosten an der Backe zu haben.
Es hätten doch einige Verbesserungen für die Kunden ausgehandelt werden können.
z.B. Die Abschaffung der Zwangsverkabelung über die Nebenkosten. So das jeder Mieter entscheiden kann ober er Kabel, DVB-T oder T-Home nehmen kann ohne dann die Gebühren über die Nebenkosten an der Backe zu haben.
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Re: Übernahme durch Vodafone?
Das ist aber weder Sache von KDG noch von Vodafone sondern der Vermieter, und hat von daher mit dem Übernahmeverfahren überhaupt nichts zu tun.magnus hat geschrieben:Ich finde es schade das die Übernahe so einfach über die Bühne gehen soll.
Es hätten doch einige Verbesserungen für die Kunden ausgehandelt werden können.
z.B. Die Abschaffung der Zwangsverkabelung über die Nebenkosten. So das jeder Mieter entscheiden kann ober er Kabel, DVB-T oder T-Home nehmen kann ohne dann die Gebühren über die Nebenkosten an der Backe zu haben.
Wieso sollte eine Kartellbehörde den Vermietern hier irgendwelche Vorschriften machen können?
Und DASS die Vermieter das dürfen ist schon lange rechtlich geklärt worden.
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Re: Übernahme durch Vodafone?
Nur darfst du nicht vergessen, daß dann zubuchbare Optionen wesentlich günstiger sind, als wenn man den Kabelanschluß selber bezahlen muß.magnus hat geschrieben:Ich finde es schade das die Übernahe so einfach über die Bühne gehen soll.
Es hätten doch einige Verbesserungen für die Kunden ausgehandelt werden können.
z.B. Die Abschaffung der Zwangsverkabelung über die Nebenkosten. So das jeder Mieter entscheiden kann ober er Kabel, DVB-T oder T-Home nehmen kann ohne dann die Gebühren über die Nebenkosten an der Backe zu haben.
Wie ich immer schon sage, die Nebenkosten bezahle ich eh...
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Re: Übernahme durch Vodafone?
Was ist das denn für eine Argumentation?spooky hat geschrieben: Wie ich immer schon sage, die Nebenkosten bezahle ich eh...
Glaubst Du allen Ernstes, die Nebenkosten hätten die gleiche Höhe, wenn die Kabelgebühren nicht umgelegt würden?
Falls das so ist, solltest Du mal schleunigst mit deiner Nebenkostenabrechnung zum Mieterbund gehen.
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Re: Übernahme durch Vodafone?
Es gibt genug Regionen, da ist DVB-T keine wirkliche Alternative (nur Öffis) und man darf nicht vergessen, dass RTL sich von DVB-T zurückzieht – unabhängig was man von den Programmen der RTL-Gruppe hält: Für viele sind diese Programme schlicht unverzichtbar! Kurz: DVB-T wird in vielen Regionen, wo es heute noch Alternative ist, auch keine mehr sein. Entertain (oder andere IPTV-Alternativen) sind auch nicht flächendeckend verfügbar und gerade in Gegenden mit mauem DVB-T-Angebot fehlen solche Angebote oft. Eine wirkliche Änderung an der "Zwangsverkableungs-Front" kann es nur geben, wenn es ein Recht auf eine Sat-Schüssel für alle geben würde. Dies kann das Kartellamt aber eben nicht durchsetzen, dafür müssten Gesetze geändert werden bzw. ein neues Gesetz geschaffen werden. Letztlich würde es für die meisten Nebenkostenzahler nur teurer.magnus hat geschrieben:z.B. Die Abschaffung der Zwangsverkabelung über die Nebenkosten. So das jeder Mieter entscheiden kann ober er Kabel, DVB-T oder T-Home nehmen kann ohne dann die Gebühren über die Nebenkosten an der Backe zu haben.
Wer spricht davon den Vermietern hier eine Vorschrift zu machen? Das Kartellamt hätte Kabel Deutschland als Auflage schlicht den Abschluss von Mehrnutzerverträgen mit der Wohnungswirtschaft untersagen können. In diesem Fall wären nur noch Einzelnutzerverträge mit dem Endkunden möglich gewesen. Aber zu erwarten wäre so etwas auch nicht gewesen, selbst wenn das Kartellamt Auflagen gemacht hätte. Die Marktstellung von VF/KDG auf dem TV-Markt verändert sich ja nicht wirklich zum heutigen Zustand, dafür ist VF im IPTV-Sektor einfach ein zu kleines Licht.exkarlibua hat geschrieben:Wieso sollte eine Kartellbehörde den Vermietern hier irgendwelche Vorschriften machen können?
Und DASS die Vermieter das dürfen ist schon lange rechtlich geklärt worden.
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Re: Übernahme durch Vodafone?
wenn nur einfache Gesetze zu ändern wären, wäre es noch relativ einfach.maniacintosh hat geschrieben: Dies kann das Kartellamt aber eben nicht durchsetzen, dafür müssten Gesetze geändert werden bzw. ein neues Gesetz geschaffen werden.
Hierfür müßte das Grundgesetz geändert werden!
Ich glaube kaum, dass sich dafür eine Mehrheit finden wird.
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Re: Übernahme durch Vodafone?
Das Grundgesetz müsste dafür – zumindest nach meiner Interpretation – nicht geändert werden. Du spielst hier sicher auf das Recht auf Eigentum an. Dieses würde einem Gebäudeeigentümer ja nicht genommen, er ist ja z.B. nicht gezwungen zu vermieten, wenn es ihm nicht passt, dass er Mietern eine Sat-Schüssel abnicken müsste. Umgekehrt wird ja auch beim Begriff "Zwangsverkableung" immer argumentiert, dass man solche Wohnungen ja nicht mieten müsste. Auch bleibt er ja Eigentümer des Gebäudes, wenn er vermietet kann er ja sowieso so schon nicht ganz frei über das Gebäude entscheiden und muss gewisse Standards sicherstellen. Dies wäre nur eine weitere Einschränkung. Auch andere Dinge, wie Denkmalschutz etc. schränken das Eigentum ja ein und sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Dabei steht der Denkmalschutz – im Gegensatz zum Recht der Information aus allgemein zugänglichen Quellen – nicht mal direkt im Grundgesetz sondern ergibt sich nur aus Art. 14 Absatz 2:MB-Berlin hat geschrieben:wenn nur einfache Gesetze zu ändern wären, wäre es noch relativ einfach.maniacintosh hat geschrieben: Dies kann das Kartellamt aber eben nicht durchsetzen, dafür müssten Gesetze geändert werden bzw. ein neues Gesetz geschaffen werden.
Hierfür müßte das Grundgesetz geändert werden!
Der Denkmalschutz ist in meinen Augen auch ein viel tiefgreifender Eingriff in das Eigentumsrecht, als es ein Recht zur Installation einer Sat-Schüssel für Mieter wäre. Die Kosten für Installation, Wartung und Deinstallation einer Sat-Schüssel ließen sich auf den Mieter abwälzen, die Kosten für den Denkmalschutz trägt der Eigentümer in der Regel aber selbst!Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Aber ich mache mir da nichts vor: Unabhängig davon, ob GG-Änderung oder einfaches Gesetz nötig sind, fehlt der politische Wille das im Grundgesetz verbriefte Recht "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." auch wirklich für alle Bürger durchzusetzen. In meinen Augen wäre dieses Recht eigentlich höher zu gewichten, da es in Artikel 5 auftaucht (und damit deutlich vor dem Recht auf Eigentum) und im Gegensatz zum Recht auf Eigentum (Stichwort: Eigentum verpflichtet!) nicht direkt im Grundgesetz eingeschränkt wird.
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Re: Übernahme durch Vodafone?
Abschließend zu dem Thema:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/paraalg.htm
Da sind überall die BGH-Urteile angeführt.
MB-Berlin
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Re: Übernahme durch Vodafone?
und was hat das mit dem Thema zu?
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Re: Übernahme durch Vodafone?
[delurk] Es nennt die zu ändernde gessetzliche Grundlage, um die langfristigen Verträge mit den Hauseigentümern einfach so zu kippen - wie es weiter oben gewünscht wurde.Beatmaster hat geschrieben:und was hat das mit dem Thema zu?
... kann doch nicht so schwer sein, zu verstehen ...
[/delurk]
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