HAllo zusammen,
dieses Urteil könnte dazu führen, dass alle wieder sky go bekommen - egal ob rabattiert oder nicht.
"Sky Deutschland hatte zum Start der Bundesliga-Saison Mitte August für ein Paket-Angebot mit einer Preissenkung geworben. Allerdings war nicht nur der Preis niedriger, sondern auch das Paket kleiner. So fehlte etwa die Funktion „Sky go“. Wer für ein Angebot mit einer Preissenkung werbe, müsse auch die gleichen Leistungen bieten, erklärten die Verbraucherschützer. Das sahen demnach auch die Richter so."
http://www.handelsblatt.com/finanzen/re ... 11856.html
Sky Deutschland muss Sonderaktion stoppen!
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Re: Sky Deutschland muss Sonderaktion stoppen!
Stellt sich mir die Frage: Was ist mit den zusätzlichen HD-Optionskanälen bei Sport, Bundesliga, Eurosport? Gibt es die dann zukünftig auch für "Nicht-Vollpreis-Zahler"?Heikooo hat geschrieben:HAllo zusammen,
dieses Urteil könnte dazu führen, dass alle wieder sky go bekommen - egal ob rabattiert oder nicht.
"Sky Deutschland hatte zum Start der Bundesliga-Saison Mitte August für ein Paket-Angebot mit einer Preissenkung geworben. Allerdings war nicht nur der Preis niedriger, sondern auch das Paket kleiner. So fehlte etwa die Funktion „Sky go“. Wer für ein Angebot mit einer Preissenkung werbe, müsse auch die gleichen Leistungen bieten, erklärten die Verbraucherschützer. Das sahen demnach auch die Richter so."
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Re: Sky Deutschland muss Sonderaktion stoppen!
Ich weiß jetzt nicht, wo Du das heraus liest.Heikooo hat geschrieben:HAllo zusammen,
dieses Urteil könnte dazu führen, dass alle wieder sky go bekommen - egal ob rabattiert oder nicht.
Die irreführende Werbung wurde verboten, und Sky hat das Verbot bereits umgesetzt. Nicht mehr ist dem Artkel zu entnehmen.
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Re: Sky Deutschland muss Sonderaktion stoppen!
Und mit den Optionskanälen hat das auch nichts zu tun, denn die waren nie Bestandteil der alten Abos! Ansonsten sehe ich es genauso, wie HSVMichi...
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Re: Sky Deutschland muss Sonderaktion stoppen!
HSVMichi hat geschrieben:Ich weiß jetzt nicht, wo Du das heraus liest.Heikooo hat geschrieben:HAllo zusammen,
dieses Urteil könnte dazu führen, dass alle wieder sky go bekommen - egal ob rabattiert oder nicht.
Die irreführende Werbung wurde verboten, und Sky hat das Verbot bereits umgesetzt. Nicht mehr ist dem Artkel zu entnehmen.
Wie so oft stehen die Dinge nicht immer direkt da, sondern man muss zwischen den Zeilen lesen
Die Werbung war u.a. deshalb irreführend, weil nicht explizit darauf hingewiesen wurde, dass der ansonsten vorhandene Bestandteil "Sky Go" (bei einem "normalen" Abo) in diesen vergünstigten Abos nicht enthalten ist.
Die bekannte sky Go Problematik besteht seit Juli, also bereits vor diesen Angeboten. Der Unterschied zu den offiziell und offensiv rabattierten Angebote vom August ist bei uns Vertragsverlängern im Grunde nur der, dass wir vorher Bestandskunde waren. Hätte man nicht konkret nach sky go gefagt, hätte man es auch erst erfahren wenn der Bildschirm schwarz bleibt.
Demnach KÖNNTE man aus dem Urteil schließen, dass auch ein rabattierte Angebot, welches nicht offensiv und offiziell dargeboten wurde, die gleiche Leistung wie Vollzahler Abo enthalten muss. Also für uns, die nach dem 01.07. rabattiert verlängert haben. Auf einen Versuch kommt es an. Kostet euch ja nichts Einfach Sky anschreiben und um die Freischaltung von Sky go bitten mit dem Verweis auf das jüngste Urteil.
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Re: Sky Deutschland muss Sonderaktion stoppen!
Und zwischen den Zeilen findet man geren Dinge, die man gerne dort lesen möchte.Heikooo hat geschrieben:...
Wie so oft stehen die Dinge nicht immer direkt da, sondern man muss zwischen den Zeilen lesen
Anschreiben ist kein Problem, aber erwarten sollte man sich nichts.Heikooo hat geschrieben:... Einfach Sky anschreiben und um die Freischaltung von Sky go bitten mit dem Verweis auf das jüngste Urteil.
Ganz besonders der Verweis "auf das jüngste Urteil" wird dabei ins Leere führen.
Es gibt nämlich kein Urteil, sondern nur eine einstweilige Verfügung.
Und die richtet sich ausschließlich gegen die irreführende Werbung.
Nachdem diese Verfügung akzeptiert und sofort umgesetzt wurde, wird es in dieser Sache auch zu keinem Verfahren und somit auch zu keinem Urteil mehr kommen.
Da müsste schon jemand erneut, und diesmal gegen die Pakete klagen.
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Re: Sky Deutschland muss Sonderaktion stoppen!
Selbst wenn es ein Urteil wäre, wäre es reine Kulanz wenn Sky dem nach kommt.
So lange ein Gericht nichts auferlegt, kann man höchstens erneut Klagen und sich auf das jeweilige Urteil stützen... Aber selbst das sagt nichts über ein Folge-Urteilt aus... Da es dem Richter Frei steht, auch anders zu urteilen.
Bei Urteilen vom BVerfG gelten zwar andere Bedienungen aber da wird Sky sicherlich nicht so schnell "vorsprechen" müssen.
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