Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: 12.11.2013, 10:21
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hi Leute, wie schaut es denn in meinem Fall aus: Meine Freundin und ich ziehen am 01.01.14 zusammen. Sie ist bei Kabel D und das neue Domizil ist ein Erstbezug, bei dem der Eigentümer uns bescheinigt hat, dass er kein Kabel D hardwaretechnisch installiert haben möchte, d.h. dass Kabel D die Vertragsleistung nicht erbringen kann. Soweit so gut. Der aktuelle Stand ist, dass KD ein Sonderkündigungsrecht einräumt, allerdings erst ab Tag des Umzugs, d.h. 01.01.14 und somit 3 weitere Monate im neuen Jahr bezahlt werden müssen. Die Kündigung wurde allerdings schon Ende September eingereicht, um die 3 Monatsfrist zu wahren. Hat Kabel D Recht??? Sie berufen sich auf ein "Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist zu (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG)". Eigentich müsste der Vertrag doch Ende Dezember auslaufen. Ich bin bei T-Online und es gab gar keine Probleme. Mein Vertrag endet am 31.12.13.
Ich bitte um Kommentare. Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung!
Ich bitte um Kommentare. Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung!
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ja.mabö hat geschrieben: Hat Kabel D Recht??? Sie berufen sich auf ein "Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist zu (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG)".
(ausführliche Begründungen zu dieser Auffassung gibt der Topic wieder.)
-
- Insider
- Beiträge: 2245
- Registriert: 09.04.2011, 13:50
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Der Grund für die Sonderkündigung entsteht ja erst mit dem Umzug.
Also beginnt auch erst dann die Dreimonatsfrist.
Außerdem kann sich bis zum 01.01.2014 ja auch noch vieles ändern.
Vllt. ist bis dahin ja auch KDG in der neuen Wohnung möglich!?
Am besten ist es, so früh wie möglich den Umzug des Anschlusses zu beauftragen. alles andere läuft dann fast von alleine.
Also beginnt auch erst dann die Dreimonatsfrist.
Außerdem kann sich bis zum 01.01.2014 ja auch noch vieles ändern.
Vllt. ist bis dahin ja auch KDG in der neuen Wohnung möglich!?
Am besten ist es, so früh wie möglich den Umzug des Anschlusses zu beauftragen. alles andere läuft dann fast von alleine.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Da werden aber zwei Dinge vermischt: Umzug in nicht versorgtes Gebiet und fehlende Multimediagestattung.
Für ersteren Fall würde wie richtig geschrieben wurde die Frist am 01.01.14 mit Drei Monaten zu laufen beginnen.
Liegt keine Multimediagestattung vor und aus den Worten des Fragestellers
Ich würde KD darauf hinweisen, dass nach eurer Kenntnis keine Multimediagestattung vorliegt und der Vertrag deshalb zum 31.12.13 zu beenden ist.
Im Gesetzestext steht ja "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten,..." und angeboten wird die Leistung ja nur ist es nicht möglich (durch das Veto des Vermieters) sie auch abzurufen. Und selbst wenn es auch technisch ein nichtversorgtes Gebiet ist, (und somit 46TKG anwendbar wäre) endet der Vertrag ohne Frist, da sich die Frage nach versorgt/nichtversorgt überhaupt nicht stellt.
Das ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsauskunft.
Für ersteren Fall würde wie richtig geschrieben wurde die Frist am 01.01.14 mit Drei Monaten zu laufen beginnen.
Liegt keine Multimediagestattung vor und aus den Worten des Fragestellers
schließe ich das mal, ist § 46 TKG nicht einschlägig und der Vertrag wird ohne Frist beendet.mabö hat geschrieben:bei dem der Eigentümer uns bescheinigt hat, dass er kein Kabel D hardwaretechnisch installiert haben möchte,
Ich würde KD darauf hinweisen, dass nach eurer Kenntnis keine Multimediagestattung vorliegt und der Vertrag deshalb zum 31.12.13 zu beenden ist.
Im Gesetzestext steht ja "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten,..." und angeboten wird die Leistung ja nur ist es nicht möglich (durch das Veto des Vermieters) sie auch abzurufen. Und selbst wenn es auch technisch ein nichtversorgtes Gebiet ist, (und somit 46TKG anwendbar wäre) endet der Vertrag ohne Frist, da sich die Frage nach versorgt/nichtversorgt überhaupt nicht stellt.
Das ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsauskunft.
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Deine Auslegung kann aber auch bedeuten, dass er den Vertrag erfüllen muss.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Welche Auslegung von was? Und wie soll er denn erfüllen, wenn es der Vermieter nicht gestattet?
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Nun, dann kann KDG ja auch nicht versorgen.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Den Fragesteller nicht, aber grundsätzlich schon.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Im offiziellem KD-Forum habe ich folgendes gefunden:
Naclesen bei https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ ... r-kundigen, ganz am Ende des threads.
Ich hoffe, dem Fragesteller hilft es weiter, er kann sich ja auch auf diese offizielle Antwort berufen.
Die Antwort stammt von einem offiziellem MA der community und ist die Antwort auf die Frage:..wenn der Vermieter sein Einverständnis nicht gibt, wird der Vertrag ohne Einhaltung von Fristen beendet.
Also genau unser Fall hier.Jetzt würde mich noch interessieren welche Kosten anfallen, wenn an der neuen Anschrift grundsätzlich KD verfügbar ist, aber z.B. der Vermieter sich weigert, eine Multimediagestattung zu unterschreiben.
Naclesen bei https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ ... r-kundigen, ganz am Ende des threads.
Ich hoffe, dem Fragesteller hilft es weiter, er kann sich ja auch auf diese offizielle Antwort berufen.