Abschaltung trotz laufenden Vertrages
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Abschaltung trotz laufenden Vertrages
Da staunt man nicht schlecht: Wegen Umzug haben wir bei KD mit Sonderkündigungsrecht unseren Vertrag zum 01.12.2013 gekündigt. Als Beweis hierfür wurde der neue Mietvertrag, der ab 01.09.2013 läuft, verlangt. Diesen haben wir natürlich zugesendet. KD kann uns am neuen Standort nicht versorgen!
Pünktlich zu Beginn des neuen Mietvertrages(!) und nicht zum regulären Vertragsende am 01.012.2013, wurden wir abgeschaltet. Die gesamte Firma (4 Büro- und 3 Homeoffice-Arbeitsplätze) lagen brach. Nach einer telefonischen Odyssee(ca. 2,5 Nerven aufreibenden Stunden) durch die diversen Abteilungen, wurde mir gesagt, daß es völlig normal sei, den Anschluss mit dem Umzugsdatum abzuschalten. Und dies, obwohl am neuen Standort nicht geliefert werden kann.
Auf die Idee, daß man den auslaufenden Mietvertrag mit dem neuen überlappen lässt, um die neuen Räume, bevor man einzieht, zuerst einzurichten, die Hardware vorzubereiten etc, kommt man bei KD offensichtlich nicht. Außerdem ist es doch seltsam, einen laufenden Liefervertrag, ohne vorherige Terminangabe und Absprache, einseitig zu beenden.
Im Telefonat mit der Business-Hotline wurde mir, auf den Hinweis das wir auf Vertragserfüllung bestehen, gesagt, wir hätten den Auszugstermin vorher genau angeben müssen.
Auf die Rückfrage warum ich das hätte tun sollen, wurde mir geantwortet, das sei normal. Auf meinen Einwand hin, daß der Auszugstermin keine Rolle spiele, weil ich ja weiterhin den Vertrag und somit die Leistung zahle und ich ja, wenn ich möchte, den Anschluss bis zum Schluss, auch in leeren Räumen nutzen könne, meinte der mittlerweile recht pampige Herr am anderen Ende, sie wollten damit verhindern, das der Anschluss von unbefugten benutzt werde. Sehr fürsorglich!
Fakt ist der, daß wir jetzt zwar wieder Internet und Telefon haben, jedoch bei der Prozedur die Konfiguration der Fritzbox weg ist. Die Home-Arbeitsplätze haben keinen Zugriff auf den Server, die Telefone in den Büros haben keine Nummernzuordnung mehr und das Faxgerät läuft nicht mehr.
Und eine Entschuldigung: Fehlanzeige. Der Fehler läge bei uns...
Aber ich habe eines daraus gelernt: ich schimpfe nie wieder über die Telecom. Es gibt schlimmeres....
Pünktlich zu Beginn des neuen Mietvertrages(!) und nicht zum regulären Vertragsende am 01.012.2013, wurden wir abgeschaltet. Die gesamte Firma (4 Büro- und 3 Homeoffice-Arbeitsplätze) lagen brach. Nach einer telefonischen Odyssee(ca. 2,5 Nerven aufreibenden Stunden) durch die diversen Abteilungen, wurde mir gesagt, daß es völlig normal sei, den Anschluss mit dem Umzugsdatum abzuschalten. Und dies, obwohl am neuen Standort nicht geliefert werden kann.
Auf die Idee, daß man den auslaufenden Mietvertrag mit dem neuen überlappen lässt, um die neuen Räume, bevor man einzieht, zuerst einzurichten, die Hardware vorzubereiten etc, kommt man bei KD offensichtlich nicht. Außerdem ist es doch seltsam, einen laufenden Liefervertrag, ohne vorherige Terminangabe und Absprache, einseitig zu beenden.
Im Telefonat mit der Business-Hotline wurde mir, auf den Hinweis das wir auf Vertragserfüllung bestehen, gesagt, wir hätten den Auszugstermin vorher genau angeben müssen.
Auf die Rückfrage warum ich das hätte tun sollen, wurde mir geantwortet, das sei normal. Auf meinen Einwand hin, daß der Auszugstermin keine Rolle spiele, weil ich ja weiterhin den Vertrag und somit die Leistung zahle und ich ja, wenn ich möchte, den Anschluss bis zum Schluss, auch in leeren Räumen nutzen könne, meinte der mittlerweile recht pampige Herr am anderen Ende, sie wollten damit verhindern, das der Anschluss von unbefugten benutzt werde. Sehr fürsorglich!
Fakt ist der, daß wir jetzt zwar wieder Internet und Telefon haben, jedoch bei der Prozedur die Konfiguration der Fritzbox weg ist. Die Home-Arbeitsplätze haben keinen Zugriff auf den Server, die Telefone in den Büros haben keine Nummernzuordnung mehr und das Faxgerät läuft nicht mehr.
Und eine Entschuldigung: Fehlanzeige. Der Fehler läge bei uns...
Aber ich habe eines daraus gelernt: ich schimpfe nie wieder über die Telecom. Es gibt schlimmeres....
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Re: Abschaltung trotz laufenden Vertrages
Ohne jetzt den Klugscheisser machen zu wollen, aber als gewerblicher Nutzer sollte man schon ab und an eine Sicherung der Telefonanlagen Konfiguration machen
Desweiteren hast du angegeben das ihr am 1.9. umzieht, ab dann zählen die 3 "Nachzahl-Monate" für die vorzeitige Vertragsaufkündigung durch den von euch "verursachten" Wegfall der Versorgbarkeit. So steht es vermutlich auch in der Kündigungsbestätigung. Des weiteren ist KDG nicht verpflichtet Leistungen nach Beendigung des Vertragsverhältnis innerhalb der 3 Monate nach Ende des Vertrages zur Verfügung zu stellen.
Nenne mich ruhig jetzt einen KDG FanBoi oder wie das neudeutsch heissen mag, aber für mich sieht das aus als hätte KDG nichts Falsch gemacht.
Desweiteren hast du angegeben das ihr am 1.9. umzieht, ab dann zählen die 3 "Nachzahl-Monate" für die vorzeitige Vertragsaufkündigung durch den von euch "verursachten" Wegfall der Versorgbarkeit. So steht es vermutlich auch in der Kündigungsbestätigung. Des weiteren ist KDG nicht verpflichtet Leistungen nach Beendigung des Vertragsverhältnis innerhalb der 3 Monate nach Ende des Vertrages zur Verfügung zu stellen.
Nenne mich ruhig jetzt einen KDG FanBoi oder wie das neudeutsch heissen mag, aber für mich sieht das aus als hätte KDG nichts Falsch gemacht.
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Re: Abschaltung trotz laufenden Vertrages
Mit dr Meinung stehst du wohl ziemlich alleine da.koaschten hat geschrieben: Nenne mich ruhig jetzt einen KDG FanBoi oder wie das neudeutsch heissen mag, aber für mich sieht das aus als hätte KDG nichts Falsch gemacht.
Wenn ich kündige und drei Monate weiter zahlen muss, so ist es doch nur verständlich, dass solange auch die Leistungen verfügbar sein müssen.
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Re: Abschaltung trotz laufenden Vertrages
Aus meiner Sicht wurde zum 1.9. wegen Umzug gekündigt. Das ist das alte Spiel mit dem Weiterzahlen trotz Nicht-Nutzung im sticky thread... aber ohne Details was in der Kündigungsbestätigung steht kann man hier eeh keine genaue Aussage tätigen. http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=48&t=27173
Für KDG ist der Beginn des neuen Mietverhältnisses interessant. Ansonsten hätte man vereinbaren müssen das bis 1.12. genutzt werden soll, dann wäre aber Ende am 1.3. nächstes Jahr gewesen....Wegen Umzug haben wir bei KD mit Sonderkündigungsrecht unseren Vertrag zum 01.12.2013 gekündigt. Als Beweis hierfür wurde der neue Mietvertrag, der ab 01.09.2013 läuft, verlangt. Diesen haben wir natürlich zugesendet. KD kann uns am neuen Standort nicht versorgen!
Zuletzt geändert von koaschten am 02.09.2013, 18:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abschaltung trotz laufenden Vertrages
Nunja, KD geht ja davon aus, daß man da nicht mehr wohnt... und das wäre natürlich dann ziemlich einfach um die 3 Monate Zahlung rum zu kommen, da ich es ja noch nutzen könnte, da ich erste später umziehe...
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Re: Abschaltung trotz laufenden Vertrages
Wovon KD ausgeht, ist ziemlich egal. Der Vertrag endet drei Monate nach Umzugsdatum. Die Norm im TKG regelt einzig und allein die Kündigsfrist um den Vertrag zu beenden. Und deshalb braucht es auch den neuen Mietvertrag als Beleg.
Das ist eben die falsche Einschätzung, denn der Vertrag endet ja erst drei Monate nach dem Umzug. Wäre es früher, gäbe es auch keine Rechtsgrundlage um Gebühren zu fordern und im TKG wäre die Formulierg etwa so: Der Vertrag kann zum Umzugsdatum beendet werden, als Ausgleich hat der Kunde eine Gebühr in Höhe von 3 Monatsbeiträgen zu zahlen.koaschten hat geschrieben:Des weiteren ist KDG nicht verpflichtet Leistungen nach Beendigung des Vertragsverhältnis innerhalb der 3 Monate nach Ende des Vertrages zur Verfügung zu stellen.
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Re: Abschaltung trotz laufenden Vertrages
Im TKG steht nirgendwo das die Leistung in den 3 Monaten erbracht wird bzw. werden muss sondern das wenn nach Umzug die Leistung am neuen Wohnort nicht zur Verfügung gestellt werden kann, dies zur Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten erfolgen kann.kabel_fan hat geschrieben:Das ist eben die falsche Einschätzung, denn der Vertrag endet ja erst drei Monate nach dem Umzug. Wäre es früher, gäbe es auch keine Rechtsgrundlage um Gebühren zu fordern und im TKG wäre die Formulierg etwa so: Der Vertrag kann zum Umzugsdatum beendet werden, als Ausgleich hat der Kunde eine Gebühr in Höhe von 3 Monatsbeiträgen zu zahlen.
Ob das bei Firmen (B2B) auch so ist kann ich nicht beurteilen. Ausserdem wird das Drama spätestens bei der Rechnung, wenn das nicht zurückgesandte Modem berechnet wird, weitergehen.
Hier versucht man alles auszuhebeln. Entweder man zieht um und kann mit einer Frist von 3 Monaten kündigen oder man nimmt die Leistung am alten Wohnort in Anspruch bis zum entgültigen Umzugstermin.
Meine Meinung.
Gruß Gastanmeldung
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Re: Abschaltung trotz laufenden Vertrages
Das Problem ist nur: Wenn du die Leistung offensichtlich weiter nutzen kannst, weil du die Räumlichkeiten noch irgendwie nutzt, ist doch die Grundlage für das Sonderkündigungsrecht gar nicht mehr gegeben. Grundlage des Kündigungsrechts ist ja die aus dem Umzug resultierende Nichtnutzbarkeit! Nutzt man die alten Räumlichkeiten und damit den Vertrag noch, ist man offensichtlich ja noch nicht ganz umgezogen...HSVMichi hat geschrieben:Mit dr Meinung stehst du wohl ziemlich alleine da.koaschten hat geschrieben: Nenne mich ruhig jetzt einen KDG FanBoi oder wie das neudeutsch heissen mag, aber für mich sieht das aus als hätte KDG nichts Falsch gemacht.
Wenn ich kündige und drei Monate weiter zahlen muss, so ist es doch nur verständlich, dass solange auch die Leistungen verfügbar sein müssen.
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KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
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Re: Abschaltung trotz laufenden Vertrages
Leute das spielt doch alles keine Rolle.
Frage: Besteht ein Vertrag?
Antwort: JA!
Frage: Welche Pflicht hat der Leistungsempfänger?
Antwort: Zahlen!
Frage: Welche Pflicht hat der Leistungserbringer?
Antwort: Die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.
Wie schon gesagt, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, das ihm erlaubt, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Nicht mehr und nicht weniger.
Und auf das Argument, im TKG stünde nicht, dass die Leistung erbracht werden muss, sage ich nur, es steht auch nirgendwo, dass sie eingestellt werden kann.
Frage: Besteht ein Vertrag?
Antwort: JA!
Frage: Welche Pflicht hat der Leistungsempfänger?
Antwort: Zahlen!
Frage: Welche Pflicht hat der Leistungserbringer?
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Wie schon gesagt, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, das ihm erlaubt, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Nicht mehr und nicht weniger.
Und auf das Argument, im TKG stünde nicht, dass die Leistung erbracht werden muss, sage ich nur, es steht auch nirgendwo, dass sie eingestellt werden kann.
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Re: Abschaltung trotz laufenden Vertrages
Es ist aber für Kabel Deutschland zu erwarten, das wenn der Kunde einen Umzug zum 1.9. meldet er an der Lokalität den Dienst spätestens am 2.9. nicht mehr nutzen kann, weil er nicht mehr vor Ort ist. Weil er ist ja umgezogen... Somit schaltet KDG ab. Ich weiß gar nicht worüber hier diskutiert wird...