Vollmacht

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sassi
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Registriert: 07.05.2014, 05:05

Vollmacht

Beitrag von sassi »

Hi,

ich habe mal eine allgemeine Frage zur Vollmacht bei KD, da ich mich damit nicht so gut auskenne.
Ich wohne in einer Wohngemeinschaft. Mein ehemaliger Mitbewohner hatte damals auf seinen Namen einen Vertrag bei KD gemacht.
Als er dann ausgezogen ist und den Vertrag nicht mitnehmen konnte, bzw. das mit der Kündigung einfach nicht auf die Reihe bekommen habe, hat er für mich erstmal eine Vollmacht ausgestellt, damit der Vertrag in der WG erstmal weiterläuft und ich die Rechnungen einsehen kann.
Mittlerweile habe ich einen eigenen Vertrag, da mir das irgendwann zu blöd wurde und habe ihm den ganzen Kram zugeschickt, damit er sich weiter darum kümmern kann.
Nun meine Frage: Wenn er seine Rechnungen nicht bezahlt, kann KD mir irgendwas in Rechnung stellen, weil ich die Vollmacht habe?
Ich nehme mal an nicht, weil es ja sein Vertrag ist. Aber ich wollte einfach mal nachfragen.
Der Kundenservice von KD hat auch gemeint, dass es sein Vertrag ist und die Vollmacht damit nichts zu tun hätte, aber ich wollte trotzdem gern nochmal hier nachfragen, da im Kundenservice bekanntlich nicht grad die Profis sitzen ;)
also danke schonmal
Resool
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Re: Vollmacht

Beitrag von Resool »

hallo sassi,

es ist sehr fair gewesen dir den Vertrag zur Nutzung zu überlassen, die Vollmacht ist eine einseitige Willenserklärung und sollte dir ein Auskunftsrecht geben. Es ist keine Vertragsübernahme und somit bist du auch kein Rechtnachfolger mit allen Pflichten und Rechten.

Dein Mitbewohner sollte aber seinen Vertrag kündigen, damit ihm nicht unnötige Kosten entstehen. Vielleicht kannst du seinen Vertrag mit der Vollmacht kündigen. Rufe ihn doch einfach an und laß dir eine Vollmacht für die Abwicklung der Kündigung geben. Schließlich hast du den Anschluß auf seine Kosten nutzen können. Das wäre eine faire Geste.

Resool
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kabel_fan
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Re: Vollmacht

Beitrag von kabel_fan »

Schließlich hast du den Anschluß auf seine Kosten nutzen können.
Das lese ich so nicht.Die Vollmacht wurde doch u.a. deswegen erteilt, damit die rechnungen eingesehen werden können. ich unterstelle jetzt mal, dass man diese dann bezahlt hat.
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berlin69er
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Re: Vollmacht

Beitrag von berlin69er »

Die Vollmacht enthält doch, meines Wissens zwei Punkte, die man ankreuzen kann: 1. nur Einsehen der Rechnungen und Klärung von Störungen, Vertragsauskünften etc., auch wenn der Vertragsinhaber nicht anwesend ist, sowie 2. eine Komplettvollmacht inkl. Vertragsänderungen durch den Bevollmächtigten. Letzteres würde dann auch die Kündigung einschließen.
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sassi
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Re: Vollmacht

Beitrag von sassi »

Danke erstmal für die Antworten.
Mir ging es wirklich nur darum, ob man mit einer Vollmacht auch irgendwelche Verpflichtungen eingeht. Ist dann ja aber nicht der Fall.
Auf seine Kosten habe ich den sicherlich nicht benutzt.wurde halt geteilt.
Kündigen muss er das schon selber, denke ich.