Keine Sonderkündigung wegen Umzugs

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Resool
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Re: Keine Sonderkündigung wegen Umzugs

Beitrag von Resool »

hallo DiplingNorbert,

soweit ich mich erinnere wurde ein Grundsatzurteil vom BGH bezüglich eines Sonderkündigungsrechtes bei Umzug gefällt.
Diese besagt ein Umzug an einen Ort an dem der alte Anbieter keine Vertragsleistung erbringen kann ist kein Kündigungsgrund.
Kabel Deutschland behandelt das mit einer 3 Monats-Regelung bei Mietern sehr kundenfreundlich.
In deinem Fall bist du Eigentümer und besitzt die Berechtigung einen Anschluß legen zu lassen. Der Preis scheint mir persönlich recht fair.
Beispiel: Beauftrage doch einmal einen Elektriker dir eine Unterputz-Steckdose mit einer unterputzverlegten Leitung zum Sicherungskasten zu installieren.

Kabel Deutschland bietet im Moment das beste Preis-Leistungs-Verhältnis, also sehe einfach diese Ausgabe als Investition in die Zukunft.

Gruß Resool
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berlin69er
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Re: Keine Sonderkündigung wegen Umzugs

Beitrag von berlin69er »

Und das fällt dir nach 4 Monaten auf, dass du für etwas bezahlst, was du garnicht erhältst? Ich würde versuchen, den Vertrag aussetzen zu lassen, bis bei dir alles erschlossen ist! Eventuell postest du dein Problem hier nochmal:
https://www.kunden-kabeldeutschland.de
Dort können dir KDG Mitarbeiter direkt helfen!
@resool: du hast es nicht verstanden! Die 3 Monatsfrist ist die neue gesetzliche Regel. Wenn am neuen Wohnungsort nicht verfügbar, kann mit dieser Frist gekündigt werden. Nur will der TE ja nicht kündigen, sondern den Anschluss, den er für 999€ in Auftrag gegeben hat. Ganz im Gegensatz zu dir, halte ich das ganz und garnicht für kostengünstig! In welche Zukunft investiert er bitte? Die laufenden Kosten für den Anschluss fallen trotzdem an! Einzig, dass offensichtlich kein anderer Anbieter dort schnelles Inet anbieten kann, macht die Sache vielleicht attraktiv. Wobei zu klären wäre, wieviel KDG dann dort überhaupt anbieten kann!
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kabel_fan
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Re: Keine Sonderkündigung wegen Umzugs

Beitrag von kabel_fan »

@Resool
Das mit dem BGH-Urteil stimmt. Dann hat aber der Gesetzgeber reagiert und das TKG novlliert.
Nun steht dort dort in § 46 Abs. 8 "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."
Kabel Deutschland handelt also im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften, kundenfreundlich nur in der Hinsicht, dass nicht auf das "Ende des Kalermonats", sondern tagegenau berechnet wird.
Nirgendwo im Gesetz steht aber, dass die 3 Monate verpflichtend sind, Kabel Deutschland hätte also auch nach dieser Gesetzesänderung die bis dahin übliche Praxis, den Vertrag in diesen Fällen sofort zu beenden, beibehalten können. Nur warum sollte das gemacht werden, jetzt wo die Rechtslage eindeutig ist.
Dass so mancher Kunde dies empörend findet und auch gern als Abzocke betitelt ist schlichtwegs auf deren Unwissenheit zurückzuführen. Zudem ist ihnen auch nicht bewußt, dass es vertragliche Pflichten sind, die von ihnen einfach gebrochen werden.
Zuletzt geändert von kabel_fan am 29.01.2014, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
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berlin69er
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Re: Keine Sonderkündigung wegen Umzugs

Beitrag von berlin69er »

Wobei das mit dem Problem des TE hier ja nichts zu tun hat!
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Re: Keine Sonderkündigung wegen Umzugs

Beitrag von kabel_fan »

Das ist schon richtig, aber den Beitrag zur "Sonderkündigung" kann man nicht so stehen lassen
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berlin69er
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Re: Keine Sonderkündigung wegen Umzugs

Beitrag von berlin69er »

Da haste recht, weshalb ich ja auch drauf eingegangen bin... ;)
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DiplingNorbert
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Re: Keine Sonderkündigung wegen Umzugs

Beitrag von DiplingNorbert »

@Resool:
Arbeitest du zufällig bei KD???
Zu dem Thema Kosten:
2 meiner Nachbarn haben je 199€ für die gleiche Leistung ein paar Monate früher bezahlt. Das die Kosten ausgerechnet kurz bevor ich den Auftrag gebe "leicht" angehoben werden, habe ich (widerwillig) akzeptiert, da ich auch mehrfach darüber Beiträge im Internet gelesen habe.
Aber noch ein kleines Schmankerl:
Der neue Nachbar 2 Häuser weiter (noch am Bauen) soll für die gleiche Leistung nicht 199, auch nicht 999, nein, er soll 2300€ bezahlen!!! Da habe ich ja nochmal Glück gehabt!!! :lol:

Und ich kenne (Gott-Sei-Dank) keinen Elektriker oder anderen Handwerker mit diesem Stundenlohn:
1000€ für 2 Leute für knapp 2 Stunden Arbeit - macht (je nach Anfahrtskosten) ca. 200-250€ die Stunde.
kabel_fan
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Re: Keine Sonderkündigung wegen Umzugs

Beitrag von kabel_fan »

Ich bin kein MA bei KD und auch sonst recht skeptisch was das Unternehmen angeht.
Aber hier ist es doch eindeutig so, dass du etwas willst, das einen bestimmten Preis kostet.
Das wußtest du vorher, und wenn du dich schlau gemacht hättest, käme auch das problem mit der Kündigung des TV nicht erst jetzt zur Sprache.
In diesem Fall ist es dumm gelaufen, aber wegen der paar Monate, die du noch TV bezahlen darfst geht die Welt doch auch nicht unter.
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berlin69er
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Re: Keine Sonderkündigung wegen Umzugs

Beitrag von berlin69er »

Ne, er hat ja den Auftrag für die 999€ schon gegeben... Ich würde, nach so langer Zeit aber mal widerrufen und mich mal bei anderen, DSL Anbietern erkundigen, was eine Erschließung kostet.
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Scraby
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Re: Keine Sonderkündigung wegen Umzugs

Beitrag von Scraby »

Bei den Kosten zum Bau eines Übergabepunktes handelt es sich - zumindest bei den Preisen 199,- Euro und nun 999,- Euro - um Pauschalangebote. Ob die Pauschale zwingend um das fünffache erhöht werden musste, sei einmal dahingestellt. Im Pauschalangebot ist eine gewisse Grundleistung enthalten. Wenn dein Nachbar nun 2300,- Euro zahlen muss, fällt dementsprechend ein höherer Bearbeitungsaufwand als bei dir an. Beispielsweise ein längerer Kabelgraben oder ein anderer Untergrund (befestigt). Es könnte aber auch einfach die allgemeine Entfernung vom Grundstück zum BK-Kabel sein.

Mit dem Bau des Übergabepunktes hast du dein Interesse bekundet, dein Haus von Kabel Deutschland versorgen zu lassen. Nun kannst du aber nicht sagen, dass nur einen deiner bisherigen Verträge erfüllen willst. Denn "versorgt" zählt dann nun einmal für alle Vertragsarten.

Wie bereits erwähnt, solltest du nach einer Gutschrift für den Zeitraum Umzug bis Anschluss verlangen, denn das Kabel Deutschland es innerhalb von vier Monaten nicht schafft, den Übergabepunkt zu setzen, ist nicht dein Problem. Dies gilt für beide Verträge.

Wenn mich nicht alles täuscht, ist im Pauschalangebot über 999,- Euro doch auch die kostenlose Nutzung des Kabelanschlusses für ein Jahr inbegriffen. (Zumindest ein monatlicher Preisnachlass von maximal 18,90 Euro aufs Grundentgelt des Kabelanschlusses). Von daher würde ich das auch in Anspruch nehmen und den Kabelanschluss nicht kündigen. Bin mir hier aber nicht zu 100% sicher, da ich die Information nur mal von einem Bekannten gehört habe. Frag also am Besten mal nach.