Vermarktungsverbot
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Vermarktungsverbot
Als Kunde von Kabel Deutschland (KD) für TV/Telefon/Internet ist mir bei einem Umzug in ein Reihenendhaus eines anderen Bundeslandes neben fünf weiteren Reihenhäusern der Umzugsservice mit KD nicht geglückt, weil bei Bezugsfertigstellung am 01.02.2013 die Baufertigstellung an KD noch nicht gemeldet war. Der Subunternehmer von KD Lehmensiek kam zwei Mal vergeblich, weil kein Signal in der Anlage vorlag. Anstatt nun den Vorgang mit den sich vor Ort noch am Bau befindlichen Elektrikern abzusprechen, was zu tun wäre, um ein Signal herzustellen, gab Lehmensiek den Auftrag an KD zurück. Am 07.02.2013 meldete KD in einem Brief an mich einen Widerruf und findet dies "sehr schade".
Seit 27.03.2013 habe ich TV von KD, Telefon und Internet konnte nicht angeboten werden.
Meine Anrufe und Mails an KD zur Klärung des Sachverhalts blieben bis letzte Woche ohne Erfolg. Inzwischen gibt es für alle anderen Eigentümer des Bauprojektes Angebote für Telefon und Internet, nur für mich nicht, obwohl ich im selben Anschluss des Verteilers von KD angelegt bin. Nach Einschaltung der Eigentümerverwaltung wurde mir nun mitgeteilt, dass ich lediglich über eine Agentur oder direkt im KD Laden einen Antrag für Telefon und Internet stellen müsse, weil zwischenzeitlich ein Vermarktungsverbot für meine Adresse gesetzt wurde und dieses online nicht freigeschaltet werden könne.
Leider bin ich bis 14.04.2015 mit der Telekom vertraglich gebunden, weil ich seit 15.04.2013 einen Call & Surf Comfort IP (5) Vertrag mit DSL 16000 für 34,94 EUR habe.
Mir ist nun nicht ganz klar, ob es rechtmäßig ist, ohne Unterrichtung des Kunden eine Vermarktungssperre zu setzen. der Verfügbarkeits-Check bei KD ist bis heute negativ.
Ich komme also online an keinen Vertrag und kann somit auch nicht den Onlinevorteil (20 EUR) nutzen.
Bis letzte Woche bin noch davon ausgegangen, dass tatsächlich die Leitung von KD nur für TV geeignet war. Dem war aber offensichtlich nicht so.
Ich hatte die Bundesnetzagentur eingeschaltet, um diese Sperre aufheben zu lassen. Sie verweist aber auf die Verbraucherzentrale oder Rechtsanwälte, weil es sich um privatrechtliche Belange handelt. Immerhin würde der Grundanbieter Telekom meine Ansprüche erfüllen. Mehrleistungen von bis zu 100 Mbit/s sind im Markt frei verhandelbar.
Ich hätte ja den Telekom Vertrag nicht geschlossen, wenn KD geleistet hätte. Also ist mir bereits ein Schaden entstanden, denn KD kann billiger und mehr Mbit/s leisten.
Kann mir jemand einen Rat geben, was zu tun wäre, um eine Freischaltung zu erreichen und habe ich Schadenersatzansprüche wegen der unzulässigen Sperre, obwohl die Leitung steht.
Seit 27.03.2013 habe ich TV von KD, Telefon und Internet konnte nicht angeboten werden.
Meine Anrufe und Mails an KD zur Klärung des Sachverhalts blieben bis letzte Woche ohne Erfolg. Inzwischen gibt es für alle anderen Eigentümer des Bauprojektes Angebote für Telefon und Internet, nur für mich nicht, obwohl ich im selben Anschluss des Verteilers von KD angelegt bin. Nach Einschaltung der Eigentümerverwaltung wurde mir nun mitgeteilt, dass ich lediglich über eine Agentur oder direkt im KD Laden einen Antrag für Telefon und Internet stellen müsse, weil zwischenzeitlich ein Vermarktungsverbot für meine Adresse gesetzt wurde und dieses online nicht freigeschaltet werden könne.
Leider bin ich bis 14.04.2015 mit der Telekom vertraglich gebunden, weil ich seit 15.04.2013 einen Call & Surf Comfort IP (5) Vertrag mit DSL 16000 für 34,94 EUR habe.
Mir ist nun nicht ganz klar, ob es rechtmäßig ist, ohne Unterrichtung des Kunden eine Vermarktungssperre zu setzen. der Verfügbarkeits-Check bei KD ist bis heute negativ.
Ich komme also online an keinen Vertrag und kann somit auch nicht den Onlinevorteil (20 EUR) nutzen.
Bis letzte Woche bin noch davon ausgegangen, dass tatsächlich die Leitung von KD nur für TV geeignet war. Dem war aber offensichtlich nicht so.
Ich hatte die Bundesnetzagentur eingeschaltet, um diese Sperre aufheben zu lassen. Sie verweist aber auf die Verbraucherzentrale oder Rechtsanwälte, weil es sich um privatrechtliche Belange handelt. Immerhin würde der Grundanbieter Telekom meine Ansprüche erfüllen. Mehrleistungen von bis zu 100 Mbit/s sind im Markt frei verhandelbar.
Ich hätte ja den Telekom Vertrag nicht geschlossen, wenn KD geleistet hätte. Also ist mir bereits ein Schaden entstanden, denn KD kann billiger und mehr Mbit/s leisten.
Kann mir jemand einen Rat geben, was zu tun wäre, um eine Freischaltung zu erreichen und habe ich Schadenersatzansprüche wegen der unzulässigen Sperre, obwohl die Leitung steht.
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Re: Vermarktungsverbot
Natürlich kann sich KDG gegen weitere Kosten schützen, wenn der vom Sub eingegebene Status besagt, dass keine Versorgung möglich ist (was ja in 2 Fällen gemessen wurde).rrscheffler hat geschrieben: Mir ist nun nicht ganz klar, ob es rechtmäßig ist, ohne Unterrichtung des Kunden eine Vermarktungssperre zu setzen. der Verfügbarkeits-Check bei KD ist bis heute negativ.
Grundsätzlich frage ich mich aber, warum du nicht selbst die Initiative ergriffen hast und den Baufortschritt selber verfolgt hast, so dass der Subunternehmer den zweiten Inbetriebnahmeversuch erst nach Abnahme der BK-Anlage terminieren konnte. Dir hat man ja sicherlich mitgeteilt, dass hier eine weitere Vorleistung Dritter erforderlich ist bzw. diese noch nicht erbracht wurde.
Ansprechpartner für eine NE4-Verkabelung ist grundsätzlich der Eigentümer oder eine vom Eigentümer berechtigte Person.
Wir machen keine Rechtsberatung. Mir ist aber unklar, auf welcher Grundlage du gegenüber KDG etwas geltend machen willst. Meiner Meinung gilt bis zum nutzbaren Anschluss "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" zwischen dir und KDG. Einen vertraglichen Anspruch gegenüber dem Sub hast du sowieso nicht.Ich hätte ja den Telekom Vertrag nicht geschlossen, wenn KD geleistet hätte. Also ist mir bereits ein Schaden entstanden, denn KD kann billiger und mehr Mbit/s leisten.
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Re: Vermarktungsverbot
Wer mit wir antwortet, schreibt für wen noch gleich ? Es wäre nett zu wissen, welche Personen oder welche Firma sich hinter wir verbirgt. So lässt sich auch die Sicht der Dinge einfacher einordnen. Rechtsberatung ist in diesem Forum sicher erlaubt, sonst hätte ich nicht gefragt, ob ich Schadenersatzansprüche habe. Es ist halt für einen Verbraucher nicht einfach zu verstehen, dass fünf Reihenhausbesitzer im Kabel D Netz freigeschaltet sind und ich nicht, nur weil da wer auch immer ein Vermarktungsverbot setzt. Ich kann es nachvollziehen, dass sich ein Unternehmen vor unnütze Kosten schützen will. Nachdem nun aber nachweisbar die Anlage für 6 Parteien erstellt ist, sollte es selbstverständlich sein, wenn der Bauträger die Baufertigstellung an Kabel D geschickt hat, dass auch alle 6 und nicht nur fünf Eigentümer freigeschaltet werden.
Ich bin Privatkunde!
MfG
rrscheffler
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Re: Vermarktungsverbot
Mit "wir" meinte er das Forum. Und warum du hier keine Rechtsberatung erhältst, wird hier erklärt:
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Rechtsdi ... ungsgesetz
Welche Fehler dir selbst unterlaufen sind, wurde dir ja schon erläutert.
Vielleicht versuchst du es mal hier:
https://www.kunden-kabeldeutschland.de
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Rechtsdi ... ungsgesetz
Welche Fehler dir selbst unterlaufen sind, wurde dir ja schon erläutert.
Vielleicht versuchst du es mal hier:
https://www.kunden-kabeldeutschland.de
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
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Re: Vermarktungsverbot
Eine Rechtsberatung gibt es nur bei einem Anwalt deiner Wahl, nicht hier im Forum. Um nochmal deutlich darauf hinzuweisen, das hier ist ein Kunden-Forum, hier sind zwar auch KDG-Mitarbeiter unterwegs die versuchen in ihrer Freizeit bei Problemen zu helfen aber ansonsten gibt es hier nur Kunden der Kabel Deutschland, auch wird das Forum nicht von der KDG betrieben sondern von Kunden der KDG, wie wir schon mit dem Titel "Der Treffpunkt für Kabel Deutschland-Kunden - von Kunden für Kunden" leicht andeuten.
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Re: Vermarktungsverbot
Liebe Leute der Bürokratie, versucht doch einfach zur Sache etwas zu sagen. Rechtsberatung kann durchaus im Austausch von Erfahrungen entstehen. Jeder macht gern einen Unverbindlichkeitszusatz und gut iss. Den Hinweis auf die KDG Community habe ich befolgt. Hier der Eintrag unter rrsf:
Vermarktungsverbot von wem und wo hinterlegt?
Bin einer von sechs Reihenhauseigentümern und war der erste, der zum 01.02.2013 einziehen konnte. Mir wurde versprochen, dass TV/Telefon und Internet über Kabel D verfügbar ist, so stellte ich einen Umzugsantrag von Niedersachsen nach MV. Vergeblich, das Subunternehmen (SU) der KDG rückte zwei Mal unverrichteter Dinge ab, weil kein Signal angezeigt war. Anstatt den Fehler mit den vor Ort anwesenden Elektrikern des Bauunternehmers zu klären, gab das SU den Auftrag an KDG zurück.
Seit 27.03.2013 läuft Kabel TV HD, inzwischen hatte ich bei der Telekom einen Call & Surf Comfort IP (5) DSL 1600 Tarif für 34,94 EUR für 24 Monate bis 14.04.2015 abgeschlossen. Seither habe ich im Verfügbarkeits-Check der KDG den Hinweis "Internet nicht verfügbar". Mein Nachbar in dem Reihenhaus Block hat inzwischen alle Dienste von KD, ich aber nur TV HD, obwohl wir im selben Zugang des Breitbandanschlusses von KDG verkabelt sind.
Ein Vermarkter von KDG bot mir an, mit einem Vertrag über ihn oder einen KDG-Laden würde die Vermarktungssperre aufgehoben. Ich komme also nicht online mit den Sonderangeboten für gratis WLAN Router und 20 EUR Bonus zur Anmeldung, weil das ja die Sperre verhindert.
Meine Fragen:
1. Ist im Netz hinterlegt, wer wann warum eine Sperre setzt?
2. Ist die Verbindung zu meinem Anschluss über das Breitband Zentral nachweisbar?
3. Kann ein Administrator diese Sperre ohne Einsatz eines Elektrikers vor Ort aufheben?
Vermarktungsverbot von wem und wo hinterlegt?
Bin einer von sechs Reihenhauseigentümern und war der erste, der zum 01.02.2013 einziehen konnte. Mir wurde versprochen, dass TV/Telefon und Internet über Kabel D verfügbar ist, so stellte ich einen Umzugsantrag von Niedersachsen nach MV. Vergeblich, das Subunternehmen (SU) der KDG rückte zwei Mal unverrichteter Dinge ab, weil kein Signal angezeigt war. Anstatt den Fehler mit den vor Ort anwesenden Elektrikern des Bauunternehmers zu klären, gab das SU den Auftrag an KDG zurück.
Seit 27.03.2013 läuft Kabel TV HD, inzwischen hatte ich bei der Telekom einen Call & Surf Comfort IP (5) DSL 1600 Tarif für 34,94 EUR für 24 Monate bis 14.04.2015 abgeschlossen. Seither habe ich im Verfügbarkeits-Check der KDG den Hinweis "Internet nicht verfügbar". Mein Nachbar in dem Reihenhaus Block hat inzwischen alle Dienste von KD, ich aber nur TV HD, obwohl wir im selben Zugang des Breitbandanschlusses von KDG verkabelt sind.
Ein Vermarkter von KDG bot mir an, mit einem Vertrag über ihn oder einen KDG-Laden würde die Vermarktungssperre aufgehoben. Ich komme also nicht online mit den Sonderangeboten für gratis WLAN Router und 20 EUR Bonus zur Anmeldung, weil das ja die Sperre verhindert.
Meine Fragen:
1. Ist im Netz hinterlegt, wer wann warum eine Sperre setzt?
2. Ist die Verbindung zu meinem Anschluss über das Breitband Zentral nachweisbar?
3. Kann ein Administrator diese Sperre ohne Einsatz eines Elektrikers vor Ort aufheben?
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Re: Vermarktungsverbot
Das hat nichts mit Bürokratie zu tun! Im schlimmsten Fall könnte der Forumbetreiber für eine unberechtigte Rechtsberatung belangt werden... Bei den Kabelhelden biste aber gut aufgehoben, nur musste 3-4 Werktage Geduld haben, bis sich jemand von der Community meldet.
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Re: Vermarktungsverbot
Wer kann auf die vorgenannten Fragen zum Vermarktungsverbot Antworten?rrscheffler hat geschrieben: Meine Fragen:
1. Ist im Netz hinterlegt, wer wann warum eine Sperre setzt?
2. Ist die Verbindung zu meinem Anschluss über das Breitband Zentral nachweisbar?
3. Kann ein Administrator diese Sperre ohne Einsatz eines Elektrikers vor Ort aufheben?
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Re: Vermarktungsverbot
rrscheffler hat geschrieben: Meine Fragen:
1. Ist im Netz hinterlegt, wer wann warum eine Sperre setzt?
2. Ist die Verbindung zu meinem Anschluss über das Breitband Zentral nachweisbar?
3. Kann ein Administrator diese Sperre ohne Einsatz eines Elektrikers vor Ort aufheben?
1: nein, nicht im Netz.
2: was ??
3: nein
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Re: Vermarktungsverbot
Zu 1: wo dann?weihnachtsmann hat geschrieben: 1: nein, nicht im Netz.
2: was ??
Zu 2: Das Breitband lässt sich doch sicher von KDG auf seine bestehende Verbindung zum Kunden messen?!