berlin69er hat geschrieben:Aber nur weil das viele nicht machen, heißt das ja nicht automatisch, dass man sich nicht daran halten muss. Sonst könnte man ja theoretisch jede Klausel anfechten, eben weil sie nur in den AGB und nicht in der Werbung erwähnt wird.
Da gebe ich dir Recht!
Ich habe nir noch mal eben die Problematik, von allen Seiten angeschaut, das Urteil erging auf etwas, was in der Zukunft liegt, für mich vollkommen unverständlich, denn wenn ich das alles richtig verstanden habe, hat die Telekom lediglich gesagt, ab 2016 wird bei erreichen eines Downloadvolumens XY dann der Anschluss gedrosselt auf XY, also etwas was die Telekom meines erachtens heute noch garnicht machen tut, KD aber schon..... keine Ahnung was dass alles zu bedeuten hat, das bedarf eines Juristen......