ich durfte pünktlich zum Wochenende mir soeben diesem tollen Brief von KD auf dem Briefkasten fischen:
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Da ich derzeit sowieso schon am überlegen bin, ob ich nicht wechsel stellt sich mir nun die Frage, ob diese Preiserhöhung mir die Sonderkündigung erlaubt?!
Bei einem Blick in die aktuellen AGB erfährt man:
...weiterhin...11.2.
Kabel Deutschland ist unter den Bedingungen dieser Ziffer 11.2. berechtigt, zum Ausgleich einer
Erhöhung ihrer Gesamtkosten den vom Kunden zu zahlenden Preis für die im Rahmen dieses
Vertrages zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen. Die Gesamtkosten bestehen
insbesondere aus Entgelten für Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte (insbesondere für
Vergütungsansprüche von Verwertungsgesellschaften sowie für etwaige Ansprüche nach § 20b
Urheberrechtsgesetz), Kosten für Instandhaltung und Betrieb des Kabelnetzes, die technische
Zuführung der Programme und die Netzzusammenschaltung einschließlich der Materialkosten,
Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich Leih- und Zeitarbeitskosten, Kosten für die Kunden-
verwaltung (Call-Center, IT-Systeme) sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung. Die Preisanpassung
darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kosten-
elements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf
Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von Kabel Deutschland
nicht veranlasst wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorlieferanten von Kabel Deutschland
ihre Preise erhöhen, bei der Belegung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit geänderten
oder weiteren hoheitlichen Steuern oder Abgaben, bei Tariflohnerhöhungen oder bei einer
Erhöhung der Tarife von Verwertungsgesellschaften (insbesondere für die Kabelweitersendung
gemäß § 20b UrhG).
Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung von Kabel
Deutschland mindernd zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur
einmal pro Kalenderjahr zulässig.
11.3.
Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5
% des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises,
ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts
und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang
des anderen Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung
mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von
diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit
Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht
oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem
neuen Preis fortgesetzt. Kabel Deutschland wird den Kunden im Rahmen ihrer Mitteilung über die
Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen
Kündigung besonders hinweisen.
Hört sich soweit Wasserdicht an und ich befürchte fast, dass ich mir damit meine Frage schon selber beantwortet habe, aber gibt es für solche Fälle Verbracherschutz-technisch trotzdem eine Legitimation für eine Kündigung (wie z.B. bei Strom)?
MfG,
j1m