Es muss auch nicht in den AGB stehen:cartridge_case hat geschrieben:Aber genau das ist doch der Punkt. Auch bei seinem Vertrag wurde es nicht in die AGB geschrieben - ich habe sie selbst vorliegen. Ist also genau das Gleiche.
Das Urteil bezieht sich auf Alte Festnetz-Telefonanschlüsse von Kabel Deutschland. Und die haben keine Mindestvertragslaufzeit, da in der Preisliste nicht auf die Fußnote 4 verwiesen wurde.Mittlerweile verweist Kabel Deutschland in der Preisliste per Fußnote auf die entsprechende Klausel (PDF). Damit ist die automatische Verlängerung gültig. Die AGB verweisen hingegen weiterhin lediglich auf die Preisliste.
Der TE hat einen Internet & Telefon-Anschluss und hier wurde auf die Fußnote 4 hingewiesen. Somit verlängern sich die Verträge um 12 Monate und das Urteil kann nicht auf seinen Vertrag angewandt werden. (Es sei denn, ich verstehe hier etwas völlig falsch)Die erwähnte Preisliste („PL“) habe im Februar 2011 zwar eine Fußnote mit dem Hinweis „Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht sechs Wochen vor Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde.“ mit der Ziffer 4 enthalten, auf diese Fußnote sei bei den Festnetz-Telefonanschlüssen allerdings nicht verwiesen worden