Komme bei nicht-installation nicht aus Vertrag

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MichaFoo
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Komme bei nicht-installation nicht aus Vertrag

Beitrag von MichaFoo »

Brauche ich einen Anwalt?

Am 05.08.13 habe ich online "Internet & Telefon 100" bestellt.
Zwei Tage später war das Modem da und ich stellte fest: funktioniert an keiner meiner 4 Kabel-Steckdosen.
Eine Woche später stellte das auch der Techniker von Cableware fest, den mir Kabeldeutschland schickte.
Aber: es gibt ja einen Schornstein. Also Termin für nächste Woche gemacht, um die Schacht-Option zu versuchen.
Am Tag des Termins ist der Typ verstorben, dem der zugehörige Keller gehört. Also kamen wir nicht ran.
Also auf ungewisse Zeit verschoben.
Inzwischen habe ich den Schornsteinfegermeister erreicht, der mir eine Absage für die Freigabe erteilte. Außerdem sehe ich noch nicht, dass ich irgendwie an den Schlüssel rankomme. Der Typ hatte nämlich keine Verwandten und daher ist der Schlüssel irgendwo bei der Stadt.
Also habe ich insgesamt 2 Monate nach Bestellung die Hotline für Stornierung angerufen. Dort sagte man mir "Widerrufen Sie einfach und schicken Sie uns die Hardware zurück".

Gesagt - getan. [Ein Bitte um "Widerruf/Stornierung" mit allen Fakten, warum die Installation nicht möglich war]
Gleichzeitig habe ich einen Vertrag bei Congstar geschlossen (Und habe jetzt ENDLICH Internet!!!)
Nach ein paar Tagen kam ein Schreiben: "Für den Widerruf ist es leider zu spät, aber rufen Sie uns an, wir klären das"... Die 14 Tage wären ja schon laaaaange vorbei. Ist ja auch korrekt... Oder kam der Vertrag noch gar nicht zustande, weil nicht installiert wurde? Das ist der juristische Kram mit dem ich mich einfach nicht auskenne.. und DAS scheint KDG auszunutzen, indem man mir am Telefon irgendwas erzählt und schriftlich dann was ganz anderes.
Seit dieser Absage rufe ich jede Woche 1-2 mal bei Kabeldeutschland an. Jedesmal erläutere ich meine Geschichte. Jedesmal verspricht man mir, das nach oben weiterzuleiten und sich bei mir zu melden. "Ich kann jetzt nichts weiter für Sie tun, Sie müssen sich jetzt einfach gedulden". Und jedesmal wenn ich mich melde, will man von dem vorherigen Telefonat nichts mehr wissen: "Da steht nur, sie hätten nachgefragt, aber es ist für widerruf zu spät"... Und das nicht 1 oder 2 mal, sondern schon mindestens SIEBEN mal (Ich habe nicht jedes Gespräch notiert)
Und mit jedem Tag der vergeht, steigt meine Panik, dass die Stadt langsam zu Potte kommt und den Keller/Schlüssel freigibt und KDG doch noch irgendwie eine Möglichkeit findet. (z.B. Kabelschacht übersehen oder "Oh, da ist ja nur ein Kabel nicht eingesteckt" oder sonstwas...) Was dann in zwei simultanen Langzeitverträgen resultiert.

Hätte ich Congstar nicht abgeschlossen, hätte ich jetzt seit über einem Quartal kein Internet. Das ist weder KDGs Schuld, noch meine... aber ich will einfach raus, aus diesem Albtraum.
Weiß jemand, ob es günstige Anwälte gibt, die sich auf diese Hinhaltetaktik von Kabeldeutschland spezialisiert haben? Oder hat noch jemand weitere Ideen?

Grüße,
Michael
molli2000
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Re: Komme bei nicht-installation nicht aus Vertrag

Beitrag von molli2000 »

Vertrag ist Vertrag und die Widerrufsfrist ist hier defintiv abgelaufen, somit hängt es einzig und allein von der Kulanz Kabel Deutschlands ab,
ob Du noch aus der Nummer rauskommst.
Meiner Meinung nach hättest Du im Hinblick auf den ungewissen Ausgang der technischen Bemühungen unverzüglich noch innerhalb der Widerufsfrist Rücksprache mit dem Kundendienst halten sollen, damit eine Lösung gefunden wird, die die jetzt eingetretene Situation von vornherein ausgeschließt. Über 6 Wochen später musst Du jedenfalls ziemlich kleine Brötchen backen.
Digital-Fernsehen über Satellit:
Antenne Kathrein CAS 90
LNB Kathrein UAS 585
Sat Receiver:
Vantage HD 8000S
3 x Vantage HD 7100S
Internet und Telefon:
KDG Internet & Phone 100
WLAN Kabelrouter Hitron CVE-30360
WLAN-Router Asus RT-N56U Black Diamond
MichaFoo
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Re: Komme bei nicht-installation nicht aus Vertrag

Beitrag von MichaFoo »

molli2000 hat geschrieben:Vertrag ist Vertrag und die Widerrufsfrist ist hier defintiv abgelaufen, somit hängt es einzig und allein von der Kulanz Kabel Deutschlands ab,
ob Du noch aus der Nummer rauskommst.
Nach §323 BGB bin ich zum Glück NICHT für alle Ewigkeit an KDG gefesselt. Wenn in 1 Woche nicht nachgebessert wird (=ich meinen Anschluss nicht bekomme), kann ich zurücktreten.
molli2000 hat geschrieben:Meiner Meinung nach hättest Du im Hinblick auf den ungewissen Ausgang der technischen Bemühungen unverzüglich noch innerhalb der Widerufsfrist Rücksprache mit dem Kundendienst halten sollen, damit eine Lösung gefunden wird, die die jetzt eingetretene Situation von vornherein ausgeschließt. Über 6 Wochen später musst Du jedenfalls ziemlich kleine Brötchen backen.
Schön, dass einem in der Hotline immer erzählt wird "Erst wenn Sie internet haben kommt der Vertrag zustande. Und erst dann kommen auch Rechnungen".
Ich habe mich darauf verlassen, dass "Keine Leistung" auch "Kein Vertrag" bedeutet.

ich will dich nicht persönlich angreifen. Aber alles was du sagst ist "Geht nicht und du bist selber schuld".
Was ich suche, sind aber alternative Argumentationsmöglichkeiten oder Tipps.
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berlin69er
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Re: Komme bei nicht-installation nicht aus Vertrag

Beitrag von berlin69er »

Was willst du hier hören? Eine Rechtsberatung gibt's hier nicht... Im übrigen ist KDG doch nicht für die Hausinstallation zuständig, wenn darüber kein Vertrag geschlossen wurde. KDG will und könnte ja offensichtlich liefern, aber wenn's hinterm HÜP nicht passt, wer ist dann Schuld? Und ehrlich: warum hast du, in Gottes Namen gleich einen DSL Vertrag abgeschlossen, bevor das andere nicht zumindest ansatzweise geklärt war? Wenn du so aufs Inet angewiesen bist, hätte ich mir vielleicht eher nen Stick angeschafft...
Du könntest es mal bei den Kabelhelden versuchen:
https://www.kunden-kabeldeutschland.de
3-4 Werktage Geduld musste aber mitbringen. Und den "Spott" der anderen User sicher auch zunächst mal ertragen müssen... ;)
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
MichaFoo
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Re: Komme bei nicht-installation nicht aus Vertrag

Beitrag von MichaFoo »

berlin69er hat geschrieben:Was willst du hier hören? Eine Rechtsberatung gibt's hier nicht...
Ich habe hier schon ähnliche Fälle im Forum gefunden. (Ohne gepostete Lösung) Daher hatte ich gehofft, dass jemand Erfahrung mit dieser Situation hat.
berlin69er hat geschrieben:Und ehrlich: warum hast du, in Gottes Namen gleich einen DSL Vertrag abgeschlossen, bevor das andere nicht zumindest ansatzweise geklärt war? Wenn du so aufs Inet angewiesen bist, hätte ich mir vielleicht eher nen Stick angeschafft...
Nicht, dass das für die Frage relevant ist, aber: Ich habe versucht, mit der DTAG umzuziehen. Nachdem die den schriftlich bestätigten Termin in ihrer Datenbank nicht mehr gefunden haben und einem einmonatigem hin- und her, haben die mir gesagt "VDSL ist an der neuen Adresse nicht möglich". Daraufhin habe ich die einzige Alternative eingebracht: Internet über Kabel. Jetzt hatte ich schon insgesamt 3 Monate kein Internet, bzw nur über einen USB-Stick und keine Aussicht auf besserung. Wie lang wartet man ohne echtes Internet?... Meine Geduld war am Ende... und wie gesagt: ich hatte keine Hoffnung mehr, dass das mit KDG noch was wird UND man hatte mir am Telefon gesagt "Widerruf ist kein Problem"...
berlin69er hat geschrieben:Du könntest es mal bei den Kabelhelden versuchen: https://www.kunden-kabeldeutschland.de
3-4 Werktage Geduld musste aber mitbringen. Und den "Spott" der anderen User sicher auch zunächst mal ertragen müssen... ;)
Danke für den Tipp!
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Re: Komme bei nicht-installation nicht aus Vertrag

Beitrag von Newty »

Nö.
KDG ist bis zu seinem letzten Gerät verantwortlich. Nach aktueller Lage ist das Modem Netzabschluss, daher muss KDG ein fehlerfreies Signal an den Ethernetports bereitstellen. Daher sehe ich eine Auflösung des Vertrages durchaus auch ohne Kulanz als möglich an. Sicherlich kann man nun drüber streiten, aber ich denke, dass "kein Signal an Anschlussdose, Verbindung HÜP-Dose fehlt" immer der selbe Fehler ist, der durch KDG nicht behoben werden könnte (egal wie man die Installation durchführen will und unterschiedliche Dritte hier das Problem sind).
Mit Glasfaser in den Keller
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molli2000
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Re: Komme bei nicht-installation nicht aus Vertrag

Beitrag von molli2000 »

Newty hat geschrieben:Nö.
KDG ist bis zu seinem letzten Gerät verantwortlich. Nach aktueller Lage ist das Modem Netzabschluss, daher muss KDG ein fehlerfreies Signal an den Ethernetports bereitstellen
Die aktuelle AGB "Internet und Telefon" spricht da aber eine andere Sprache:

1. Die Leistungen von Kabel Deutschland können nur in Verbindung mit einem vollversorgten
Kabelanschluss im Vertriebsgebiet von Kabel Deutschland genutzt werden. Der Kabelanschluss
muss über eine Bandbreite von mindestens 614 MHz verfügen und Signale von Kabel Deutschland
empfangen. Darüber hinaus ist erforderlich und vom Kunden bereitzuhalten:
– eine digitaltaugliche, rückkanalfähige Hausverteilanlage,
– eine Multimediadose,
– ein PC oder Laptop mit einer Netzwerkschnittstelle für Internetanschluss entsprechend
den auf http://www.kabeldeutschland.de veröffentlichten technischen Mindestanforderungen
von Kabel Deutschland als Endgerät sowie
– eine Genehmigung (Gestattung) des Betreibers des hausinternen Kabelnetzes für die
Durchleitung der Signale, falls das Netz nicht von Kabel Deutschland betrieben wird. Kabel
Deutschland behält sich vor, den Vertrag mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen, wenn der Kunde auf Verlangen von Kabel Deutschland nicht innerhalb eines
Monats die Gestattung vorlegt oder eine vorliegende Gestattung später entzogen wird.

So, wie ich es verstanden habe, liegt am HÜP ein DOCSIS 3.0 Signal an, so daß ich den Vertrag
seitens Kabel Deutschland als erfüllt ansehe.

@MichaFoo
Der Vertrag beginnt mit der Installation des Modems, jedoch spätestens (!) mit dem Ende
der Widerrufsfrist (Zwangsaktivierung)
Gäbe es diese Regelung nicht, könnte ja ein jeder, so wie es ihm beliebt, den Vetragsbeginn auf Monate verzögern.
Digital-Fernsehen über Satellit:
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Re: Komme bei nicht-installation nicht aus Vertrag

Beitrag von Newty »

molli2000 hat geschrieben:
Newty hat geschrieben:Nö.
KDG ist bis zu seinem letzten Gerät verantwortlich. Nach aktueller Lage ist das Modem Netzabschluss, daher muss KDG ein fehlerfreies Signal an den Ethernetports bereitstellen
Die aktuelle AGB "Internet und Telefon" spricht da aber eine andere Sprache:
Der Kunde hält bis dato die als Vertragsgrundlage genannte Anlage nicht bereit. Daraus ergibt sich meiner Meinung, dass der Vertrag nicht erfüllt werden kann, bis die Voraussetzungen geschaffen wurden.

Die Voraussetzungen werden in den meisten Fällen durch KDG selbst geschaffen. Die Grundlage hierfür ist die für den Anschluss geforderte Multimediagestattung.
Mit Glasfaser in den Keller
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Re: Komme bei nicht-installation nicht aus Vertrag

Beitrag von Scraby »

molli2000 hat geschrieben: So, wie ich es verstanden habe, liegt am HÜP ein DOCSIS 3.0 Signal an, so daß ich den Vertrag
seitens Kabel Deutschland als erfüllt ansehe.

@MichaFoo
Der Vertrag beginnt mit der Installation des Modems, jedoch spätestens (!) mit dem Ende
der Widerrufsfrist (Zwangsaktivierung)
Gäbe es diese Regelung nicht, könnte ja ein jeder den Vetragsbeginn auf Monate verzögern.
Kabel Deutschland ist mit der Erbringung der Dienstleistung weiterhin bis zum Endgeräte (Modem oder HomeBox) zuständig. Was du zitiert hast, sind lediglich die Voraussetzungen für eine Nutzung. Sind diese nicht gegeben, erfolgt die Schaffung der Voraussetzungen durch Kabel Deutschland im Rahmen der Installation. Zum Beispiel durch den Austausch eines Verstärkers gegen einen rückkanalfähigen Verstärker oder den Wechsel einer Antennendose mit zwei Anschlüssen gegen eine Multimediadose. Hier ein Beispiel was bei der Installation enthalten ist.

Auch wenn der Kunde einen Vertrag mit Selbstinstallation abgeschlossen hat, kann er die kostenfreie Installation durch einen Techniker beantragen. Er muss sich nur rechtzeitig darum kümmern. Ich kann zum Beispiel sofort nach Erhalt des Modems (Zwangsaktivierung erfolgt erst nach 14 Tagen) einen Techniker beauftragen. In diesem Fall habe ich keine Selbstinstallation mehr und somit kommt es auch zu keiner Zwangsaktivierung. Kann der Techniker nicht installieren kommt auch kein Vertrag zustande. Denn der Vertrag beginnt erst mit der Installation des Modems.

Dieser Satz "Der Vertrag beginnt mit der Installation des Modems" zeigt im Übrigen auch noch einmal, bis wohin Kabel Deutschland zuständig ist. Denn wenn es nur - wie von dir angenommen bis zum HÜP wäre- könnte man sich dies sparen. Dann wäre es sinngemäß "Der Vertrag beginnt mit der Lieferung der Geräte" denn das Signal wird ja bereits bis zum HÜP erbracht.

Alles was mit Selbstinstallation zu tun hat, setzt voraus, dass die Gegebenheiten vor Ort bereits geschaffen sind. Sprich das Hausnetz ist aufgerüstet, es gibt einen rückkanalfähigen Verstärker und der Kunde hat bereits eine Multimediadose oder muss nur den Adapter aufstecken.

Also sind wir wieder beim Ausgangspunkt:
- es gab keine abschließende Installation
- Kabel Deutschland kann die Leistung nicht bis zum Modem erbringen

Somit hat eine Stornierung nichts mir Kulanz zu tun. Denn Kabel Deutschland kann die vertragliche Leistung nicht bereitstellen.
molli2000
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Re: Komme bei nicht-installation nicht aus Vertrag

Beitrag von molli2000 »

Ok, ich glaube, wir kommen da jetzt einfach nicht weiter, bis wir defintiv wissen, ob die Hausverkabelung, Dose und Verstärker nun Rückkanalfähig sind oder nicht. Ansonsten hättest Du natürlich Recht und es handelte sich in der Tat um keine vertragsfähige Hausanlage.
Nur habe ich es so verstanden, daß die Hausverkabelung komplett DOCSIS-fähig ist nur die Verbindung von der Multimediadose zum Verstärker
irgenwie unterbrochen ist
Ich denke, der Threadersteller müsste die genauen Gegenbenheiten mal schildern.
Zuletzt geändert von molli2000 am 13.11.2013, 14:16, insgesamt 1-mal geändert.
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