Widerufsrecht zu Vertragsbeginn

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berlin69er
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn

Beitrag von berlin69er »

Trotzdem fehlt ein konkreter Nachweis über den Inhalt! Faxsendeberichte lassen sich manipulieren und verschickte Briefe können auch leere Zettel enthalten. Extrembeispiele, klar, aber am sichersten ist, in der Hinsicht eben das Kontaktformular.
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Newty
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn

Beitrag von Newty »

berlin69er hat geschrieben:verschickte Briefe können auch leere Zettel enthalten.
Rein kausal ist die Aussage murks. Warum sollte ich vor Vertragsbeginn ein Einschreiben verschicken? Da fällt mir nichts ein, außer eben ein Widerruf. Und das Beispiel mit dem leeren Blatt setzt sowieso schon eine Schädigungsabsicht voraus.
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berlin69er
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn

Beitrag von berlin69er »

Es geht mit nicht um einen Vorsatz, sondern die persönliche Sicherheit. Und da ist eben das Kontaktformular am besten, da man, wie geschrieben, sofort sicher sein kann, dass es angekommen ist und auch der Inhalt vom Empfänger nicht abgestritten werden kann.
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larnold
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn

Beitrag von larnold »

Ich werde denen per Kontaktformular widerrufen und ein Fax senden. Dabei werde ich dem einen Schreiben auf das andere hinweisen und umgekehrt. Damit sollte ich auf der sicheren Seite sein, meiner Meinung nach.
Ich habe nur ein klein wenig Angst, dass die nicht genau wissen, was ich Kündigen will, weil ich ja noch keine Vertragsnummer habe. Aber mal schauen.
kabel_fan
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn

Beitrag von kabel_fan »

Gewöhn dir bitte an, nur die korrekten Ausdrücke zu verwenden, damit du möglichst wenig Problem schaffst.
Du willst nicht kündigen, sondern widerrufen, und vermische das nicht.
larnold
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn

Beitrag von larnold »

kabel_fan hat geschrieben:Gewöhn dir bitte an, nur die korrekten Ausdrücke zu verwenden, damit du möglichst wenig Problem schaffst.
Du willst nicht kündigen, sondern widerrufen, und vermische das nicht.
Meine ich ja. Ich benutze die Begriffe irgendwie als Synonym, obwohl ich weiß, dass das zwei verschiedene Sachen sind. Beim Schreiben werde ich auch aufpassen, dass ich das richtige verwende.
larnold
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn

Beitrag von larnold »

Habe jetzt widerrufen und es kam die Meldung, dass sie die Kündigung (KD hat es selbst falsch geschrieben!!!) nicht bestätigen können, da der Vertrag noch nicht hinterlegt ist und dass ich sobald ich die Auftragsbestätigung erhalten habe, nochmal widerrufen soll. Dies ist bei mir aber erst nach Ablauf der 2 Wochen möglich.
Soll ich jetzt noch mal irgendetwas schreiben oder einfach abwarten was passiert?
Zaro
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn

Beitrag von Zaro »

Moin!
Mal ganz ehrlich? Willst Du deren Hausaufgaben machen?
Wenn die interenen Betriebsabläufe bei KDG nicht gerade optimal sind, ist das nicht Dein Problem. Du hast geschrieben. Du hast doch mit deren Antwort die Eingangsbestätigung. Damit ist Tschüss....

Cu
larnold
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn

Beitrag von larnold »

Zaro hat geschrieben:Moin!
Mal ganz ehrlich? Willst Du deren Hausaufgaben machen?
Wenn die interenen Betriebsabläufe bei KDG nicht gerade optimal sind, ist das nicht Dein Problem. Du hast geschrieben. Du hast doch mit deren Antwort die Eingangsbestätigung. Damit ist Tschüss....

Cu
Natürlich nicht. Damit ist die Sache für mich auch geritzt und wenn die Geld abbuchen, dann hole ich es mir wieder zurück.
Newty
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Re: Widerufsrecht zu Vertragsbeginn

Beitrag von Newty »

Reden vorm zurückbuchen, wenn die Haushaltskasse das zulässt. Ansonsten musst du hinterher noch die Rücklastschrift manuell ausbuchen lassen und so weiter, bis zum Inkasso, wenn man lange genug mauert.

Sobald die AB da ist, auf das geschlossene Ticket verweisen und um Widerruf bitten. Falls Geräte kommen, Annahme verweigern oder mittels Retourenaufkleber mit ausgefulltem Begleitschein zurück.

Vogelstrauß halte ich hier nicht für angebracht, immerhin ists ja für beide vorteilhaft wenn da kein Rattenschwanz hinterherkommt
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