Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Zumal der Anbieter, selbst wenn er diese Negativliste erstellen möchte, es garnicht kann, weil er die Adressdaten ja nicht speichern dürfte... Ich gehe von aus, dass das Urteil in der nächsten Runde gekippt wird oder es bei dieser Einzelfallentscheidung bleiben wird. Im Prinzip kann jegliche Art der unpersonalisierten Werbung ja dann eingestellt werden, das stimmt...
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Nun, das Urteil ist rechtskräftig.
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Dann bleibt abzuwarten, ob's eine Einzelfallentscheidung bleibt...
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Zunächst mal ist jedes Urteil eine Einzelfallentscheidung. Fraglich, ob noch mehr Verbraucher dermaßen genervt von einem Unternehmen sind, dass sie sich die Mühe machen, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Ich persönlich als Verbraucher finde das Urteil absolut in Ordnung, wie die Unternehmen damit umgehen ist letztendlich deren Sache
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Nein, ich finde das Urteil weltfremd! Einem Verbraucher ist es wohl zuzumuten, an seinem Briefkasten oder über die Hausverwaltung an der Haustür einen entsprechenden Hinweis anzubringen, dass keine Werbung gewünscht ist. Erst wenn in diesem Fall trotzdem nicht personalisierte Werbung eingeschmissen wird, sollte man rechtlich dagegen vorgehen können. Das war auch die bisher allgemein übliche rechtliche Situation. Wie geschrieben, ist das ja völlig losgelöst von Kabel Deutschland. Auch ein Nachweis dürfte schwierig werden, wenn z.B. ein anderer Mieter seine Werbung in anderen Briefkästen "entsorgt". Eine Beweisführung durch den ursprünglichen Versender ist da so gut wie unmöglich.
Grundsätzlich bin ich ja auch gegen diese, meist eh sinnlose Werbeform. Aber man muss schon "die Kirche im Dorf lassen"...
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Ich will dir deine Meinung nicht nehmen, gebe aber folgendes zu bedenken:
Bringt der Mieter/Eigentümmer ein Hinweisschild an, ist der "Einwerfer" für die Beachtung des Werbeverbots zuständig. Ob das dem immer zuzumuten ist?
Nach dem Urteil des OLG obliegt es dem Absender dafür zu sorgen, dass seine Werbung nicht da landet, wo sie nicht erwünscht ist.
Sollte sich die in diesem Urteil (es setzt ja im übrigen hohe Maßstäbe) manifestierte Rechtsauffassung tatsächlich großflächig durchsetzen lassen, würde das evtl. auch den Handel mit Adressen etwas einschränken.
Im übrigen hat für mich das Rechtsgut "Privatsphäre" einen überragend hohen Stellenwert, wo schon sehr massive Gründe vorgebracht werden müssen, um hier Zugeständnisse zu machen. Werbung zu erleichtern, gehört da ganz sicher nicht dazu. Aber wie gesagt, die Meinungen können ja unterschiedlich sein. Jedenfalls werde ich mir den Spass erlauben, sollte wieder mal irgendeine Firma mir so einen Brief schicken, unter Verweis auf dieses Urteil darum bitten, dies zukünftig zu unterlassen. Bin gespannt, ob ich dann überhaupt eine Antwort erhalte.
Bringt der Mieter/Eigentümmer ein Hinweisschild an, ist der "Einwerfer" für die Beachtung des Werbeverbots zuständig. Ob das dem immer zuzumuten ist?
Nach dem Urteil des OLG obliegt es dem Absender dafür zu sorgen, dass seine Werbung nicht da landet, wo sie nicht erwünscht ist.
Sollte sich die in diesem Urteil (es setzt ja im übrigen hohe Maßstäbe) manifestierte Rechtsauffassung tatsächlich großflächig durchsetzen lassen, würde das evtl. auch den Handel mit Adressen etwas einschränken.
Im übrigen hat für mich das Rechtsgut "Privatsphäre" einen überragend hohen Stellenwert, wo schon sehr massive Gründe vorgebracht werden müssen, um hier Zugeständnisse zu machen. Werbung zu erleichtern, gehört da ganz sicher nicht dazu. Aber wie gesagt, die Meinungen können ja unterschiedlich sein. Jedenfalls werde ich mir den Spass erlauben, sollte wieder mal irgendeine Firma mir so einen Brief schicken, unter Verweis auf dieses Urteil darum bitten, dies zukünftig zu unterlassen. Bin gespannt, ob ich dann überhaupt eine Antwort erhalte.
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Was hat der Handel mit Adressen damit zu tun? Wenn's nach dem Urteil geht, würde dieser doch steigen, denn alle Versender mit nicht personalisierter Werbung müssten sich Listen anlegen, mit Kunden, die grundsätzlich keine Werbung wünschen. Das heißt irgendwo müssen diese Daten ja gespeichert werden. Und was macht der Zusteller? Er muss doch die Listen vor Ort abgleichen, damit er weiß ob er einwerfen darf oder nicht. Ist das zuzumuten oder einfacher, als einen Aufkleber zu beachten? Ich weiß nicht, ob du es verstanden hast: es geht um Werbung ohne speziellen Adressat. Für die Verteilung gibt's meist spezielle Agenturen, die ihre Einwerfer (normal) auf die Beachtung der Aufkleber schulen. Bisher klappt das doch auch: Aufkleber an den Kasten= keine Werbung. Und bei personalisierter Werbung, beim Versender abbestellen...
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Ich habe es sehr wohl verstanden und es interessiert mich nicht im geringsten, welchen Aufwand der Werbetreibende hat. Es geht hier um den Schutz meiner Privatsphäre. Im übrigen hat hier wohl die Deutsche Post und nicht eine dieser Verteilagenturen die Werbung verteilt. Ist aber nur am Rande interessant.
Wie gesagt: Ich lass dir gerne deine Meinung, aber bitte lass mir meine auch. Du musst sie weder teilen, noch verstehen, sondern nur akzeptieren.
Was den Adresshandel angeht habe ich deshalb Hoffnung, weil evtl. die einzelnen Adressen weniger wert sind. Aber auch das ist nachrangig.
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Ähm, sorry, aber was soll der Hinweis mit deiner/meiner Meinung? Darf ich meine nicht äußern? Hab ich geschrieben, dass du deine nicht äußern darfst?
DU hast doch die Frage gestellt, ob der Zusteller "den Aufwand" betreiben kann, das Hinweisschild zu beachten, was er im übrigen ja jetzt schon tun muss. Das soll dann einfacher werden, wenn er zunächst Name und Anschrift abgleichen muss? Und du warst der Auffassung, dass Adresshandel abnehmen wird. Wenn es nach dem Urteil geht, wird er aber zunehmen und nicht ab, denn es werden Daten für die Zusteller benötigt. Ob das einwerfen von Werbung in einen Briefkasten ein Eingriff in die Privatsphäre ist, wenn kein Hinweis drauf ist? Daran zweifle ich... Das ist meine Meinung! Dabei können wir es auch belassen.
DU hast doch die Frage gestellt, ob der Zusteller "den Aufwand" betreiben kann, das Hinweisschild zu beachten, was er im übrigen ja jetzt schon tun muss. Das soll dann einfacher werden, wenn er zunächst Name und Anschrift abgleichen muss? Und du warst der Auffassung, dass Adresshandel abnehmen wird. Wenn es nach dem Urteil geht, wird er aber zunehmen und nicht ab, denn es werden Daten für die Zusteller benötigt. Ob das einwerfen von Werbung in einen Briefkasten ein Eingriff in die Privatsphäre ist, wenn kein Hinweis drauf ist? Daran zweifle ich... Das ist meine Meinung! Dabei können wir es auch belassen.
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Re: Gericht verbietet KDG-Nerv-Werbung
Ihr macht wieder solange bis einer weint. :>