Erstattung der Grundgebühr

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
JohnnyD
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Erstattung der Grundgebühr

Beitrag von JohnnyD »

Wird mir die Grundgebühr nach den 6 Monaten auf die kommenden 6 Monate angerechnet, oder sollte ich theoretisch die ersten 6 Monate gar nichts zahlen müssen?
mason
Kabelfreak
Beiträge: 1816
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Re: Erstattung der Grundgebühr

Beitrag von mason »

Redest du vom Restlaufzeitprogramm?

Dann wird die Grundgebühr für die Dauer der Restlaufzeit des alten Vertrages gutgeschrieben, wenn die Kündigungsbestätigung des alten Providers vorliegt.
Newty
Insider
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Re: Erstattung der Grundgebühr

Beitrag von Newty »

Mit Bestätigung des Restlaufzeitprogrammes wird das Guthaben auf das Kundenkonto aufgebucht und wird dort dann mit allen Rechnungspositionen (Grundgebühr, Gesprächskosten und so weiter verrechnet).
Vor der Bestätigung wird ganz normal abgebucht. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, auch.
Mit Glasfaser in den Keller
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JohnnyD
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Re: Erstattung der Grundgebühr

Beitrag von JohnnyD »

mason hat geschrieben:Redest du vom Restlaufzeitprogramm?

Dann wird die Grundgebühr für die Dauer der Restlaufzeit des alten Vertrages gutgeschrieben, wenn die Kündigungsbestätigung des alten Providers vorliegt.
Ja das meine ich..
Das ist komisch, weil mir wurde gesagt Kabel Deutschland kümmert sich um die Kündigung, dennoch zahle ich Kabel Deutschland und meinen anderen Anbieter..
mason
Kabelfreak
Beiträge: 1816
Registriert: 13.04.2012, 11:24

Re: Erstattung der Grundgebühr

Beitrag von mason »

Die Kündigungsbestätigung geht aber an dich, auch wenn KD den alten Vertrag in deinem Namen kündigt.
Diese Bestätigung musst du dann an KD schicken und erhälst dann die Gutschrift.

Frage aber lieber mal nach, ob die Kündigung wirklich raus ist; oder kündige selbst beim alten Provider.
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SBKmaik
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Re: Erstattung der Grundgebühr

Beitrag von SBKmaik »

JohnnyD hat geschrieben:
mason hat geschrieben:Redest du vom Restlaufzeitprogramm?

Dann wird die Grundgebühr für die Dauer der Restlaufzeit des alten Vertrages gutgeschrieben, wenn die Kündigungsbestätigung des alten Providers vorliegt.
Ja das meine ich..
Das ist komisch, weil mir wurde gesagt Kabel Deutschland kümmert sich um die Kündigung, dennoch zahle ich Kabel Deutschland und meinen anderen Anbieter..

Tun sie ja auch, natürlich zu den vertraglichen Fristen....Die Gutschrift gibt es erst nach der Kündigungsbestätigung
:kaffee:
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Scraby
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Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Erstattung der Grundgebühr

Beitrag von Scraby »

Hier der Ablauf zur Wechsler-Aktion (Restlaufzeitprogramm)
Scraby hat geschrieben:Eigentlich ist der Ablauf relativ einfach:

- du bestellst mit Rufnummernmitnahme und nimmst an der Wechsler-Aktion teil
- Kabel Deutschland installiert den Anschluss und schickt das (von dir ausgefüllte) Formular zur Rufnummernmitnahme an deinen alten Anbieter
- wenn das Formular vor Ablauf deiner Kündigungsfrist eingeht (und richtig ausgefüllt ist), wird die Portierung zum Tag X bestätigt
- du bekommst dann eine Kündigungsbestätigung von deinem alten Anbieter, die du als Kopie an Kabel Deutschland schickst
- nun bekommst du eine Gutschrift für jeden vollen Monat (3/6/12 abhängig was vereinbart wurde )der zwischen Installation und Portierungstermin liegt
- die Gutschrift erfolgt auf dem Kundenkonto und wird verrechnet

Was jedoch viele nicht beachten und wodurch es dann zu Problemen kommt:

- der Anschluss von Kabel Deutschland muss installiert sein, damit das Formular zur Rufnummernmitnahme weitergeleitet wird. Die Installation muss somit rechtzeitig vor dem Ablauf deiner Kündigungsfrist erfolgen. Viele legen den Termin zu nah oder ggf. direkt auf den spätestens Kündigungstermin (um ein paar Euro zu sparen, da der Installationstermin auch der Zahlungsbeginn ist). Somit geht der Auftrag zur Rufnummernmitnahme nicht fristgerecht ein und der Altvertrag verlängert sich.

- die Gutschrift gibt es erst, wenn die Kopie der Kündigungsbestätigung vorliegt. Es kann (abhängig von der Bearbeitungszeit) also dazu kommen, dass man die Gutschrift erst auf der zweiten oder dritten Rechnung bekommt. Das ist Einigen jedoch zu spät, da sie der Meinung sind, dass Kabel Deutschland bis zum Portierungstermin kostenfrei ist und nicht abbuchen dürfte. Es wird also zurückgebucht und man verursacht zusätzliche Kosten etc.

- die Gutschrift betrifft nur das Grundentgelt des Internet & Telefon-Anschlusses (z. B. 19,90 Euro für Internet & Telefon 32). Viele bestellen ihren Vertrag aber gleich so wie er zum Zeitpunkt der Rufnummernübertragung sein soll. Bestellen also zum Beispiel gleich zu Vertragsbeginn die Option Flat International für 14,90 Euro monatlich mit. Diese Optionen sind freiwillig und werden daher nicht übernommen, sodass hierfür Entgelte berechnet werden.

Wenn man diese Dinge beachtet, läuft das Ganze eigentlich reibungslos ab.