Hallo!
Folgender Fall: Ich wohne in einem Gebiet, bei dem die Verfügbarkeit von Internet nach aktuellem Stand Mitte bis Ende Dezember erfolgen soll.
Ende Oktober stand ein Medienberater vor der Tür und ich habe mich bequatschen lassen, einen Auftrag für Internet & Telefon 100 zu erteilen - eine Ausfertigung des dreiseitigen Auftragsformulars habe ich bekommen. Eine Selbstinstallation wurde dabei nicht vereinbart (wäre ja unlogisch in einem zuvor nicht ausgebauten Gebiet mit nur normalen TV-Anschluss). Das Ganze fällt also offensichtlich unter "Haustürgeschäft)
Seitdem habe ich einige Tage danach einen Brief erhalten, in dem für mein Interesse gedankt wurde, zudem würden die Baumaßnahmen begonnen und ich würde eine Auftragsbestätigung erhalten, sobald diese abgeschlossen wären. Eine Vertragsnummer wurde offensichtlich schon vergeben, die stand direkt unter der Kundennummer.
Als nächstes kam nun vor etwas mehr als einer Woche ein zweites kurzes Anschreiben von wegen "Bitte haben sie noch ein wenig Geduld" und "vielen Dank für ihren Auftrag", aber demnach wären noch nicht alle alle Bauarbeiten durchgeführt, würden aber "so schnell wie möglich" abgeschlossen.
Inzwischen möchte ich aber Internet & Telefon aus verschiedenen Gründen nicht mehr haben (bzw. zumindest nicht so bald), selbst wenn der ursprüngliche Termin eingehalten werden könnte.
Nun meine Fragen:
1) Dieses zweite Schreiben war aber noch nicht die "richtige" Auftragsbestätigung, oder?
2) Wie sieht es nun in meinem Fall mit der Widerrufsfrist aus? In dem Antragsformular steht zwar etwas, dass die 14 Tage "nach Erhalt dieser Belehrung in Textform" (ist damit der kleine Abschnitt auf dem Formular gemeint?) beginnen. Aber starten die 14 Tage nicht eigentlich in Wirklichkeit erst ab dem Zeitpunkt, wenn der Vertrag in Kraft tritt, also je nachdem bei Auftragsbestätigung und/oder der Bereitstellung der Leistung durch Kabel Deutschland?
3) Wäre ich demnach mit einem jetzt erfolgenden Widerruf auf der sicheren Seite, da ich bislang weder die Leistung (kann ja frühestens Mitte Dezember beginnen) noch - nach meinem Verständnis - eine echte Auftragsbestätigung erhalten habe?
Danke!
Widerrufsfrist bei Auftrag via unangemeldetem Medienberater?
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Newbie
- Beiträge: 11
- Registriert: 01.01.2011, 05:01
-
- Insider
- Beiträge: 14835
- Registriert: 14.08.2012, 19:24
- Wohnort: Berlin-Charlottenburg
Re: Widerrufsfrist bei Auftrag via unangemeldetem Medienbera
Eventuell hilft ja das hier:
http://www.kabeldeutschland.de/rechtlic ... recht.html
Ansonsten hab ich auch schon was bei den Kabelhelden geantwortet.
http://www.kabeldeutschland.de/rechtlic ... recht.html
Ansonsten hab ich auch schon was bei den Kabelhelden geantwortet.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 884
- Registriert: 20.11.2011, 20:33
Re: Widerrufsfrist bei Auftrag via unangemeldetem Medienbera
Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Belehrung UND dem Beginn der Lieferung der Dienstleistung, also erst ab dem Zeitpunkt wo Internet bei dir verfügbar ist, beginnen die 14 Tage!
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Widerrufsfrist bei Auftrag via unangemeldetem Medienbera
@slang
Ich glaube, du irrst dich. Wo steht denn das, dass beides erfüllt sein muss?
Ich glaube, du irrst dich. Wo steht denn das, dass beides erfüllt sein muss?