Vermieter will Kamin nicht frei räumen

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hanspansen
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Re: Vermieter will Kamin nicht frei räumen

Beitrag von hanspansen »

Besserwisser hat geschrieben:Laut KD muß der Kamin gedeckelt sein.
Er darf gleichzeitig nicht als Lüftung oder Abzug für Gasthermen usw. benutzt werden.
Der Kamin muß ganz unten und oben ein Lüftungsloch haben.
In den Kamin muß ein Warnband eingezogen werden.
Der Kamin muß als Installationsschacht gekennzeichnet werden.
Und der Kamin muß vom Schornsteinfeger entwidmet/freigemeldet sein.

:streber:
Vielen Dank, dann kann ich das vergessen.
webskipper
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Re: Vermieter will Kamin nicht frei räumen

Beitrag von webskipper »

Was ist denn mit der Übertragung über das Stromnetz (PowerLAN)? Kabelmodem im Keller, Übertragung der Daten in deine Wohnung über Stromkreis ?
Newty
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Re: Vermieter will Kamin nicht frei räumen

Beitrag von Newty »

Nichts. Modems dürfen in MFH nicht in Kellern installiert werden.
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hanspansen
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Re: Vermieter will Kamin nicht frei räumen

Beitrag von hanspansen »

webskipper hat geschrieben:Was ist denn mit der Übertragung über das Stromnetz (PowerLAN)? Kabelmodem im Keller, Übertragung der Daten in deine Wohnung über Stromkreis ?
Daran hab ich auch schon gedacht, allerdings eher an WLAN. Ich denke bei beiden Lösungen würde über zwei Stockwerke nicht mehr viel von den 100 MBit/s übrig bleiben.
Newty hat geschrieben:Nichts. Modems dürfen in MFH nicht in Kellern installiert werden.
Von seiten Kabel Deutschland, oder des Gesetzgebers? Wo wird denn da eigentlich die Grenze gezogen? Ich meine, ein Hausverstärker darf ja auch installiert werden?
Newty
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Re: Vermieter will Kamin nicht frei räumen

Beitrag von Newty »

hanspansen hat geschrieben: Von seiten Kabel Deutschland, oder des Gesetzgebers? Wo wird denn da eigentlich die Grenze gezogen?
KDG möchte das nicht (Inwieweit nun das Modem im Feuchtraum aufgestellt werden darf, ist da erstmal egal).
Wenn es nur Parzellen sind, kann nicht sichergestellt werden, dass nur eine WE das Internet nutzt. Da haben Nutzer und von KDG ein Interesse dran: Du bist als Anschlussinhaber verpflichtet sicherzustellen, dass Unbefugte den Anschluss nicht nutzen (Stichwort Störerhaftung). Zum anderen will KDG ja auch nicht, dass mehrere Wohnungen über den selben Anschluss surfen.
Ich meine, ein Hausverstärker darf ja auch installiert werden?
Aber da gibt es keine Möglichkeit, dein Internet mitzunutzen. Dort kann man nur stören :)
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Re: Vermieter will Kamin nicht frei räumen

Beitrag von Besserwisser »

Newty hat geschrieben: Zum anderen will KDG ja auch nicht, dass mehrere Wohnungen über den selben Anschluss surfen.
Naaa, das geht aber per WLAN-Sharing oder LAN-Hausverkabelung prima.
Die vier LAN-Ports am Kabelrouter laden ja regelrecht dazu ein.

:fahne:
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Re: Vermieter will Kamin nicht frei räumen

Beitrag von Newty »

Besserwisser hat geschrieben: Naaa, das geht aber per WLAN-Sharing oder LAN-Hausverkabelung prima.
Die vier LAN-Ports am Kabelrouter laden ja regelrecht dazu ein.
Klar, aber muss ich das provozieren? :P

Ist das denn noch aktuell, was ich da geschrieben habe?
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webskipper
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Re: Vermieter will Kamin nicht frei räumen

Beitrag von webskipper »

Mensch Newty, dafür gibt es abschließbare Kästen. Soll er sich einen anbauen lassen, Hardware rein und Schlüssel behält nur er. Fertig.