Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

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berlin69er
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von berlin69er »

Auch wenn's Inet auch über Sat gibt, ist die Schüssel wohl keine Lösung...
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kabel_fan
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von kabel_fan »

peppixb hat geschrieben:genauso kann man argumentieren, was kann kdg dafür, dass der nachbar nicht mit macht, kundenproblem ...
Weißt du, was ein Vertrag ist? Anscheinend nicht.
Es ist absolut nicht Aufgabe des Kunden, für Zugang zur Nachbarwohnung zu sorgen. Es sei denn, die Nachbarwohnung sei der "Technikraum", was aber wohl kaum anzunehmen ist.
Nur mitzuteilen, sie wären gewillt, den Vertrag einzuhalten, genügt halt leider nicht.
Zustimmen kann ich, was die Mitwirkungspflicht des TE angeht, allerdings hat die auch seine Grenzen.
Und ob KDG etwas reicht oder nicht spielt absolut keine Rolle, wenn sie nicht in der Lage sind für vertragsgemäße Zustände zu sorgen, müssen sie halt die Kündigung schlucken.
Der Kunde besteht ja nicht auf Vertragserfüllung (was auch ziemlich aussichtslos wäre meiner Meinung nach)
Und ob KDG im Falle einer ausserordentlichen Kündigung hier den Rechtsweg beschreitet, bezweifle ich doch sehr.
Die Meinung, es würde bestenfalls mit einem Vergleich enden, kann ich bei der geschilderten Situation absolut nicht teilen.
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berlin69er
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von berlin69er »

Wir können hier eh nichts gescheites raten, da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen...
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Rob_LD
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von Rob_LD »

Es ist so wie "kabel_fan" bereits mehrfach schrieb.

Der Kunde hat einen Vertrag mit KDG welcher die Pflichten beider Vertragspartner regelt.
Kann KDG diesen Pflichten nicht nachkommen muß der Kunde Nachbesserung verlangen.

Ist KDG aus welchen Gründen auch immer nicht dazu in der Lage Nachbesserung zu leisten steht es dem Kunde frei den Vertrag einseitig zu kündigen.
Aus welchen Gründen KDG zur Nacherfüllung nicht in der Lage ist spielt keine Rolle.
(Ausnahmen können, sofern in den AGB geregelt, höhere Gewalt sein)


Wichtig ist auf jeden Fall eine angemessene Fristsetzung zur Nachbesserung.
(§ 323 BGB)

Danach die außerordentliche Kündigung aussprechen.
Fabian
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von Fabian »

Eugen R. hat geschrieben: Meine Frage ist nun, wie es für mich möglich ist aus dem Vertrag entlassen zu werden? Ich denke es ist für mich ein Punkt erreicht an dem ein weiterer Reperaturversuch unzumutbar ist, da es ja auch nicht garantiert ist, dass ein Zugriff auf den Anschluss meines Nachbarn das Problem beseitigen würde.
Da der Vermieter sicher eine Multimediagestattung unterschrieben hat, müsste der Vermieter hier mal angesprochen werden. Das steht in der MM-Gestattung:
Der Vertragspartner ermöglicht Kabel Deutschland den Betrieb und die Wartung der zur Durchleitung der Signale der Breitbandkabelangebote
genutzten Anlagen.
peppixb
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von peppixb »

kabel_fan hat geschrieben:
peppixb hat geschrieben:genauso kann man argumentieren, was kann kdg dafür, dass der nachbar nicht mit macht, kundenproblem ...
Weißt du, was ein Vertrag ist? Anscheinend nicht.
ja du hast recht
das beste ist hier wirklich von seinem außerodentlichem kündigungsrecht gebrauch zu machen, dann ist das alles in 2-3 wochen ausgestanden :party:

kdg hat im übrigen großen respekt vor anwälten, presse und ist bekannt für kulante lösungen
kabel_fan
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von kabel_fan »

Wenn die Argumente ausgehen, hilft auch Ironie nicht weiter.
peppixb
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von peppixb »

es geht weniger um ironie

du hast recht!
punkt

aber recht haben und recht bekommen sind einfach zwei paar unterschiedliche schuhe

kabel zieht es durch
am ende bleiben viele nerven, eine laaange zeit des wartens/schreiben/telefonieren/hoffens und vielleicht ein befriedigendes ergebnis für den kunden ... vielleicht

ich lese jeden tag briefe an kunden/anwälte/betreuer/hinterbliebenen
zum größten teil zusammengesetzt aus textbausteinen
kabel_fan
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von kabel_fan »

Gut, dann ist das geklärt. Ich gebe dir auch recht, dass es nicht unbedingt einfach ist und guter Nerven bedarf.
Was macht KDG im Normalfall bei fristloser Kündigung: Schickt eine Kündigungsbestätigung mit dem Datum Ender MVLZ.
Der Kunde ist erst mal verwirrt, beginnt evtl. einen mail/Briefverkehr und möchte diesen "Irrtum" ausräumen, da er nicht weiß,
dass seine ausgesprochene Kündigung wirksam ist und keiner Bestätigung bedarf.
Er könnte jetzt (wenn er gut gelaunt ist, vielleicht noch einen Hinweis geben) sich zurücklehnen und abwarten.

Jetzt ist KDG am Zug und muss gerichtlich feststellen lassen, dass das Vertragsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde.
Das aber wird in den allerwenigsten Fällen aber eben nicht geschehen. Und wenn dann, wie es hier der Fall ist, es äußerst zweifelhaft ist, dass das Gericht
den Argumenten von KDG folgt, kommt meist der Brief mit der "Kulanzregelung ohne Anerkenung einer Rechtskraft".
Sind schon ganz schön trickreich, diese KDG-Leute.
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berlin69er
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von berlin69er »

Ich kann mich ja auch sehr irren, aber ich fürchte das geht gewaltig schief! Der TE hat eine Störungsbeseitigung verlangt. Der Techniker hat versucht diese zu beseitigen. Warum auch immer benötigt er Zugang zur Nachbarwohnung. Da kommen wir wieder auf die örtlichen Gegenheiten zu sprechen, die wir nicht kennen, wie z.B. die Möglichkeit eines Anschlusses auf mehrere Dosen verteilt... Des weiteren hilft die Aussage, er oder der Nachbar ist selten zu Hause auch nicht weiter, da KDG seiner Verpflichtung zur Beseitigung der Störung nicht nachzukommen kann. Anstatt zu kündigen, würde ich KDG und zusätzlich die Hausverwaltung nochmal zur Beseitigung der Störung auffordern. Wenn dann KEINE Reaktion erfolgt ist die Kündigung berechtigt. Nur muss man KDG eben auch Gelegenheit zur Beseitigung ermöglichen, sonst ist's Essig mit Kündigung aus besonderen Gründen!
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