vollmacht leitung ziehen

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Squizza
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vollmacht leitung ziehen

Beitrag von Squizza »

Moin,
folgendes Szenario:
Ich ziehe bald um und habe meinen Umzug bei KD gemeldet.
Hatte auch bereits einen Techniker da der sich die Verteilerdose und die Leitung in meiner Wohnung selber angeguckt hat.
Lt Techniker ist die Hauptdose in Ordnung, allerdings ist die Leitung in der Wohnung defekt(irgendwo ist da wohl ein kurzer drin) und ein Verstärker muss installiert werden.
Jetzt werden 2 Techniker kommen und mir eine neue Leitung ziehen, jedoch brauch ich verständlicherweise eine schriftliche Genehmigung meiner Vermieterin.
Wie genau schreib ich das ganze? Will ungern was falsches schreiben bzw. habe angst das es den Technikern nicht ausreicht und die einfach wieder abhauen.

Hat da zufällig jemand einen Vordruck?
Ich habe öfter von einer Multimediagestattung gelesen, denke jedoch das dies nicht das richtige wäre.

Ich bedanke mich schonmal
kabel_fan
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Re: vollmacht leitung ziehen

Beitrag von kabel_fan »

Was sagt denn der Mietvertrag zum Thema TV? Die Sache mit der defekten Leitung in der Wohnung sollte eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fallen. Und wo soll der Verstärker hin? Denn das sieht dann doch nach Multimediagestattung aus. Ist denn in dem Haus KDG schon vorhanden? Andere Mieter?
Squizza
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Re: vollmacht leitung ziehen

Beitrag von Squizza »

Ist ein bisschen komplizierter.
Sind 2 Doppelhaushälften. Nr 26 und 28. KD hatte damals nur eine Leitung zur 26 gezogen, von dort aus durch die Wände zur 28 (sprich zu meiner Verteilerdose).
Beide Häuser haben 2 parteien, die 26 nutzt gar kein Kabel mehr und bei mir in der 28 hat die obere Wohnung einen Kabel TV Vertrag.
Hab den Mietvertrag gerade nicht zur Hand, bin auch der Meinung zu Kabel stand da nichts drin, jedenfalls zahl ich in den Nebenkosten nichts für Kabel.

Der Verstärker kommt direkt zum Kabelhauptverteiler, nähe Stromzähler, Telekomhauptleitung etc. das ganze befindet sich im flur.

Der erste Techniker hätte mir ohne wenn und aber die Dose ausgetauscht, bedeutet doch eigentlich dass eine MMG vorliegen muss, oder?
Er meinte nur dadurch das die Leitung nen kurzen hat muss ich noch eine Genehmigung einholen.
kabel_fan
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Re: vollmacht leitung ziehen

Beitrag von kabel_fan »

Also das mit der MMG würde ich auch mal so sehen.
Was die Leitung in der Wohnung angeht, würde ich einfach mal Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen.
Eigentlich sehe ich hier diesen in der Pflicht, aber dazu müßte man auch den Mietvertrag kennen.
Wenn du aber sowieso bereit bist, die Kosten dafür zu übernehmen (ich glaube nicht, dass dafür KDG aufkommt) sollte dies doch kein Problem darstellen.
Squizza
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Re: vollmacht leitung ziehen

Beitrag von Squizza »

Der Techniker sagte mir das Kabel die kosten übernehmen wird.
Habe jetzt nochmal mit Cableway telefoniert. Lt. denen brauchen die keine MMG mehr.
Ich sollte nur nen 2-Zeiler aufsetzen und unterschreiben lassen. Habe ich jetzt getan.

Bin mal gespannt was da nächste Woche bei rum kommt.
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Scraby
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Re: vollmacht leitung ziehen

Beitrag von Scraby »

kabel_fan hat geschrieben: Was die Leitung in der Wohnung angeht, würde ich einfach mal Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen.
Eigentlich sehe ich hier diesen in der Pflicht, aber dazu müßte man auch den Mietvertrag kennen.
Ist bei Internet & Telefon etwas anders. Ginge es um TV müsste der Vermieter die Leitung reparieren, da Kabel Deutschland in diesem Fall nur bis zum HÜP zuständig ist. Hat der Kunde Internet & Telefon endet der Verantwortungsbereich für diesen Vertrag am Kabelmodem in der Wohnung. Somit übernimmt Kabel Deutschland auch die Instandsetzung der Innenhausverkabelung.
Squizza hat geschrieben:Der erste Techniker hätte mir ohne wenn und aber die Dose ausgetauscht, bedeutet doch eigentlich dass eine MMG vorliegen muss, oder?
Er meinte nur dadurch das die Leitung nen kurzen hat muss ich noch eine Genehmigung einholen.
Nein bedeutet es nicht, eine Antennendose auszutauschen oder dir ggf. ein komplett neues Kabel zu ziehen sind schon zwei paar unterschiedliche Schuhe. Abgesehen davon, wird eine Multimediagestattung auch zur Installation des Verstärkers benötigt. Sonst könnte dein Vermieter irgendwann einmal damit kommen, dass dies nicht genehmigt war und Kabel Deutschland den Verstärker zurückbauen muss.
Squizza hat geschrieben:Hat da zufällig jemand einen Vordruck?
Auf die schnelle habe ich nur eine Vorlage für eine Multimediagestattung gefunden allerdings fehlen da die Angaben, die von Kabel Deutschland ausgefüllt werden müssen. Keine Ahnung, ob die dir ein ausgefülltes zusenden können, sodass dein Vermieter nur unterschreiben muss.
Squizza
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Re: vollmacht leitung ziehen

Beitrag von Squizza »

Danke für die Antworten.

Wie gesagt, Lt. Cableway wird keine MMG gebraucht.
Mal sehen was am Freitag passiert ;)
guenter24
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Registriert: 09.04.2011, 13:50

Re: vollmacht leitung ziehen

Beitrag von guenter24 »

Squizza hat geschrieben:Der Techniker sagte mir das Kabel die kosten übernehmen wird.
Habe jetzt nochmal mit Cableway telefoniert. Lt. denen brauchen die keine MMG mehr.
Ich sollte nur nen 2-Zeiler aufsetzen und unterschreiben lassen. Habe ich jetzt getan.

Bin mal gespannt was da nächste Woche bei rum kommt.
Wernn Du reinschreibst, dass für den Vermieter keine Kosten entstehen, wird er dir das gerne unterschreiben.