Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: 24.11.2013, 10:32
Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Hallo an alle!
In einem Mietshaus will eine Mietpartei ab 2014 auf den Kabelanschluss verzichten, da TV usw über das Internet mit separatem Vertrag empfangen wird.
Was er nicht nutzt, will er nicht bezahlen.
2014 steht für das Miethaus eine Vertragsverlängerung der Kabelanlage mit dem Anbieter an.
Kann man den Vertrag so gestalten, dass die Bezahlung an den Kabelanbieter pro genutztem Kabelanschluss pro Mietwohnung erfolgt?
Für Mietwohnungen ohne Interesse am Kabelanschluss wird nicht gezahlt, der Anschluss der Mietwohnung wird gesperrt.
Danke für hilfreiche Hinweise.
hh
In einem Mietshaus will eine Mietpartei ab 2014 auf den Kabelanschluss verzichten, da TV usw über das Internet mit separatem Vertrag empfangen wird.
Was er nicht nutzt, will er nicht bezahlen.
2014 steht für das Miethaus eine Vertragsverlängerung der Kabelanlage mit dem Anbieter an.
Kann man den Vertrag so gestalten, dass die Bezahlung an den Kabelanbieter pro genutztem Kabelanschluss pro Mietwohnung erfolgt?
Für Mietwohnungen ohne Interesse am Kabelanschluss wird nicht gezahlt, der Anschluss der Mietwohnung wird gesperrt.
Danke für hilfreiche Hinweise.
hh
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- Kabelexperte
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Ich gehe davon aus, dass ein solcher Vertrag (sofern er überhaupt möglich ist) eine Verteuerung zur Folge hätte. Nehmen wir mal an, im Laufe der Zeit will keine Mietpartei mehr Kabelanschluss. Was bringt das dann KD?
Eine Möglichkeit wäre sicher auch, nur noch Einzelnutzerverträge zu haben, auch das wäre vermutlich mit erhöhten Kosten für die Mieter verbunden.
Das Argument "Was er nicht nutzt, will er auch nicht zahlen" ist übrigens ohne Bedeutung. Die Rechtssprechung ist in solchen Fällen eindeutig, ebenso wie z.B. ein Mieter im Erdgeschoss für die Wartung des Aufzugs mitzahlen muss.
Eine Möglichkeit wäre sicher auch, nur noch Einzelnutzerverträge zu haben, auch das wäre vermutlich mit erhöhten Kosten für die Mieter verbunden.
Das Argument "Was er nicht nutzt, will er auch nicht zahlen" ist übrigens ohne Bedeutung. Die Rechtssprechung ist in solchen Fällen eindeutig, ebenso wie z.B. ein Mieter im Erdgeschoss für die Wartung des Aufzugs mitzahlen muss.
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- Insider
- Beiträge: 14833
- Registriert: 14.08.2012, 19:24
- Wohnort: Berlin-Charlottenburg
Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
So ist es! Wenn der Vermieter einen Mehrnutzervertrag mit KDG abgeschlossen hat, vielleicht sogar noch inkl. Wartung, muss der Mieter die Kosten über die Nebenkosten begleichen, egal ob er den Anschluss nutzt oder nicht.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Vermutlich aber nur, wenn der TV-Anschluß Bestandteil des Mietvertrages ist und in den Mietnebenkosten aufgeschlüsselt ist.
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Richtig, steht der Kabelanschluss im Mietvertrag bei den Nebenkosten? Dann muss der Mieter das schlucken.
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Nicht in der Form, wie du dir das vorstellst.hans hoss hat geschrieben:Kann man den Vertrag so gestalten, dass die Bezahlung an den Kabelanbieter pro genutztem Kabelanschluss pro Mietwohnung erfolgt?
Für Mietwohnungen ohne Interesse am Kabelanschluss wird nicht gezahlt, der Anschluss der Mietwohnung wird gesperrt.
Es gibt eine sogenannte "Versorgungsvereinbarung" bedeutet, dass die Hausverwaltung etc. mit Kabel Deutschland einen Vertrag abschließt, der es Kabel Deutschland erlaubt, die eigenen Dienstleistungen für einen festgelegten Zeitraum anzubieten. Diese Versorgungsvereinbarung (ist meines Wissens) für die Hausverwaltung kostenlos, da es nur um die Berechtigung zur Bereitstellung geht. Auch hier können Sonderpreise für den Kabelanschluss ausgehandelt werden.
Über die Mietnebenkosten wird dann aber nichts mehr abgerechnet, da jeder Mieter der Fernsehen will, sich direkt bei Kabel Deutschland anmelden muss und auch an Kabel Deutschland bezahlt. Mieter, die das Angebot nicht annehmen möchten, werden abgeklemmt und können nicht mehr fernsehen.
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- Insider
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Und die Preise für die Mieter können sich so gut und gerne verdoppeln. Statt einen unzufriedenen Mieter, hat man dann gleich mehrere...
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Der Kabelanschluss gehört doch zur Infrastruktur der Wohnungen, genauso wie die Aufzüge, Wasserleitungen usw.
Wenn jetzt jeder einzelne Mieter meint, er will nur das bezahlen, was er nutzt, wird das Kartenhaus zusammen brechen.
Nicht jeder Mieter benutzt z.B. einen Fahrstuhl (weil Erdgeschosswohnung), und trotzdem werden die Kosten auf alle Mieter gleich umverteilt.
Der Spruch "Zwangsverkabelt" ist also totaler Blödsinn! Bald kommt jemand an, mit "Zwangsverfahrstuhlt"? Und wenn jemand keine Toilette benutzt, will er auch die Toilettenabfluss-Kosten nicht mittragen?
Wenn jetzt jeder einzelne Mieter meint, er will nur das bezahlen, was er nutzt, wird das Kartenhaus zusammen brechen.
Nicht jeder Mieter benutzt z.B. einen Fahrstuhl (weil Erdgeschosswohnung), und trotzdem werden die Kosten auf alle Mieter gleich umverteilt.
Der Spruch "Zwangsverkabelt" ist also totaler Blödsinn! Bald kommt jemand an, mit "Zwangsverfahrstuhlt"? Und wenn jemand keine Toilette benutzt, will er auch die Toilettenabfluss-Kosten nicht mittragen?
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Nö... der Spruch stimmt schon.Artchi hat geschrieben: Der Spruch "Zwangsverkabelt" ist also totaler Blödsinn!
Wenn eine TV-Möglichkeit, z.B. per Breitbandkabel-Anschluß vorhanden ist, kann der Vermieter
das Anbringen von Außenantennen verbieten.
Der Mieter hat ein Recht auf einen TV-Anschluß aber kein Recht auf die Wahl der Gestaltung oder
technische Realisierung.
Ich weiß, es gibt Ausnahmen!
In den meisten Fällen ist der Mieter dann "zwangsverkabelt", weil er keine andere Möglichkeit hat,
einen leistungsfähigen TV-Anschluß zu bekommen.
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
So einfach ist das aber nicht, denn im Gegensatz zu Telefon und Strom, hat man beim Kabelanschluss als Mieter keine freie Wahl, aus welchen Gründen auch immer. Dem Vermieter steht es ja frei, ob er einen Servicevertrag mit einem Anbieter abschließt und somit auch den Mietern keine freie Wahl lässt oder ob er die Mieter die Anschlusskosten selber bezahlen lässt. Man stelle sich vor, der Vermieter schließt einen Vertrag mit der Telekom ab und jeder Mieter darf jetzt nur noch DSL und Telefon bei denen buchen...
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