Hallo Zusammen,
Folgendes Problem:
Meine Mutter hat nach dem Tod meines Vaters den Vertrag bei der Deutschen Telekom zum 31.01.14 gekündigt
und schon vorher einen neuen bei Kabel Deutschland abgeschlossen. Die Rufnummer-Mitnahme schien kein Problem zu sein,
was sich nun als falsch herausstellte!
Leider hat uns kein Mitarbeiter von Kabel Deutschland darüber aufgeklärt, das eine Portierung nur dann möglich ist wenn der Vertragsinhaber
der Gleiche ist. Diese doch wichtige Information habe ich erst von Kabel Deutschland erhalten nachdem ich mich dort am 02.02.14 erkundigen wollte
warum die alte Rufnummer nicht wie gewünscht portiert wurde.
Welche Optionen habe ich um die alte Rufnummer zurück zu bekommen??
Kabel Deutschland verweist mich auf die Deutsche Telekom. Die Deutsche Telekom Hotline jedoch, sieht meine Mutter nicht mehr als "Goldesel" und gibt sich wenig Mühe, angeblich sei die Telefonnummer von der "Netzagentur" oder ähnliches für 4 Jahre gesperrt wurden. Das stimmt laut Kabel Deutschland hotline nicht!
Würde mich sehr über Ratschläge freuen, dann meine Mutter hätte gerne ihre alte Telefonnummer wieder!
DANKE
MfG
Rufnummerportierung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Fortgeschrittener
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Re: Rufnummerportierung
Du könntest versuchen dich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden.
Beschwerdeformular Anbieterwechsel:
(DOC)
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... onFile&v=3
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- Kabelfreak
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Re: Rufnummerportierung
Keine, fürchte ich. Der Anschluß mit dieser Nummer war wohl ausschließlich auf den Namen des Vaters (Vertragsnehmer) registriert.Gelie hat geschrieben:Welche Optionen habe ich um die alte Rufnummer zurück zu bekommen??
Ein Recht auf Rufnummernportierung besteht nur, wenn der Vertragsnehmer beim alten und neuen Anbieter identisch sind.
EDIT: Hätte deine Mutter den Vertrag vor der Kündigung auf ihren Namen ändern lassen, wäre die Portierung kein Problem.
Aber hätte, wäre, wenn: das hilft euch jetzt auch nicht weiter.
--
Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
Anschluss Juli 2007 - Dez. 2021, zuletzt 1000/50 mit FB 6660.
Jetzt Glasfaser GPON 400/200 und glücklich damit
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Re: Rufnummerportierung
Ich denke schon, daß die Beschwerde bei der BNetzA was bringt.
Schließlich ist die Witwe ja "Rechtsnachfolger" bzgl. des gekündigten Vertrages mit der Telekom.
Wenn die Portierung nicht gehen sollte, hätte die Telekom ja auch nicht die Kündigung des Vertrages durch eine "fremde Person" annehmen dürfen.
Schließlich ist die Witwe ja "Rechtsnachfolger" bzgl. des gekündigten Vertrages mit der Telekom.
Wenn die Portierung nicht gehen sollte, hätte die Telekom ja auch nicht die Kündigung des Vertrages durch eine "fremde Person" annehmen dürfen.
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Re: Rufnummerportierung
Ein Recht auf eine nachträgliche Rufnummernmitnahme gibt es nicht, hatte diesbezüglich bereits Kontakt mit der BNetzA. Hier mal ein Auszug:
Bringt dich jetzt aber leider nicht wirklich weiter.
Es gibt nach Wirksamwerden der Kündigung - wie oben erläutert - eine Sperrfrist von 3 Monaten, in der die Rufnummer nicht an einen neuen Nutzer vergeben werden kann. Dieser Zeitraum ist eigentlich für den alten Anbieter gedacht. Denn falls sich Kunden entscheiden, einen Neuvertrag abzuschließen, können sie ihre alten Telefonnummern wieder erhalten. Allerdings wird der Zeitraum im Allgemeinen für Nachträgliche Rufnummernmitnahmen genutzt. Auch wenn es keinen Rechtsanspruch gibt, sind die Telefonnetzbetreiber hier eigentlich sehr kulant.
An deiner Stelle würde ich mich noch einmal an beide Telefonnetzbetreiber und die BNetzA wenden.
- Telekom: Schreiben mit dem Hinweis, dass deine Mutter den Vertrag und die Telefonnummer bisher genutzt hat und diese daher mitnehmen möchte. Ein Auftrag zur Rufnummernmitnahme wird noch einmal über den neuen Anbieter beauftragt.
- Kabel Deutschland: Selbiges Schreiben mit dem Hinweis, dass eine Vetragsübernahme bei der Telekom nicht mehr möglich ist und man die Rufnummernmitnahme noch einmal mit einer Kopie der Sterbeurkunde beantragen soll. Telekom wurde entsprechend informiert.
- BNetzA: Bitte um Hilfe, damit diese sich mit der Telekom in Verbindung setzt
(Achte darauf, dass du die Schreiben nicht zeitgleich abschickst, damit die Anbieter auch die Möglichkeit haben, Kenntnis zu nehmen. Sprich die Telekom sollte dein Schreiben zuerst erhalten, um ggf. einen entsprechenden Vermerk machen zu können, bevor Kabel Deutschland sich meldet)
Der richtige Weg wäre also eine Vertragsübernahme gewesen. Danach hätte deine Mutter Kabel Deutschland mit der Rufnummernmitnahme beauftragen müssen. Da deine Mutter den Vertrag jedoch unwissentlich gekündigt hat, hat sie alle Rechten und Pflichten abgetreten, dies beinhaltet auch die Nutzungsmöglichkeit der Telefonnummer.vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie fragen, ob ein Recht auf nachträgliche Rufnummernmitnahme besteht.
Lassen Sie mich dazu wie folgt Stellung nehmen:
.......
Der Kunde muss die Portierung beim neuen Anbieter beauftragen. Der neue Anbieter stimmt die Portierung dann mit dem alten Anbieter ab. Der alte Anbieter schaltet nach dem letzten Tag der Vertragslaufzeit die Rufnummer bei sich ab. Bei der Portierung wird angestrebt, dass die Rufnummer beim neuen Anbieter möglichst noch am gleichen Tag angeschaltet wird.
Wird eine portierte Rufnummer bei Kündigung des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz ohne weitere Portierung frei, muss sie an den ursprünglichen Anbieter („originären Zuteilungsnehmer“) zurückgegeben werden. Die Rückgabe soll bei Ortsnetzrufnummern erst drei Monate nach dem Wirksamwerden der Kündigung erfolgen, damit dem bisherigen Anbieter innerhalb dieser Frist eine Wiederzuteilung an den bisherigen Kunden möglich ist. Solange die Rufnummer nicht zurückgegeben ist, kann sie zu einem anderen Anbieter portiert werden, sofern die Kündigung noch nicht wirksam ist. Eine abgeleitete Zuteilung an andere Teilnehmer darf erst nach der Rückgabe und nur durch den originären Zuteilungsnehmer erfolgen.
Eine der Voraussetzungen der Rufnummernportierung ist das Vorliegen des Portierungsauftrages, spätestens am Tag des Wirksamwerdens der Kündigung, beim abgebenden als auch beim aufnehmenden Anbieter.
Sollte der Portierungsauftrag nicht rechtzeitig bzw. nicht vollständig vorgelegen haben, wäre die Portierung gescheitert und die Rufnummer(n) nicht mehr verfügbar.
Die Rufnummer(n) könnte(n) allenfalls auf Kulanzbasis portiert werden.
......
Bringt dich jetzt aber leider nicht wirklich weiter.
Es gibt nach Wirksamwerden der Kündigung - wie oben erläutert - eine Sperrfrist von 3 Monaten, in der die Rufnummer nicht an einen neuen Nutzer vergeben werden kann. Dieser Zeitraum ist eigentlich für den alten Anbieter gedacht. Denn falls sich Kunden entscheiden, einen Neuvertrag abzuschließen, können sie ihre alten Telefonnummern wieder erhalten. Allerdings wird der Zeitraum im Allgemeinen für Nachträgliche Rufnummernmitnahmen genutzt. Auch wenn es keinen Rechtsanspruch gibt, sind die Telefonnetzbetreiber hier eigentlich sehr kulant.
An deiner Stelle würde ich mich noch einmal an beide Telefonnetzbetreiber und die BNetzA wenden.
- Telekom: Schreiben mit dem Hinweis, dass deine Mutter den Vertrag und die Telefonnummer bisher genutzt hat und diese daher mitnehmen möchte. Ein Auftrag zur Rufnummernmitnahme wird noch einmal über den neuen Anbieter beauftragt.
- Kabel Deutschland: Selbiges Schreiben mit dem Hinweis, dass eine Vetragsübernahme bei der Telekom nicht mehr möglich ist und man die Rufnummernmitnahme noch einmal mit einer Kopie der Sterbeurkunde beantragen soll. Telekom wurde entsprechend informiert.
- BNetzA: Bitte um Hilfe, damit diese sich mit der Telekom in Verbindung setzt
(Achte darauf, dass du die Schreiben nicht zeitgleich abschickst, damit die Anbieter auch die Möglichkeit haben, Kenntnis zu nehmen. Sprich die Telekom sollte dein Schreiben zuerst erhalten, um ggf. einen entsprechenden Vermerk machen zu können, bevor Kabel Deutschland sich meldet)