Dieses Argument hatte ich sogar noch übersehen.tom8955 hat geschrieben: Ich habe die Möglichkeit mein Abo auslaufen zulassen und gut ist. Bei ARD und ZDF habe ich die Möglichkeit nicht. Ich seh die Sender nicht, muss aber dafür zahlen.
Umso mehr frage ich mich, wie ein seriöser Rechtsanwalt so eine Klage seines Mandanten zulassen kann (außer er will seine Taschen rücksichtslos füllen):
kein Zwang, Sky zu bestellen und zu bezahlen
keine Werbeunterbrechnung (es wird nichts unterbrochen, und beim nach oben scrollenden Abpann gehen nicht einmal Informationen verloren)
Auf das Ergebnis der Klage bin ich nicht mal gespannt, wel es schon jetzt so klar ist...