Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Hat man die Wahl bei Abwasser, Müllabfuhr, Fahrstuhl, Hausmeister usw. einen anderen Anbieter zu wählen?
Was nun?
Wenn ich als (potenzieller) Mieter mit der Infrastruktur der Wohnung nicht einverstanden bin, muss ich mir eine andere Wohnung suchen. Denn die Kosten für die Infrastruktur (Nebenkosten) sind jedem bei Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt! Und niemand wurde (hoffentlich) mit der Pistole am Kopf dazu gezwungen.
Und wer keine Sat-Schüssel aufstellen darf, der hat anscheinend nicht vor Unterzeichnung des Mietvertrages gefragt. Wenn es einem angeblich soooooooo wichtig ist, sollte das in seine Entscheidung für eine Wohnung mit einbeziehen. Wenn nicht, ist es nur polemik!
Übrigens ist Kabel nur eine Technik. Es bleibt jedem frei zus. DSL, LTE usw. auf eigene Kosten zu beantragen.
Was nun?
Wenn ich als (potenzieller) Mieter mit der Infrastruktur der Wohnung nicht einverstanden bin, muss ich mir eine andere Wohnung suchen. Denn die Kosten für die Infrastruktur (Nebenkosten) sind jedem bei Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt! Und niemand wurde (hoffentlich) mit der Pistole am Kopf dazu gezwungen.
Und wer keine Sat-Schüssel aufstellen darf, der hat anscheinend nicht vor Unterzeichnung des Mietvertrages gefragt. Wenn es einem angeblich soooooooo wichtig ist, sollte das in seine Entscheidung für eine Wohnung mit einbeziehen. Wenn nicht, ist es nur polemik!
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Was den Mieter aber nicht von Zahlung befreit, wenn der Antennenanschluß in den Mietnebenkosten enthalten ist!Artchi hat geschrieben:
Übrigens ist Kabel nur eine Technik. Es bleibt jedem frei zus. DSL, LTE usw. auf eigene Kosten zu beantragen.
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Eben! Er wird auch nicht befreit, wenn er den Fahrstuhl nicht nutzt (wegen Erdegeschosswohnung). Und nun?guenter24 hat geschrieben:Was den Mieter aber nicht von Zahlung befreit, wenn der Antennenanschluß in den Mietnebenkosten enthalten ist!Artchi hat geschrieben:
Übrigens ist Kabel nur eine Technik. Es bleibt jedem frei zus. DSL, LTE usw. auf eigene Kosten zu beantragen.
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Und warum kann der Mieter den Gas-, Strom- und Telefonanbieter frei wählen? Oder gehören die Leitungen nicht zur "Infrastruktur" und dem Eigentümer entstehen dadurch keine Kosten? Was nun?
Du hast es schon richtig geschrieben: alles was zur Bausubstanz gehört, kann sicher auf die Nebenkosten umgelegt werden. Aber die Kosten für den Kabelanbieter? Warum?
Du hast es schon richtig geschrieben: alles was zur Bausubstanz gehört, kann sicher auf die Nebenkosten umgelegt werden. Aber die Kosten für den Kabelanbieter? Warum?
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
genau ... demnächst schließt irgendeine hausverwaltung noch Telefonverträge ab und drück diese über die Nebenkosten den Mietern auf?
IMHO gehören solche Zwangsverträge wo es möglich ist verboten.
Der Vergleich Fahrstuhl oder Müllabholung etc. hinkt - denn da handelt es sich um Gemeinschaftseinrichtungen. Der Kabelanschluss befindet sich in meiner Wohnung. Genauso wie der Strom & der Telefonanschluss.
Besonders weil man über Telefon & Kabel Internet/Telefon/TV bekommen kann dürfte meiner Meinung nach ein solcher Vertrag einer rechtlichen Prüfung nicht mehr standhalten! Es müsste nur mal jemand probieren *
*Nur meine meinung, keine Rechtsberatung
IMHO gehören solche Zwangsverträge wo es möglich ist verboten.
Der Vergleich Fahrstuhl oder Müllabholung etc. hinkt - denn da handelt es sich um Gemeinschaftseinrichtungen. Der Kabelanschluss befindet sich in meiner Wohnung. Genauso wie der Strom & der Telefonanschluss.
Besonders weil man über Telefon & Kabel Internet/Telefon/TV bekommen kann dürfte meiner Meinung nach ein solcher Vertrag einer rechtlichen Prüfung nicht mehr standhalten! Es müsste nur mal jemand probieren *
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Anschluss 1: 32Mbit Internet&Telefon (HB1 + Thomson Modem) => letzte Störung 4/2014 !
Anschluss 2: 100 Mbit Internet&Telefon (FritzBox) => Keine Störung mehr seit 8.2012
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Der Rundfunkbeitrag ist wie eine umgedrehte Müllgebühr.
Man muss sie zahlen und bekommt den Müll direkt nachaus geliefert....
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Ist es im Mietvertrag vorhanden oder gibt's nix schriftliches?
Wenn im Mietvertrag vorhanden, kannst du nur hoffen, dass dich dein Vermieter raus lässt. Dann wird er es auf die anderen Mieter ggf umlegen.
Wenn im Mietvertrag vorhanden, kannst du nur hoffen, dass dich dein Vermieter raus lässt. Dann wird er es auf die anderen Mieter ggf umlegen.
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Ich glaube beim TE hans hoss handelt es sich um den Vermieter und nicht um einen Mieter.mr.magic hat geschrieben:Ist es im Mietvertrag vorhanden oder gibt's nix schriftliches?
Wenn im Mietvertrag vorhanden, kannst du nur hoffen, dass dich dein Vermieter raus lässt. Dann wird er es auf die anderen Mieter ggf umlegen.
Wenn sich der Vermieter Ärger mit den anderen Mietparteien ersparen will, entläßt er den "KDG-unwilligen Mieter" besser nicht aus dem Vertrag.
Zum einen würde sich dann ja die Umlage auf die anderen Mieter erhöhen und zum anderen würde er einen Präzedenzfall schaffen.
Damit müsste er auf Verlangen auch andere Mieter von der KDG-Umlage befreien mit immer neuem Ärger mit den restlichen Mietern.
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Wir hatten auch viele Jahre einen Mieter, der den Kabelanschluss nicht wollte und sich weigerte den Nebenkostenanteil dafür zu zahlen. Er hatte noch einen Mietvertrag aus den 60er Jahren und der Kabelanschluss war (auch auf seinen Wunsch!) in den 90er installiert worden. Daher habe ich mich mit dem Thema länger befassen dürfen.
In 2005 hat der BGH hier nochmals Klarheit (damals in Bezug auf DVB-T) geschaffen. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm
D.h. auch für Altverträge ist hier keine Möglichkeit zum Ausweichen vorhanden.
Gleiches gilt für Verträge in denen der Kabelanschluss im Mietvertrag mit enthalten ist.
KabelMichel
In 2005 hat der BGH hier nochmals Klarheit (damals in Bezug auf DVB-T) geschaffen. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm
D.h. auch für Altverträge ist hier keine Möglichkeit zum Ausweichen vorhanden.
Gleiches gilt für Verträge in denen der Kabelanschluss im Mietvertrag mit enthalten ist.
KabelMichel
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
Das Urteil, welches du angibst, hat absolut nichts damit zu tun, dass ein Mieter seinen Kabelanschluss nicht über die Nebenkosten zahlen will.
Die Arbeiten können aber auch ausgeführt werden, ohne das ein Mehrnutzervertrag etc. abgeschlossen und über die Nebenkosten abgeführt wird. Beispielsweise dann, wenn es der Vermieter seinen Mietern freistellt, eigene Verträge abzuschließen.
Der .... Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß der vom Vermieter beabsichtigte Anschluß einer Wohnanlage an ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz .... eine Verbesserung der Mietsache .... darstellt und die dafür erforderlichen Arbeiten deshalb vom Mieter zu dulden sind.
Es geht hier ausschließlich darum, dass ein Mieter die Arbeiten zum Anschluss der Wohnung ans Breitbandkabelnetz dulden muss.Da der Anschluß der Wohnanlage als Maßnahme zur Verbesserung der Mietsache anzusehen ist, erstreckt sich die grundsätzlich bestehende Duldungspflicht der Beklagten nicht nur auf die Arbeiten, die für den Anschluß der von ihr gemieteten Wohnung an das Breitbandkabelnetz erforderlich sind, sondern ebenso auf die Verlegung der Kabel durch die Wohnung der Beklagten in die darüberliegende Wohnung, um deren Anschluß an das Breitbandkabelnetz zu ermöglichen.
Die Arbeiten können aber auch ausgeführt werden, ohne das ein Mehrnutzervertrag etc. abgeschlossen und über die Nebenkosten abgeführt wird. Beispielsweise dann, wenn es der Vermieter seinen Mietern freistellt, eigene Verträge abzuschließen.
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Re: Mieter lehnt Nutzung von Kabelanschluss ab
So lese ich das auch aus dem Urteil! Das nach dem Ausbau der Anlage zwingend ein KDG Anschluss oder gar ein über mehrere Jahre laufender Vertrag notwendig sein soll, erkenne ich daraus nicht.
Letztlich ist aber schon klar, dass man durch die Mehrnutzerverträge sparen kann und das den Mietern zugute kommt. Andererseits wäre es ein Stückchen Gleichberechtigung der Kunden, wenn alle die selben Preise zahlen. Und KDG müsste mehr auf Qualität wert legen, denn Verträge könnten so, wenn es nur noch Direktverträge gäbe vom Enkunden schneller gekündigt werden. Bei langjährigen Mehrnutzerverträgen bzw. Zahlung über die Nebenkosten, ist die Hemmschwelle doch höher, denke ich.
Letztlich ist aber schon klar, dass man durch die Mehrnutzerverträge sparen kann und das den Mietern zugute kommt. Andererseits wäre es ein Stückchen Gleichberechtigung der Kunden, wenn alle die selben Preise zahlen. Und KDG müsste mehr auf Qualität wert legen, denn Verträge könnten so, wenn es nur noch Direktverträge gäbe vom Enkunden schneller gekündigt werden. Bei langjährigen Mehrnutzerverträgen bzw. Zahlung über die Nebenkosten, ist die Hemmschwelle doch höher, denke ich.
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