Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Die AGB können die auch jederzeit so zuschicken, und die gelten dann auch. Nur hat man dann nen Kündigungsrecht wenn man widerspricht.
Abger nen Anspruch auf die alten AGB hat man nicht.
Abger nen Anspruch auf die alten AGB hat man nicht.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Nicht ganz richtig, wenn sie Dir die neuen AGB zuschicken kannst Du diesen widersprechen, für Dich gelten dann weiterhin die alten AGB. Die meisten Provider halten dann die Füße bis zum Ablauf Deines Vertrages still und kündigen Dir dann fristgerecht. Du hast dann die Möglichkeit einen neuen Vertrag mit den neuen AGB abzuschließen.TheZulfi hat geschrieben:Die AGB können die auch jederzeit so zuschicken, und die gelten dann auch. Nur hat man dann nen Kündigungsrecht wenn man widerspricht.
Abger nen Anspruch auf die alten AGB hat man nicht.
Meistens steht in der E-Mail oder im Schreiben, dass Du innerhalb von xxx Tagen widersprechen musst, machst Du dieses nicht, ist es aber noch keine Annahme der neuen AGB. Kabel Deutschland muss auch nachweisen, dass Du die neuen AGB erhalten hast.
Ein Kündigungsrecht erlangst Du durch die Zusendung der neuen AGB nicht.
So ist zu mindest mein Wissensstand und mit Versatel auch schon durchgespielt.
Gruß
Thrion
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Das stimmt natürlich, wenn sie einem die Möglichkeit geben, die alten AGB weiter gelten zu lassen, dann hat man kein Kündigungsrecht.
War jetzt davon ausgegangen dass die dann kündigen.
Beim Beweis das man die neuen AGB erhalten hat: Nach allgemeinem Verständnis gilt Post inzwischen als zugestellt, zumindest kann man sehr schwierig argumentieren mit "der Brief ist nicht angekommen", da muss schon mehr kommen....
War jetzt davon ausgegangen dass die dann kündigen.
Beim Beweis das man die neuen AGB erhalten hat: Nach allgemeinem Verständnis gilt Post inzwischen als zugestellt, zumindest kann man sehr schwierig argumentieren mit "der Brief ist nicht angekommen", da muss schon mehr kommen....
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
......Mit einem Angebot für eine Verlängerung/Rückholung gelten die neuen AGB......
wie umgehe ich das? einfach nicht reagieren und normal weiterlaufen lassen?
wie umgehe ich das? einfach nicht reagieren und normal weiterlaufen lassen?
Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Genau, das Angebot nicht annehmen. Durch schweigen zB.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
In dem Zusammenhang, würde mich doch mal interessieren welche Auswirkungen, das heutige Urteil gegen die Telekom auf bestehende AGBs von KD hat, die wären laut dem Urteil ja nun nicht Gesetzes konform
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/n ... 40668.html
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Das Urteil besagt nur, dass der Name Flatrate bei Verträgen, die einer Drosselung unterliegen irreführend ist. Eine Drosselung wird also nicht grundsätzlich verboten. Gibt's denn bei KDG Inet Flat Verträge? Wenn nicht, kannst du deine Frage selbst beantworten...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Hast Du dir überhaupt die Mühe gemacht, das Urteil richtig zu lesen?
Darin geht es um PAUSCHALTARIFE und deren Drosselungen wurden untersagt....
Und nun rate mal was ich habe, einen Internetanschluss 100, ist auch nichts anderes als ein Pauschaltarif!
Und es steht wortlich Internet Flatrate mit Download bis zu 100.000 kbit/s und Upload bis zu 6.000 kbit/s als Angabe, ist also wie bei der Telekom!
ps. Ich unterliege noch den alten AGBs, weil nur Vertrag Internet 100 ohne Telefon!
Darin geht es um PAUSCHALTARIFE und deren Drosselungen wurden untersagt....
Und nun rate mal was ich habe, einen Internetanschluss 100, ist auch nichts anderes als ein Pauschaltarif!
Und es steht wortlich Internet Flatrate mit Download bis zu 100.000 kbit/s und Upload bis zu 6.000 kbit/s als Angabe, ist also wie bei der Telekom!
ps. Ich unterliege noch den alten AGBs, weil nur Vertrag Internet 100 ohne Telefon!
Zuletzt geändert von einfach sauer am 30.10.2013, 17:03, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Selbstverständlich gibt's die: http://www.kabeldeutschland.de/internet ... on-32.htmlberlin69er hat geschrieben:Gibt's denn bei KDG Inet Flat Verträge?
Da es sie gibt und gab, kann er seine Frage nicht selbst beantworten.berlin69er hat geschrieben:Wenn nicht, kannst du deine Frage selbst beantworten...
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Okay, bei den KDG Verträgen hab ich dann wohl gepennt... 1:0 gegen mich. Die Frage ist sicher aber auch, wie die Drossel begründet wird. Gab's da nicht mal sowas wie Regeln, die besagen, dass es bei Überlastung im Netz ist es gestattet ist?
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