Zaro hat geschrieben:Moin!
Wieder grosses Erstaune, aber "warten Sie mal ich spreche mit einem Kollegen und rufe Sie gelcih zurück". Tatsächlich passiert. "Ich habe eine gute Nachricht - Ihr Widerruf ist jetzt eingetragen". Sag ich doch. Geht.
Das Geschäftsgebaren dieses Unternehmens stinkt zum Himmel. Ich habe ein für alle mal mit dem Kapitel Sky abgeschlossen.
Ein positiver Faxsendebericht ist kein Zugangsnachweis. Sky hätte den Zugang weiter bestreiten können, dann hättest du alt ausgesehen.
Dass sie dich wieder angerufen haben und den Zugang eingeräumt haben, zeigt, dass das Geschäftsgebaren gerade nicht zum Himmel stinkt.
Zwangsverkabelt, alle TV-Pakete gekündigt. Privat HD läuft noch.
Seit 12/2013 zusätzlich Entertain mit Sky komplett.
Meinst Du mich? Dann bitte begründen. Wenn nicht auch okay.
@ Der Onkel
Richtiges lesen bildet. Ein qualifizierter Sendebericht ist gerichtsfest. Ich weiss das Sky weiss das. Viele andere wissen das.
Du offenbar nicht. Was soll der Spruch also wenn man keine Ahnung hat?
Nach dem Senden eines Fax kann ein Sendebericht ausgedruckt werden. Meist kann am Gerät eingestellt werden, ob dieser Bericht nie, immer, als Sammelbericht nach einer bestimmten Anzahl von Sendungen oder nur im Fehlerfall ausgedruckt werden soll. Eine Sonderform ist der qualifizierte Sendebericht. Hier wird zusätzlich noch der Inhalt des gesendeten Dokumentes in verkleinerter Form mit ausgedruckt. Das soll die Beweiskraft eines Fax erhöhen. Generell gilt allerdings für jedes Vorbringen vor Gericht, dass es derBeweiswürdigung durch den Richter unterliegt. Auch ein qualifizierter Sendebericht ist somit kein rechtssicherer Beweis dafür, dass ein bestimmtes Schreiben einen bestimmten Empfänger überhaupt und/oder zu dem angegebenen Termin erreicht ha
Quelle Wikipedia
Soviel zum lesen bildet.
Bevor man andere bezichtigt keine Ahnung zu haben, sollte man sie zumindest selbst haben.
Ich wusste allerdings nicht, dass Wikipedia in Deutschland rechtskraft besitzt. Selbstverständlich hat ein qualifizierter Sendebericht (und nur der) Rechtswirksamkeit. Und da ich für einen nicht kleinen Versicherer arbeite weiß ich im Gegensatz zu Wikipedia (an dem übrigens jeder rumschreiben darf - auch Du ) wovon ich rede. Manche meiner Kunden haben auf Grund solches Wissens schon Prozesse gewonnen.
Wissen ist vorhanden. Zumindest bei mir. Wer allerdings sein Wissen aus dem Internet bezieht ist ganz schön arm dran.
PS: Es gibt dazu bereits höchstrichterliche Entscheidungen. Ich bin jetzt allerdings zu faul die für Dich rauszusuchen. Und ich glaube nicht, dass unsere Richter erst bei Wikipedia nachlesen.
Wikipedia. Okay. Bleib bei Deinem "Wissen". Mannomannomann..............
Ich habe den Artikel aus Wiki als Beispiel kopiert.
Es ist nun mal so, daß ein qualifizierter Sendebericht nicht generell als Nachweis anerkannt wird. Mir ist das im Endeffekt egal.
Ausserdem muss man in seinen Beiträgen nicht frech werden.
Du weisst doch gar nicht mit wem du hier redest.
Aber den Schuh solltest Du Dir anziehen. Denn wer hat hier mit der Tonart angefangen? Schau mal ein paar Beuträge zurück bei Deinem Namen.
Ich habe nur mein Recht in Anspruch genommen vom nicht eingehaltenen Vertrag zurückzutreten. Allerdings schnell und rustikal, da ich aus dem Bekanntenkreis leider weiss wie Sky mit Rückzahlungsansprüchen umgeht. Und bei Nicht-Vertragserfüllung muss ich mir auch falsche Abbuchungen nicht gefallen lassen. Wenn das nicht Deinem Geschäftsgebaren entspricht - okay. Ich bin da mehr für vollendete Tatsachen an Stelle von monatelanger Hinterherbettelei.
Aber was muss ich mich Dir gegenüber überhaupt rechtfertigen?
Kurze Anmerkung zum Thema: Man kann mittlerweile an jedem Faxgerät sowohl Kennung, Absendernamen, sowie Datum und Uhrzeit frei einstellen. Mal im Adminmodus und mal ganz normal im Anwendermodus. Früher durfte das nur ein freundlicher Herr mit nem Posthorn auf der Jacke. Mittlerweile darf das praktisch jeder, was eine spätere Beweisführung um so schwieriger machen dürfte. Wenn's also wirklich hart auf hart kommt, wird ein Richter selbst entscheiden, wenn's im Einzelfall wirklich darauf ankommt. Eine feste Regel gibt's da nicht. Auf einen Sendebericht, ob nun als Journal, einzeln, mit oder ohne Bild würde ich mich, zumindest allein nicht mehr verlassen. Nicht umsonst senden Rechtsanwaltskanzleien meist immer nur vorab per Fax und alles andere per Kurier. Und ehe Fragen kommen: ja, ich bin auch vom Fach und hab mein Wissen nicht nur aus Wikipedia...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Zaro hat geschrieben:(an dem übrigens jeder rumschreiben darf - auch Du )
Dann mach das doch und du kannst fast in Echtzeit verfolgen, wie der Kram wieder rausmoderiert wird.
Manche meiner Kunden haben auf Grund solches Wissens schon Prozesse gewonnen.
Bestreite ich nicht, dennoch gilt die Aussage vom berliner: Einen Faxsendebericht kann dir ein Schüler ohne nennenswerten Aufwand am Gerät entweder vorab oder rückwirkend mittels Photoshop zusammenbasteln. Interessanter wirds dann noch, wenn die Verbindungsdaten des Einzelverbindungsnachweises abgefragt werden. Da spricht dann da erste mal ein beteiligter Dritter zu dem Thema, falls dieser noch beim Telefonprovider vorliegt.