Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
KDG hat mal wieder gerichtlich verloren, diesmal in Zusammenhang mit deren Werbung:
http://www.abendblatt.de/wirtschaft/art ... hland.html
Dies ist für einen in vielerlei Hinsicht genervten KDG-Kunden mal wieder schön ...
http://www.abendblatt.de/wirtschaft/art ... hland.html
Dies ist für einen in vielerlei Hinsicht genervten KDG-Kunden mal wieder schön ...
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- Kabelexperte
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Ich bin jetzt nicht unbedingt der große KDG-fan, aber was daran schön sein soll verstehe ich nicht?
Wenn mich persönlich Werbung nervt, sorge ich dafür, dass ich keine mehr erhalte.
Wenn mich persönlich ein Vertragspartner nervt. kündige ich das Vertragsverhältnis.
Wenn ich aber nur schadenfroh sein will, tja, was bin ich dann wohl?
Wenn mich persönlich Werbung nervt, sorge ich dafür, dass ich keine mehr erhalte.
Wenn mich persönlich ein Vertragspartner nervt. kündige ich das Vertragsverhältnis.
Wenn ich aber nur schadenfroh sein will, tja, was bin ich dann wohl?
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- Kabelexperte
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
es geht um nicht persönliche Werbung!
z.B. "An die Bewohner dieses Hauses" die kann man leider nicht abbestellen ! Nun wohl doch Dank Urteil
z.B. "An die Bewohner dieses Hauses" die kann man leider nicht abbestellen ! Nun wohl doch Dank Urteil
Anschluss 1: 32Mbit Internet&Telefon (HB1 + Thomson Modem) => letzte Störung 4/2014 !
Anschluss 2: 100 Mbit Internet&Telefon (FritzBox) => Keine Störung mehr seit 8.2012
Anschluss 2: 100 Mbit Internet&Telefon (FritzBox) => Keine Störung mehr seit 8.2012
Der Rundfunkbeitrag ist wie eine umgedrehte Müllgebühr.
Man muss sie zahlen und bekommt den Müll direkt nachaus geliefert....
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Gegen was alles geklagt wird. Unbegreifflich.
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Was viel nerviger ist, man kann zwar die Werbeerlaubnis entziehen, aber bei Vertragsänderung/verlängerung stimmst du automatisch wieder zu...
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Bei uns im Haus liegt ein Korb auf oben auf den Briefkästen. Da schmeißt jeder seine Werbepost rein und gut ist. Aber in Deutschland wird echt gegen jeden Furz geklagt.Burkhard10 hat geschrieben:Gegen was alles geklagt wird. Unbegreifflich.
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Wenn das automatisch passiert ist das so nicht zulässig. Man muss es aktiv anwählen. Aber auch hier wo kein Kläger da kein Richter.koaschten hat geschrieben:Was viel nerviger ist, man kann zwar die Werbeerlaubnis entziehen, aber bei Vertragsänderung/verlängerung stimmst du automatisch wieder zu...
Ich habe übrigens 2012 meinen Vertrag gewechselt und bekomme trotzdem keine Werbung/Anrufe von Kabel. Die Werbeerlaubnis wird wohl nicht automatisch wieder gesetzt.
Gruß Gastanmeldung
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Da sieht man mal wieder wie Unterschiedlich die Regionen sind. Briefe an 'Alle Bewohner des Hauses' sind oft gar nicht frankiert und werden wie Werbepost verteilt. Von KDG hatte ich noch nie was im Briefkasten. Wohl aber von anderen (Oft ein Regionales Möbelhaus). Stellt sich nun also die Frage: Dürfen die das jetzt auch nicht mehr und wenn ich von denen Zugespammt werden darf ich auch drohen?
Tschau,
Kai
SONY KD-49X8505B mit KDG CI+ Modul (G09 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
VU+ Ultimo4k (FBC und DUal DVB-C Tuner) (D02 SC freigeschaltet: SKY (Film, Vodafone Basic TV)
TOPFIELD CRP2401CI+ (mit 1 TB Platte) mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
SONY KDL-40W3000 mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
Kabelanschluß: Vodafone KabelDeutschland
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte und keine Instanzen mehr möglich sind, kannste dein Möbelhaus verklagen und dich auf das KDG Urteil berufen. Ob die Gerichte dann in jeden Fall gleich entscheiden, ist fraglich, wenn's nicht gerade bis zum Bundesgericht geht.
Im Prinzip können die Firmen diese Art der unpersonalisierten Werbung auch direkt einstellen, wenn das Urteil durchkommt. Denn wie soll der Zusteller unterscheiden, ob er jetzt einwerfen darf oder nicht?
Im Prinzip können die Firmen diese Art der unpersonalisierten Werbung auch direkt einstellen, wenn das Urteil durchkommt. Denn wie soll der Zusteller unterscheiden, ob er jetzt einwerfen darf oder nicht?
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Meißtens liegen die Briefe in der Tageszeitung drin - wem willst da verklagen? Die Tageszeitung wird sagen der Postbote hat den da reingelegt und der Postbote sagts andersrum........