Mobile Komplett-Flat - Chance auf Sonderkündigung?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
ap47
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 27.09.2013, 18:17

Re: Mobile Komplett-Flat - Chance auf Sonderkündigung?

Beitrag von ap47 »

Hallo,
habe dasselbe Problem. Ich bin mir ganz sicher, dass letztes Jahr (September 2012) bei den Tarifoptionen bei der Komplett-Flat nur 19,99 stand und sonst nichts.
Es gab auch keinen Hinweis auf eine 24-monatige Vertragsbindung. Der steht auch nach wie vor nicht dabei. Sehr wohl aber bei anderen Tarifen, wo ausdrücklich "24 Monate" neben dem Tarif in Klammern steht.
Der Tarif wurde letztes Jahr online aktiviert - als Bestandskunde braucht man sich ja nur einzuloggen und mit zwei Klicks ist alles erledigt.
Als ich den Tarif nun kündigen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass der Vertrag erst im September 2014 kündbar ist. Auf meinen Widerspruch/email kam auch nur der Standardhinweis, dass ich einen Vertrag abgeschlossen habe.

Zwei Damen an der Hotline behaupteten außerdem monoton und stupide, der Hinweis auf die 24 Monate stehe überall bei den entsprechenden Tarifen dabei, was so definitiv nicht stimmt.
Keine hielt es für nötig, sich die Seite mit den Tarifen und Zusatzleistungen anzusehen. Stattdessen wurde mir unterstellt, dass ich die Seite nicht richtig lesen könne.
Eine Dame meinte schließlich, dass ich mir das doch selbst denken könne, dass es sich um einen Vertrag handelt, wenn der Tarif so billig ist !!! Ich finde das eine absolute Unverschämtheit.

Werde nun das Ganze nochmal per Post an KabelDeutschland senden - incl. aktuellem Screenshot - es gibt immer noch keinen Hinweis auf 24 Monate.
pinoepel
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: 20.08.2013, 14:19

Re: Mobile Komplett-Flat - Chance auf Sonderkündigung?

Beitrag von pinoepel »

Ich finde das riecht voll nach masche! So ignorant ist der support normalerweise nicht. Komisch nur dass man bestandkunden betrügt und neukunden richtig informiert. Wenn sich noch mehr zusammentun lohnt sich sammelklage (mind. 15). Einfach bei mir melden. Es geht ums prinzip und viele schlucken einfach ohne sich zu wehren.
Gastanmeldung
Fortgeschrittener
Beiträge: 434
Registriert: 13.08.2008, 21:06

Re: Mobile Komplett-Flat - Chance auf Sonderkündigung?

Beitrag von Gastanmeldung »

pinoepel hat geschrieben:Ich finde das riecht voll nach masche! So ignorant ist der support normalerweise nicht. Komisch nur dass man bestandkunden betrügt und neukunden richtig informiert.
Blödsinn, hier beschweren sie mind. genauso viele Neukunden, die entweder nicht lesen/verstehen können oder es falsch ausgezeichnet worden ist.
Wenn sich noch mehr zusammentun lohnt sich sammelklage (mind. 15). Einfach bei mir melden.
Wie wäre es sich erst einmal zu informieren? Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen (ausser das ist dieses WE in Kraft getreten).
Es geht ums prinzip und viele schlucken einfach ohne sich zu wehren.
Was auch Blödsinn ist. Entweder man ist im Recht oder auch nicht. Wenn du alle Unterlagen hast dann lasse dich von Kabel verklagen, dann müssen sie nämlich beweisen, wie es auf der Webseite steht.

Gruß Gastanmeldung
guenter24
Insider
Beiträge: 2245
Registriert: 09.04.2011, 13:50

Re: Mobile Komplett-Flat - Chance auf Sonderkündigung?

Beitrag von guenter24 »

pinoepel hat geschrieben:Ich finde das riecht voll nach masche! So ignorant ist der support normalerweise nicht. Komisch nur dass man bestandkunden betrügt und neukunden richtig informiert. Wenn sich noch mehr zusammentun lohnt sich sammelklage (mind. 15). Einfach bei mir melden. Es geht ums prinzip und viele schlucken einfach ohne sich zu wehren.
Immer wieder geistert die "Sammelklage" durch die Foren, diesmal sogar mit Angabe der Mindestzahl von Klägern.
Eine Sammelklage gibt es in Deutschland (noch) nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage