Verzwickter Fall

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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surferme
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 11.09.2013, 19:29

Verzwickter Fall

Beitrag von surferme »

Hallo zusammen,
mein Sohn ist vor einem Jahr mit seiner Freundin zusammengezogen und beide hatten sich für ein kleines Paket Internet und Telefon bei Kabel Deutschland entschieden. Nun ist,wie es denn so ist, die Beziehung vor zwei Monaten auseinander gegangen und die Freundin ist ausgezogen. Mein Sohn hat folgendes verzapft; Sie hat den Vertrag unterschrieben und er den Bankeinzug von seinem Konto erlaubt. Nun will sie den W-Lan Router zurück. Was kann er tun? Kann er, wenn er bei Kabel D ihre Kontaktdaten angibt, den Bankeinzu stoppen und für sich einen neuen Vertrag abschließen? Blöde Situation. Hatte das jemand schon einmal?
Vielen Dank
Newty
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Beiträge: 6364
Registriert: 12.02.2010, 15:56

Re: Verzwickter Fall

Beitrag von Newty »

Der WLan-Router ist mit Modem und damit integraler Bestandteil des Vertrages und verbleibt im Eigentum von Kabel Deutschland. Ohne das Gerät kann der Anschluss nicht genutzt werden. Rechtmäßiger Besitzer ist in jedem Fall der Vertragsnehmer, also die Ex.

3 Lösungsansätze, je nachdem, ob man noch spricht:
  • Den Vertrag ordnungsgemäß zum Laufzeitende kündigen. Kurz was aufsetzen mit der Ex, dass die Nutzung und Bezahlung allein bei deinem Sohn liegt. Dein Sohn bezahlt den Vertrag und nutzt den Anschluss bis die Sache durch ist. Nach der Kündigung den Router an KDG zurückschicken.
  • Sie soll den Umzug melden. Je nachdem, ob dort versorgt werden kann oder nicht wird ihr Vertrag aufgelöst oder dort weitergeführt. Gleichzeitig die Bankverbindung ändern. Den Router gegen Quittung aushändigen und die Sache vergessen.
  • Falls gar kein Einlenken: Lastschrifteinzug bei der Bank widerrufen, den Router gegen Quittung aushändigen. Sobald ne Lastschrift platzt, wird eine postalische Rechnung an die bekannte Adresse geschickt und die Genehmigung zum Lastschriftverfahren erlischt. Es finden keine weiteren Abbuchungsversuche statt. Die Rechnungen dann auf eigene Faust weiterleiten und KDG über den Wegzug informieren.
Mit Glasfaser in den Keller
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surferme
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Re: Verzwickter Fall

Beitrag von surferme »

Herzlichen Dank,
das sind wohl die richtigen Ansätze. Ich werde Morgen nach Absprache mit meinem Sohn handeln. Das ist auch für ihn sehr lehrreich für die Zukunft. Super.
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Thyrael
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Re: Verzwickter Fall

Beitrag von Thyrael »

Die Ausführungen von Newty treffen aber nur zu wenn der Router auch wirklich ein Kabel Deutschland Gerät ist, also ein Gerät wo z.B. D-Link draufsteht ist ins Eigentum "des Kunden" übergegangen. Vielleicht sollte vorher festgestellt werden was das für ein Gerät genau ist (Modellbezeichnung, Hersteller etc.).
Newty
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Beiträge: 6364
Registriert: 12.02.2010, 15:56

Re: Verzwickter Fall

Beitrag von Newty »

"Vor einem Jahr" waren wir schon tief im Hitron-Dschungel, daher ging ich jetzt davon aus, dass es sich nicht um einen D-Link DIR615 oder 655 handelt.
Mit Glasfaser in den Keller
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mason
Kabelfreak
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Registriert: 13.04.2012, 11:24

Re: Verzwickter Fall

Beitrag von mason »

Die Ex braucht auch nur im Kundenportal die Bankdaten auf ihre eigenen zu ändern.
Dann kann der Vertrag weiterlaufen
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kalochero
Fortgeschrittener
Beiträge: 205
Registriert: 13.11.2007, 06:18

Re: Verzwickter Fall

Beitrag von kalochero »

Genau das ist nämlich die cleverste Lösung.

Das Paar trennt sich, sie zieht aus und bezahlt auch noch in Zukunft seine Internetrechnung in seiner Wohnung, in der sie nicht mehr lebt aber Vertragspartner ist. Genial! :flöt: :party:
Finde ich nur gerecht - quasi Internetalimente. Dass da bisher noch keiner draufgekommen ist?

Zum Thema: Wenn man sich im guten getrennt hat, Umzug melden. Wenn nicht, Lastschrift wiederrufen. Das Gerät muss aber so oder so zu ihr, da sie der Vertragspartner ist. Egal ob es KDG Eigentum ist oder nicht.

Bekämpfe jeden Versuch Computer zu vereinfachen und deren Bedienung zu erleichtern. Denn wenn das eintritt, bist du sofort kein "Profi" mehr.

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Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Verzwickter Fall

Beitrag von Scraby »

Ist doch eigentlich ganz einfach und Newty hat bereits den richtigen Weg aufgezeigt.

- deinem Sohn kann der Vertrag völlig egal sein, da er nicht der Vertragspartner ist.
- er soll seine Bankverbindung einfach schriftlich entziehen (am besten mit einem Nachweis, dass es auch seine ist - Kopie Kontoauszug)
- den Router gibt er seiner Ex - Quittung ist überflüssig - da man ihm ja nach Entzug der EZE nichts berechnen kann

Was mit dem alten Vertrag wird, geht ihn dann nichts mehr an. Entweder seine Ex meldet einen Umzug oder macht es nicht. Ist ihr Problem, denn die Entgelte muss sie zukünftig zahlen, da sie ja Vertragspartner ist. Ggf. hat sie ja auch bereits einen Umzug gemeldet und brauch den Router, da der ja bei einem Umzug weitergenutzt und vom Techniker in der neuen Wohnung installiert wird.

Danach schließt dein Sohn einfach einen Neuvertrag auf seinen Namen ab.
Newty
Insider
Beiträge: 6364
Registriert: 12.02.2010, 15:56

Re: Verzwickter Fall

Beitrag von Newty »

Scraby hat geschrieben: - den Router gibt er seiner Ex - Quittung ist überflüssig - da man ihm ja nach Entzug der EZE nichts berechnen kann
Die Quittung ist für die Geschäftsbeziehung Ex+KDG natürlich vollkommen Wurst. Es geht nur darum, die Übergabe zu dokumentieren. Nicht, dass Sie das Ding verkloppt und am Ende nochmal haben will. Spart dann Ärger..
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kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Verzwickter Fall

Beitrag von kabel_fan »

Ihr habt sicher alle Recht und es wird für den jungen Mann auch gut enden, nehme ich an.
Aber nur mal so: Kann jemand, der nicht Vertragspartner ist wie ihr feststellt, tatsächlich so einfach eine Einzugsermächtigung widerrufen?
Wer hat die eigentlich erteilt? Die Freundin mit Erlaubnis des jungen Mannes?
Das wäre eigentlich schon noch zu klären, aber vermutlich wird das sowieso untergehen.